Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-46/B-2-2023 – COVID–19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen: Datenaktualisierung 2022 (Reihe Niederösterreich 2023/2)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich spreche zur Ltg.-139, zu den bevölkerungsweiten Tests. Der Bericht des Rechnungshofes beschäftigt sich an sich mit den bevölkerungsweiten Tests und deren Management und es ist überwiegend ein Bericht des Missmanagements. Wir haben alle noch sehr genau in Erinnerung, wie das in den ersten Monaten der Pandemie gelaufen ist und tausend Rosen: Natürlich hat keiner gewusst, was uns bevorsteht, und da wird man im Nachhinein natürlich auch die eine oder andere Fehlentscheidung finden. Aber darum geht es letztlich nicht, denn wir haben ja einen Betrachtungszeitraum, der bis in die Mitte des Jahres 2022 reicht. Damals große Unsicherheit und plötzlich, Ende des Jahres 2020, dann die Idee, eine sehr verlockende Idee, diese flächendeckenden Tests einzusetzen – da waren auch die Nachbarländer dran – wo dann der damalige Bundeskanzler gemeint hat: „Da preschen wir vor. Das machen wir auch.“ Viele Gemeinden, gerade auch in Niederösterreich haben auch sehr rasch gezeigt, dass sie über eine wirklich starke Organisationskraft verfügen – das möchte ich an dieser Stelle auch gern erwähnen – und die Bereitschaft der Mithilfe war auch durchaus beeindruckend. Das soll keineswegs kleingeredet werden, aber wie schon Helmut Qualtinger gesagt hat: „Ich weiß zwar nicht wo ich hinwill, aber dafür bin ich schneller dort,“ ... und so ähnlich ist das auch hier gelaufen, wenn die Strategie fehlt. Das ist auch das, was der Rechnungshofbericht im Wesentlichen kritisiert. Das Ganze kombiniert noch mit den Auswüchsen des Föderalismus – muss man hier leider auch noch sagen – hat eine Kosten-Nutzen-Relation befördert, wo der Nutzen von den überwiegenden Kosten fast erschlagen wurde. So wurde das Testen von asymptomatischen Personen von Expertinnen und Experten als nicht zielführend eingeschätzt – und zwar schon in einem relativ frühen Stadium. Dennoch lief die Testmaschinerie an, so nach dem Motto wie bei einem schweren Tanker, wenn der einmal in Bewegung ist, den zu stoppen ist schon ganz schwer und jetzt sind wir schon einmal so weit und haben wir das schon alles bestellt, dass das dann auch tatsächlich weitergelaufen ist und das hat natürlich auch Tür und Tor für Glücksritter eröffnet. Also ein Geschäftsmodell, sehr vielversprechend, sicherer Absatzmarkt – also für eine gewisse Zeit zumindest – und wenn es sich dann um parteinahe Personen oder Unternehmen handelt, dann wird das besonders schwierig das im Nachhinein dann auch noch aufzuarbeiten, die dann womöglich auch noch in Insolvenz gegangen sind im Nachhinein ... das ist aber noch gar nicht der Inhalt in diesem Rechnungshofbericht, aber es zeigt schon ein sehr surreales Bild von dem, was da abgegangen ist und wie sich da die einen oder anderen sehr wohl eine Möglichkeit auch der persönlichen Bereicherung gesucht haben. Was der Rechnungshofbericht schon festhält ist, dass es erst im April 2022 Einschränkungen gab, was die Anzahl der Tests betrifft und das war auch der Zeitpunkt, wo man langsam aus diesem Traum „Koste es, was es wolle“ dann erwachte. In Summe, das muss man sich ja wirklich auf der Zunge zergehen lassen, wurden von 2020 bis Mitte 2022 4 Milliarden Euro nur für Tests ausgegeben. 4 Milliarden Euro. Da ist kein Mensch behandelt oder geheilt worden. Das ist nur das Testen. Jetzt sagen wir nicht, dass man nicht in einem gewissen Ausmaß testen musste. Das hat uns sicher geholfen ein Stück weit auch gut durch die Pandemie zu kommen, gerade auch die Möglichkeit teilzunehmen am sozialen Leben war damit auf alle Fälle ein gutes Hilfsmittel, aber man hätte das von vornherein schon viel früher beschränken müssen, um sinnvoll zu testen. Also jetzt ist natürlich im Nachhinein – wie gesagt, wie ich schon zu Beginn gesagt habe – ist man in vieler Hinsicht schlauer. Das, was wir aus so einem Bericht mitnehmen sollten ist: Was können wir daraus lernen, wenn es wieder zu einer ähnlichen oder vergleichbaren Situation kommt? Denn hier haben wir ja wirklich sehr, sehr viel bereits aufgearbeitet und ich wiederhole nur in Kurzfassung die Empfehlungen des Rechnungshofes hier, damit wir uns das hier auch noch einmal vor Augen halten, was man tun sollte, um sich besser aufzustellen. Das Gesundheitsministerium sagt, der Rechnungshof hätte seine Zuständigkeit der Pandemiebewältigung besser wahrnehmen müssen. Das Gesundheitsministerium bei uns hat so wenige Kompetenzen im Vergleich, weil ja die meisten Gesundheitskompetenzen eh bei den Ländern sind oder halt ausgelagert dann im niedergelassenen Bereich. Aber gerade Pandemiemanagement wäre eine Kernkompetenz des Gesundheitsministeriums gewesen und das wurde leider nicht gut abgewickelt. Wir erinnern uns auch an die vielen fehlerhaften Verordnungen. Der zweite Punkt: Den Ländern wären bei zukünftigen Maßnahmen klare Zielvorgaben zu machen. Auch das hat gefehlt und da ist auch diese Klarheit der Kompetenzverteilung etwas, was wir wirklich besser regeln müssen. Beim Testen wäre ein zielgerichteter risikoorientierter Ansatz zu nehmen, schreibt der Rechnungshof. Und dann ein ganz wichtiges Thema: die Verbesserung der Datenqualität. Ich kann mich erinnern – wie wir uns damals auch sehr stark damit beschäftigt haben mit der Entwicklung – dass es immer wieder geheißen hat: Man weiß nicht, wie viele Spitalsbetten gibt es eigentlich und schon gar nicht weiß man: Wie viele sind belegt? Wie viele sind nicht belegt? Weil die einen melden dort nicht ein, die anderen melden da nicht ein. Es wird nicht zusammengeführt, es gibt drei verschiedene Dashboards. Man weiß also gar nicht, wer mit wem überhaupt zusammenarbeitet. Also ein sicherer und guter Datenaustausch ist doch die Grundlage für gute Entscheidungen. Und last, not least: Die wichtigsten Testangebote wären ... es müssten die Kosten pro Test der Zweckmäßigkeit und der Finanzierbarkeit gegenübergestellt werden. Ich finde, so klar hat der Rechnungshof selten in einem überschaubaren Bereich ausgedrückt, was man wirklich für die Zukunft aus dem Bereich lernen kann. Wir werden beide Rechnungshofberichte zur Kenntnis nehmen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei den NEOS.)
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