Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-141/A-2/3-2023 – NÖ Polizeistrafgesetz, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
LR Mag. Dr. Luisser(FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Landtags! Der Herr Abgeordnete Kainz hat mir vorgegriffen: Regeln sind wichtig und notwendig. Und wenn Menschen oder Gruppen sich nicht an Regeln halten, dann führt das unweigerlich zu Problemen. In den letzten Jahren hatten wir immer wieder Vorfälle rund um das wilde Campieren – Abgeordneter Bors hat es angesprochen – nicht nur in Tulln, sondern auch in vielen anderen Gemeinden. Das hat unsere Sicherheit und vor allem auch unsere Ordnung gefährdet. Deshalb haben wir etwas dagegen unternommen. Früher war es für Gemeinden nur schwer möglich sich gegen wildes Campieren zur Wehr zu setzen. Es gab teilweise große Schäden und – ebenfalls verweise ich auf den Abgeordneten Bors – und teilweise noch größere Verunreinigungen. Jetzt haben die Gemeinden die Möglichkeit effektiv Maßnahmen zu setzen, um die Interessen auch der Gemeinschaft zu schützen. Ich möchte schon festhalten: Es ist das nicht eine ... diese Novelle des NÖ Polizeistrafgesetzes nicht eine Maßnahme gegen eine einzelne Gruppe, sondern es werden klare Regeln geschaffen, die flexibel auch von den Gemeinden an die lokalen Bedürfnisse angepasst werden können. Und allen Kritikern muss ich ins Stammbuch schreiben: Jeder muss sich an die Gesetze halten, egal woher er kommt und egal wie er lebt. Gesetze gelten für alle! (Beifall bei der FPÖ.) Wenn wir Menschen oder einzelnen Gruppen erlauben unsere Gesetze zu brechen, dann gefährden wir nicht weniger als die Stabilität unserer Gemeinschaft. Mit dieser Novelle des NÖ Polizeistrafgesetzes geben wir den Gemeinden die Mittel in die Hand sich zur Wehr zu setzen und wir geben der Polizei die Möglichkeit die Ordnung wieder herzustellen. Dankeschön. (Beifall bei der FPÖ und Abg. Erber, MBA.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.