Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-80/V-11-2023 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder (Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung – FSchVE)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dammerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Im Antrag wird ausgeführt, dass auch in Österreich immer noch Frauen von geschlechterspezifischer Gewalt betroffen sind. In einer vom Bundeskanzleramt veröffentlichten Prävalenzstudie gaben 34,1 % der befragten Frauen an, in ihrem Leben Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt geworden zu sein. Auch ich kenne eine junge Frau, die in ihrer Beziehung Opfer von körperlicher Gewalt geworden ist. Ich war damals mehr als erschüttert und ich muss sagen: Ich hätte es ihrem Ex-Mann in keinster Weise zugetraut. Sie hatte den Mut, gemeinsam mit ihrem kleinen Sohn, ihn zu verlassen und hatte das große Glück bei ihrer Familie Zuflucht zu finden. Dieses Glück haben leider nicht alle Frauen und oft reicht der Schutz zu Hause aufgrund des Gefährdungsrisikos einfach nicht aus. Ich habe in den letzten Minuten die Reden meiner Kolleginnen verfolgt und ich glaube, wir sind uns hier alle einig: Jede Frau, jedes Mädchen und jedes Kind hat ein Recht darauf gewaltfrei aufwachsen und ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Um sie besser vor gewaltbereiten Partnern zu schützen, bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und engagierten Personen. Mit der 15a-Vereinbarung und dem Zweckzuschuss von 2,2 Millionen Euro bis Ende 2026 können wir niederösterreichweit 17 neue Frauenplätze und 17 zusätzliche Kinderplätze schaffen: einerseits in Form von Schutzunterkünften in Frauenhäusern für Frauen mit besonders hohem Gefährdungsgrad und auf der anderen Seite Schutzunterkünfte in Form von Übergangswohnungen für Frauen mit geringerem Gefährdungsgrad. In beiden Varianten wird neben der Betreuung auch Beratung angeboten. Hinsichtlich psychologischer Beratung, juristischer, aber auch in finanziellen Belangen. Wir wissen, es besteht nach wie vor ein hoher regionaler Bedarf vor allem an Übergangswohnungen. Das haben meine Vorrednerinnen bereits ausgeführt. Daher liegt der Fokus dieser Vereinbarung auch auf der Schaffung von zusätzlichen Übergangswohnungen. Ein Teil des Zweckzuschusses ist auch dem Erhalt des bereits bestehenden Angebotes an Schutzunterkünften gewidmet. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Präventionsarbeit. Ein wesentlicher Beitrag wird hier von den NÖ Frauen- und Mädchenberatungsstellen und vom NÖ Gewaltschutzzentrum geleistet. Ebenfalls eine wichtige Drehscheibe in dieser Hinsicht ist auch die Fachstelle für Gewaltprävention des Landes NÖ. Ich möchte Sie alle dazu aufrufen: Zeigen Sie bitte Zivilcourage, wenn jemand unsere Hilfe benötigt und leisten Sie Hilfestellung dort, wo sich die Frauen auch informieren können! Sollten Sie jetzt meine Rede verfolgen und Opfer von Gewalt sein: Sie sind nicht allein! Ich kann mir vorstellen, dass eine Trennung oft mit emotionalen und auch materiellen Abhängigkeiten verbunden ist, aber fassen Sie bitte den Mut, wenden Sie sich an die Frauenberatungsstellen, vertrauensvoll an die Polizei, die Frauenhäuser oder die NÖ Frauen- und Mädchenberatungseinrichtung! Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und Abg. Gerstenmayer.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Melk
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich