Zusammenfassung
Antrag des Umwelt-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-81/A-1/12-2023 – Wahrung der Länderinteressen im Verfahren über den Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Berichterstatterin
Redner
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, Ablehnung GRÜNE, NEOS
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Zum nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln: Ltg.-73, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Edlinger, Bors u.a. betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 und des NÖ Jagdgesetzes 1974 und die Ltg.-81, Antrag der Abgeordneten Edlinger, Schnabel u.a. betreffend Wahrung der Länderinteressen im Verfahren über den Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Ich ersuche die Abgeordneten Kainz und anschließend Scherzer die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Kainz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich erstatte Bericht über den VP-Antrag/FP-Antrag betreffend Änderung des Naturschutzgesetzes 2000 und des NÖ Jagdgesetzes. Vor dem Hintergrund der Vorgaben des Übereinkommens von Aarhus sollen die Bestimmungen bzgl. der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren ergänzt werden und im NÖ Naturschutzgesetz eine Bestimmung vorgesehen, welche eine Einschränkung des Beschwerderechts lediglich im Fall von missbräuchlichen oder unredlichen Vorbringen vorsieht. Ich komme daher zum Antrag des Umwelt-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf betreffend des Naturschutzgesetzes und des Jagdgesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 und des NÖ Jagdgesetzes 1974 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich darf ersuchen, in die Debatte einzugehen und die Abstimmung darüber durchzuführen.
Berichterstatterin Abg. Mag. Scherzer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zum Antrag mit der Ltg.-81 des Umwelt-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Edlinger, Schnabel, Heinreichsberger, Antauer, Mag. Hackl und Mühlberghuber betreffend Wahrung der Länderinteressen im Verfahren über den Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission verletzt in seiner derzeitigen Form die Prinzipien der Einzelermächtigung und der Verhältnismäßigkeit in mehrfacher Hinsicht und er hat nachteilige Folgen für die Land- und Forstwirtschaft. Zudem überschreitet er die Zuständigkeit der EU. Darüber hinaus sind das Subsidiaritätsprinzip und damit die Interessen der Bundesländer beeinträchtigt. Quantitative Regelungen über die wiederherzustellenden Gebiete sind besser auf nationaler Ebene zu regeln und sollen nicht durch die EU vorgegeben werden. Ich darf somit den Antrag vorlesen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass
- die am 3. November 2022 und am 15. Mai 2023 an die zuständige Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelten einheitlichen Länderstellungnahmen gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG zum Vorschlag der EU Kommission betreffend EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, von der österreichischen Bundesregierung auf europäischer Ebene mit Nachdruck vertreten werden,
- die Bundesländer in die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission unmittelbar einbezogen und über den Fortgang und die Entwicklungen laufend informiert werden und
- jedwede geplanten rechtlichen Verpflichtungen, die in den Kompetenzbereich der Länder fallen, mit den Vertretern der Bundesländer eng abgestimmt werden.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und um Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Danke. Damit gehen wir in die Debatte dieser beiden Tagesordnungspunkte und als Erster zu Wort gelangt der Abgeordnete Hubert Keyl, FPÖ.
Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zur Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes und des NÖ Jagdgesetzes: Diese stellen eine Umsetzung der Aarhus-Konvention dar. Die Aarhus-Konvention hat im Wesentlichen drei Säulen. Erstens: Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Umwelt. Zweitens: Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltbezogenen Entscheidungen. Drittens: Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag mit 47 Vertragsparteien, eine davon die Europäische Union, was wiederum dazu führte, dass es schlussendlich zu einer EuGH-Judikatur kam, die besagt, dass europarechtliche Belange durch relevante Bereiche durchsetzbar sein müssen. In weiterer Folge kam es zu einem Vertragsverletzungsverfahren, welche seit dem Jahr 2014 anhängig ist mit drei wesentlichen Punkten. Erstens: Die Erweiterung der Beschwerdemöglichkeit im Bereich des Artenschutzes. Zweitens: Die Beschwerdemöglichkeit hinsichtlich gebietsfremder Arten. Das wird in der Praxis kaum etwas verändern, da bislang keine bescheidmäßigen Ausnahmen in diesem Bereich erstellt wurden. Ähnlich verhält sich die Relevanz beim Punkt 3, beim Aussetzen revierfremder Arten. Wir haben uns alle Lösungen in anderen Bundesländern angesehen. Es gibt hier kein „Gold-plating“. Wir setzen das um, was umzusetzen ist. Dankesehr. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an die Frau Abgeordnete Edith Kollermann von den NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zur Ltg.-81, Wahrung der Länderinteressen. Das „Nature Restoration Law“ ist das Herzstück des sogenannten „European Green Deals“ und diesen unterstützen wir im Sinne des Klimaschutzes natürlich als NEOS. Die Verordnung soll vorgeben, dass die Mitgliedsstaaten bis zu 20 % oder überhaupt 20 % der vorhandenen Flächen renaturieren müssen. Da geht es unter anderem darum Moore zu revitalisieren, Flussläufe zu renaturieren, Wälder aufzuforsten u.a. Was das im Einzelfall aber bedeutet, ist sehr vage formuliert und das ist natürlich ein Problem, weil es Tür und Tor öffnet für Ängste und auch für Spekulationen. Leider nutzen die konservativen Kräfte – sowohl der EU als auch im eigenen Land – dies dazu, dass sie die generelle Kampagne gegen jede Form von Klimaschutz damit auch nochmal befeuern. Es geht wieder einmal darum die eigene Klientel zu beruhigen und da nämlich in dem Sinne, dass sich eh nichts ändert, dass niemand das spüren wird. Klimaschutz eh, aber nicht vor meiner Haustür, möglichst so, dass das also von selber passiert und niemand eine Auswirkung spürt. Mit dieser Haltung wurde schon in den letzten Jahrzehnten sehr, sehr viel Zeit verplempert. Jedes Jahr Verzögerung wird natürlich dazu führen, dass es dann radikalere Maßnahmen werden und es keine sanfte Transformation gibt. Da ist aber jetzt auch schon davon auszugehen. Das Problem dieser geplanten Verordnung ist, dass hier ein sehr großes Ziel formuliert wird, dass aber die Erreichung einen sehr großen Spielraum für Interpretation lässt und das Image des Klimaschutzes ... damit diesem kein guter Dienst erwiesen wird. Der Gesetzesvorschlag der Kommission ist tatsächlich schlecht formuliert. Die Mitgliedsstaaten müssen natürlich viel besser einbezogen werden, um die Maßnahmen auf lokale Gegebenheiten auch anpassen zu können. Es ist ein Grundprinzip des „Change-Managements“, dass Betroffene zu Beteiligten gemacht werden. Das ist hier bis jetzt noch nicht passiert und gleichzeitig ist auch in diesem Vorschlag das alte Dilemma zwischen Naturschutz und erneuerbarer Energieausbau nicht gelöst, was für uns ebenfalls ein Schmerzpunkt ist. Die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes steht aber außer Frage und wie es ausgestaltet ist, ist noch offen. Wir halten den vorliegenden Antrag für verfrüht. Es gibt viel Aufregung um etwas, das noch einen weiten gesetzgeberischen Weg vor sich hat und sicher noch feiner geschliffen werden muss. Den vorliegenden Antrag, der aber sehr, sehr viel Symbolpolitik enthält, werden wir daher nicht unterstützen. Dankeschön. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an die Klubobfrau Helga Krismer-Huber von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hoher Landtag! Ich beginne zuerst mit dem Geschäftsstück zu dem ... das ist das Naturschutzgesetz und das Jagdgesetz. Insofern, als dass wir diese Gesetze im Jahr 2019 bereits im Landtag hatten und ich mir das erlaubt habe als GRÜNE darauf hinzuweisen, dass dieses Gesetz nicht der Aarhus-Konvention entsprechen wird und das hat leider die ÖVP – ich weiß jetzt nicht, wer sonst dabei war – nicht so gesehen. Es geht eben nicht an, dass man den Beschwerdeführerinnen und –führern – also darum geht es, um die Vereine, um die NGOs – dass man die einfach immer so wegschiebt. Die Aarhus-Konvention ist da ziemlich klar und endlich ist es so, dass man das in Niederösterreich implementiert hat. Da es aber hier begrifflich auch wieder um eine Schwächung geht in der Materie, kann ich dem nicht zustimmen. Außerdem habe ich auch keine Lust, immer die Reparaturen, weil man nicht auf uns hört, zu unterstützen. Ich komme daher zum anderen Antrag, der mir schon relativ große Freude bereitet. Wenn man nämlich in Broschüren des Landes NÖ stöbert ... ich habe eine Information zur Raumordnung in Niederösterreich mitgebracht, November 1982, trägt den Titel „Ein grünes Stück Österreich“. Das Vorwort hat damals noch – das wäre jetzt eine Millionenshow-Frage hier: Wer war damals noch Landeshauptmann? – es war Siegfried Ludwig und sein Stellvertreter Erwin Pröll hat auch ein schönes Vorwort geschrieben. Die Herren waren damals sehr besorgt, Anfang der 80er-Jahre, dass in Niederösterreich der Bodenverbrauch nicht mehr so weitergehen kann und dass wir eine zeitgemäße Raumordnungspolitik brauchen. Da ist wahrscheinlich in der Brust von Erwin Pröll das ganze Bauernbundherz aufgegangen, als Bodenständiger, der darum weiß, dass man einen gesunden Boden braucht, um aus dem Futtermittel und auch Nahrungsmittel hervorzubringen, dass das Ernährungssicherheit ist, dass man eine Artenvielfalt braucht, um eben aus dem Vollen zu schöpfen, damit wir nicht auf irgendwen angewiesen sind, sondern eine Artenvielfalt zu haben. Der hat wahrscheinlich auch damals schon vom „Club of Rome“ gehört, er hat ja immerhin auf der Universität für Bodenkultur studiert. Er hat gewusst, dass das etwas tut mit der Klimakrise und dass wir auf den Boden aufpassen müssen und dass die Biodiversität so wichtig ist. Warum sage ich das? Weil die ÖVP in den letzten Jahrzehnten nichts zuwege gebracht hat. Der Geist von Erwin Pröll und Siegfried Ludwig in den 80er-Jahren ist heute 2023 eine Politik einer ganz negativen Bilanz, die die ÖVP hier herbringt. Wir haben in Niederösterreich einen Flächenverbrauch – weil wir auch viel Fläche haben – wie kein anderes Bundesland. In den letzten drei Jahren österreichweit – und wir sind da ganz vorne dabei – wird die Fläche Eisenstadts verbaut und wir nehmen uns ganz einfach die biologische Vielfalt. Jetzt komme ich genau zu dem Punkt, dass seit den 80er-Jahren bis jetzt und in die Zukunft wir alle nicht mehr viel Zeit haben, was die Klimakrise betrifft. Es wissen eben jene, die sich damit befassen, dass insbesondere die Artenvielfalt eine ganz wichtige Stütze ist im Zuge der Klimakrise, weil man nicht einfach darüber hinweggehen kann, dass die Prognosen sagen, in den nächsten zehn Jahren werden 60 Bienenarten sterben. Wenn die Bestäubung nicht mehr funktioniert – das brauche ich den lieben Kollegen vom Bauernbund nicht erklären – das ist ein Milliardenschaden. Wir kriegen das auch alles nicht mehr auf die Reihe. Das heißt, wir müssen uns anstrengen, damit wir die biologische Vielfalt erhalten. So hat man sich in Brüssel auf den Weg gemacht mit diesem „Nature Restoration Law“ – das ist nichts anderes wie ein Gesetz, das sagt: Na, wie tun wir jetzt da in den Städten, dass sie grüner werden? Wie machen wir da mit dem Forst, mit dem Wald weiter? Wie schauen wir, dass wenig versiegelt wird? Und wie erhalten wir uns in Europa in einer ganz dichten, quasi auf Quadratmeter sehr viele Menschen, wenig Raum ... aber wie erhalten wir uns die Biodiversität, die Artenvielfalt? Da muss man einfach verstehen, dass diese biologische Vielfalt, wenn jetzt schon irgendjemanden die Biene nicht interessiert oder sonst etwas, dass es darum geht, dass wir als Mensch gesund bleiben. Es geht nämlich im Grunde um die Widerstandsfähigkeit oder – wie Fachleute sagen – um die Resilienz von uns allen. Das heißt: Ernährungssicherheit, Gesundheit von uns Menschen hängt halt ursächlich mit dieser Artenvielfalt zusammen. Und was sagt jetzt dieses Gesetz? Oder was wäre jetzt sozusagen beschlossene Sache? Dass wir bis 2030 20 % der Landfläche endlich wiederherstellen, so dass die top dasteht und wir damit in die Zukunft marschieren können. Da stören sich jetzt die ÖVP, die Freiheitlichen daran, dass man das in der kurzen Zeit nicht bewältigen kann. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt eh seit den 80er-Jahren Zeit gehabt das zu tun und uns rennt die Zeit davon. Wenn wir nicht jetzt sagen, Hosenbund zusammenzurren, Gürtel enger machen – wir werden das nicht mehr schaffen. Na, wann wollt denn ihr damit anfangen, wenn nicht jetzt? Wenn wir uns auch anschauen wie wir in den letzten Jahrzehnten in Niederösterreich den Boden zu einem gemacht haben, der Ackerboden wird ... das haben der Kollege Ecker und ich uns einmal angeschaut. Das nördliche Weinviertel hat einmal ähnlich ausgeschaut wie das Waldviertel. Da waren Teiche. Man hat halt einfach dort mehr drainagiert als im Waldviertel und heute haben wir ein massives Wasserproblem, damit ein massives Problem in der Landwirtschaft. Das ist von Menschenhand gemacht. Das hat nicht die Natur gemacht. Daher ist ja auch vorgesehen – was Torf betrifft, betrifft uns jetzt weniger hier in Niederösterreich – aber dass wir, was Drainagierungen betrifft, dass wir hier schauen, dass wir das auch dort, wo es möglich ist, noch in einen quasi Zustand wie es vorher war, relativ rasch hinbringt, dann ist das doch etwas Gescheites. Ich habe überhaupt kein Verständnis, wenn jetzt noch wer auf der Bremse ist. Begleiten Sie mich aber bitte noch in die Situation, die wir in Niederösterreich auch wirklich vorfinden. Genau die ÖVP und die Freiheitlichen, wo der Herr Landesrat – bei so einer wichtigen Materie hätte er einen großen Auftritt – glänzt mit Abwesenheit, ist es doch so, dass es überhaupt kein Verständnis gibt, was Naturschutz betrifft. Da werden die Hybridpappeln bei Stockerau in die Au hineingestellt, obwohl es ein Naturschutz „Natura 2000“-Gebiet ist. Da wird nicht bei der Bezirkshauptmannschaft eine Naturverträglichkeitsprüfung gemacht in einem „Natura 2000“-Gebiet. Das wird in Niederösterreich alles nicht gemacht. Es ist vor kurzer Zeit, vor einigen Jahren noch drainagiert worden in Bruck bei der Au – auch hier „Natura 2000“-Gebiet. Und dann wundern wir uns, wenn es uns den Hintern bei der Klimakrise wegzieht. Wir sind noch heute nicht dort in Niederösterreich, dass die Gesetze, die wir haben, so ausgeführt werden auf der einen Seite und auch von einem Personal, das wir zur Verfügung haben, weil meistens haben wir eben nur welche, die forstwirtschaftlich ausgebildet sind und eben diesen naturschutzrechtlichen Aspekt zu wenig implementiert haben. So schaut es aus in unseren Behörden! Und dann ist man so dreist und hetzt alle Landeshauptleute noch mit auf und sagt: „Na das geht nicht. Das wollen wir nicht. Die sind alle wahnsinnig.“ Die Frau Landeshauptfrau erblödet sich nicht in Reden immer wieder jetzt das anzusprechen. Das wissen doch die Bauernbündler, dass es uns kräftigst nass reingeht, dass wir nicht mehr wissen, wie wir mit der Zuckerrübe weitermachen. Es steht uns das Wasser da heroben. Es wissen doch alle, dass etwas passieren muss. Das wissen wir doch! (Abg. Edlinger: Und warum? Weil es keine Pflanzenschutzmittel mehr gibt!) Ja genau, immer weiter nichts machen für die Umwelt, keine Biodiversität. Immer weiter die Früchte fahren wie immer. (Abg. Lobner: Das stimmt ja nicht.) Das war auch nicht immer da. Den Erdapfel hat es nicht immer gegeben. (Abg. Edlinger: Dann wären wir nicht nach Amerika gefahren und hätten wir sie nicht rübergeführt. – Unruhe im Hohen Hause.) Den Mais hat es nicht immer gegeben. Man wird sich mit der Zeit anpassen müssen, sonst geht man mit der Zeit, Herr Kollege, auch in der Landwirtschaft! Das sind die Fakten. (Unruhe im Hohen Hause. – Unruhe bei Abg. Dorner. – Beifall bei den GRÜNEN.) Und das ist dann sehr dreist einer Ministerin nach dem Art. 23 der Bundesverfassung wirklich ihr so die Fessel anzulegen, dass sie sich nur noch eine Enthaltung traut. Und ich bin nicht zufrieden, dass sie eine Enthaltung gemacht hat in Brüssel. Das hätte ich mir angeschaut mit den Landeshauptleuten in Österreich, wenn man hier auf der Seite ist, was ganz klar auch völkerrechtlich vereinbart wurde, dass wir uns ums Klima kümmern und dass wir schauen, dass wir etwas machen für die nächste Generation. Ihr seid in der Frage immer auf der anderen Seite, seit den 80er-Jahren nichts zusammenbringen, immer alles kleinreden und nicht leistungsorientiert einmal aufzustehen und sagen: „Und das machen wir.“ Da haben wir ganz eine andere Position als ihr, liebe ÖVP. (Abg. Edlinger: Das ist nichts Schlechtes, wenn ihr eine andere Position habt. – Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an die Frau Abgeordnete Kerstin Suchan-Mayr von der SPÖ.
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich schließe an zum Antrag auf Wahrung der Länderinteressen, wo wir nun seit einigen Tagen wissen, dass auf europäischer Ebene der Vorschlag für die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur keine ausreichende Zustimmung erhalten hat. Das bedeutet, dass es zu weiteren Diskussionen und Abänderungen kommen muss, damit diese Verordnung überhaupt beschlossen werden kann. Die Zeit ist schon etwas knapp und ob der heute hier vorliegende Antrag im Sinne des Antragstextes noch eine Einbindung der Länder möglich macht, stelle ich zwar in Frage – mir geht es ähnlich wie der Kollegin Kollermann. Trotzdem stimmen wir von der SPÖ diesem vorliegenden Antrag zu, weil es wichtig ist die Länder und Regionen gerade auf diesen Weg mitzunehmen und die Bundesländer in die Verhandlungen miteinzubeziehen (Abg. Dr. Krismer-Huber: Die Landeshauptleute haben sie ... unverständlich.) und Naturschutz mit all seinen Auswirkungen eng abzustimmen. (Abg. Ing. Mag. Teufel: Das ist aber nicht ladylike jetzt.) Trotzdem möchte ich betonen: Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur bietet enorme Chancen. Wir dürfen hier auch nicht länger zuschauen und müssen progressiv und im Sinne von mehr Nachhaltigkeit, Artenschutz und einer drastischen Reduzierung von ausgebrachten Pestiziden auch hier vorangehen. Es gibt durchaus einige Punkte, wo es bei der Verordnung Verbesserungsbedarf gibt und hier gilt es sich im Gesetzgebungsprozess und in der europäischen Klima- und Umweltpolitik auch positiv einzubringen, wie es beispielsweise unser ehemaliger Kollege und jetziger EU-Abgeordneter Günther Sidl für die Sache tut. (Beifall bei der SPÖ.) Und nicht wie es die Volkspartei auf europäischer Ebene macht und zuerst ankündigt, sich dort bei den Verhandlungen nicht zu beteiligen und dann blockiert, weil es ist die Aufgabe von Politikerinnen und Politikern sich einzubringen, zu diskutieren und bestmögliche Kompromisse zu finden – dann wäre es vielleicht schon weiter – anstatt hier einfach auf stur zu schalten. (Beifall bei der SPÖ.) Vor allem auch dann, wenn gerade die Argumente von tausenden von Wissenschaftlern vorliegen und die hier auch diese Blockadehaltung entsprechend widerlegen. Nun wird weiter abgestimmt und hier müssen im Sinne unserer Umwelt und Natur Kompromisse gefunden werden. Es liegt nun an den zuständigen Politikerinnen und Politkern Rahmen zu schaffen, um gemeinsam Wege zu finden, um der Natur, den Tieren, den Pflanzen – wir haben es gehört – den Boden, aber auch uns Menschen wieder den natürlichen Raum zu Leben zurückzugeben und zukünftig zu ermöglichen. Letztendlich muss es eine europaweite Verordnung geben, damit hier wirklich wichtige und große Veränderungen bewirkt werden können. Heute stimmen wir dem vorliegenden Antrag und vor allem, dass die Länder miteinbezogen werden, einmal zu und hoffen auf eine gute Lösung, die alle gemeinsam tragen können. (Beifall bei der SPÖ.) Noch zum Antrag und den Änderungen zum NÖ Naturschutz- und Jagdgesetz. Hier stimmen wir ebenfalls zu. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an den Abgeordneten Alexander Schnabel, FPÖ.
Abg. Schnabel (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Die geplante EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist ein massiver Eingriff in die Grund- und Eigentumsrechte unserer Land- und Forstwirte. Weiters bringt dieser Gesetzestext die Versorgungssicherheit in der gesamten Republik und in unserem schönen Heimatland Niederösterreich massiv ins Wanken. Der Gesetzesauszug der geplanten Verordnung hört sich ja eher harmlos an. In aller Kürze: Art. 1, Gegenstand dieser Verordnung enthält Vorschriften, die zu Folgendem beitragen sollen: Lit. a: kontinuierliche, langfristige und nachhaltige Erholung der biologischen Vielfalt und widerstandsfähige Natur in den Land- und Meeresgebieten der Union durch die Wiederherstellung von Ökosystemen. Lit. b: Verwirklichung der übergeordneten Ziele der Union in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Lit. c: Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der Union, wie die auch im Detail immer ausschauen mögen. Zweitens – und das ist der springende Punkt: Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen für unverzügliche, wirksame und gebietsbezogene Wiederherstellungsmaßnahmen der Mitgliedsstaaten geschaffen, die zusammen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der Union und bis 2050 alle Ökosysteme abdecken werden, die der Wiederherstellung bedürfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unter diesem grünen Deckmantel der Scheinheiligkeit fahren die EU-Bürokraten von ihrer Tintenburg in Straßburg und in Brüssel in puncto Land- und Forstwirtschaft an die Wand. (Beifall bei der FPÖ, Präs. Waldhäusl, Abg. Schmidl und Abg. Ing. Schulz.) Im Detail heißt diese geplante desillusionierte Verordnung seitens der EU, dass unsere Bauern und Forstwirte ca. 20 % ihrer landwirtschaftlichen Fläche verlieren. Und zwar jeder Bauer – sollte dieser Schwachsinn durchgehen – wird 20 % seiner Fläche, seiner landwirtschaftlichen, in den nächsten sieben Jahren und die wird maximal dann zu Grünland. Hoher Landtag! Es leuchtet, glaube ich, jedem in diesem Haus ein, dass wenn unsere Landwirte ihre Flächen verlieren, dass dann ein anschließender Einbruch der landwirtschaftlichen Erträge folgt. Ein Einbruch von mindestens 10 % unserer landwirtschaftlichen Erträge ist die Folge. Einerseits wird in der EU und hier zu Lande über die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung debattiert, andererseits fährt man die Lebensmittelproduktion unserer Bauern zurück. Das gleicht ja im Großen und Ganzen einer Knieschussaktion. Weiters ist diese Verordnung – und ich sage jetzt das: Sowjetunion 2.0 lässt grüßen – ein massiver Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte unserer Land- und Forstwirte. Du hast zwar einen Grund als Bauer, der dein Eigentum ist, aber die EU schreibt dir vor, was du damit machen musst. So geht es nicht und da sind wir Freiheitliche sicher nicht dabei! (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.) Die von mir genannte Tatsache befeuert ein weiteres massives Bauernsterben in unserem wunderschönen Heimatland und da sind wir Freiheitliche auch nicht mit von der Partie. Wir werden gegen diesen Schwachsinn und gegen diese geplante Gefährlichkeit gegenüber unseren Bauern weiter gegenhalten. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.) Ein weiteres Ziel dieser weltfremden EU-Bürokraten in der Kommission ist es unsere Bauern im Papierkrieg zu ersticken. Diese schwachsinnige Verordnung aus Brüssel tritt eine Welle der Überprüfungs- und der Dokumentationsflut für unsere Land- und Forstwirte los. Denn wenn die EU etwas verordnet, dann will sie es durchsetzen, dann will die EU oder wird die EU das schließlich auch permanent überprüfen und die Zettelwirtschaft wird auch immer mehr. Wir sind uns wohl alle einig in diesem Haus, dass unsere Bauern Felder bestellen und ihre Ernte einfahren, um unter anderem unsere Lebensmittelversorgung in Niederösterreich zu gewährleisten und nicht, dass die EU unsere Bauern und unsere Land- und Forstwirte zu allgemeinen Verwaltungsbeamten umfunktioniert. Liebe GRÜNE, bezüglich Flächenfraß: Bei der Eröffnung der Stupa in Grafenwörth haben Sie den Spatenstich durchgeführt und da wurden 760 m² im Naturschutzgebiet verbraucht. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.) So, nichts desto weniger: Diese geplante Verordnung ist ein Eingriff in die nationalstaatliche Souveränität. Diese Verordnung, die geplant ist, ist ein Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte unserer Bauern und gefährdet die Versorgungssicherheit in Niederösterreich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, stärken Sie die Freiheitliche Partei vor allem auf EU-Ebene! Mit uns in diversen Regierungsfunktionen sind solche Schwachsinnigkeiten und Gefährlichkeiten gegenüber unseren Landwirten kein Thema. Wir Freiheitliche sind der Schutzfaktor unserer Land- und Forstwirte. Danke. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.)
Präsident Mag. Wilfing: Direkt darauf zu Wort gemeldet hat sich die Frau Klubobfrau Helga Krismer-Huber von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich eigentlich zu Wort gemeldet, weil ich schon glaube, dass die Sozialdemokratie gegen diese Vorlage sein sollte. Es waren sich – ich verstehe auch nicht, warum Wien dabei war – die Landeshauptleute in ihrer Konferenz einig, dass das so nicht geht. Die Interessenslage ist eine, wo ich einfach nicht glaube, dass die Sozialdemokratie Niederösterreich so gepolt ist. Die Naturschutzgesetze sind – und die Karin Scheele weiß das ja, die war ja in Brüssel – das ist eine Materie, die ist Länderkompetenz und daher hat man ja Leonore Gewessler auf den Art. 23 d der Bundesverfassung hingewiesen. Ich sehe den aber in der Form nicht bindend und selbstverständlich gibt es auf fachlicher Ebene diesen Abgleich. Was ich aber nicht stehen lassen kann ist – und wenn ich schon am Wort bin, werde ich das jetzt auch noch ausführen – sind die üblichen Fake News einer Partei, die diese Europäische Union gänzlich nicht möchte – das ist heute wieder einmal deutlich zum Ausdruck gekommen – aber sie dann mit Fake News agieren. Es geht auch nicht um 20 %, sondern wenn, dann geht es um 10 % im landwirtschaftlichen Bereich, die insofern gestaltet werden könnten und das wird dann berücksichtigt. Gerade in Niederösterreich, wo wir die Ökopunkte hatten, gerade da, wo man weiß, dass Landschaftselemente etwas Wichtiges sind, ist das – und da glaube ich an die Bäuerinnen und Bauern – wäre das in Niederösterreich nicht das Problem, das wir haben. Aber Landmassen wieder zu remobilisieren, abseits ... und das ist eine Gemeinde, die Landwirtschaft ... da bräuchte man halt jetzt im Raumordnungsgesetz – und das ist eine andere Materie – müsste man halt wirklich einmal jetzt einen mutigen Schritt nach vorwärts machen. Das wird nötig sein. Und in dem Sinne vertraue ich schon jenen, die jetzt dann – wird ja kommen – in den Trilog gehen und es geht halt um dieses gemeinsame Europa, auch im Forstbereich. Die, die sich ja mit dem beschäftigen, haben sicher den ähnlichen Wissenstand wie ich ihn habe. Wir haben erstaunlicherweise ein relativ gutes Forstgesetz. Ich weiß, da kommt jetzt noch einmal eine Novelle, aber wir haben ein relativ gutes, auch traditionell. Die Slowenen sind noch eine Spur besser und im Norden Europas holzen sie ab und kennen das überhaupt nicht. Das wäre bei uns alles nicht möglich. Wenn man natürlich jetzt einen großen Wurf machen möchte für ganz Europa, dann werden das jetzt genau wieder die Kompromisse, wie man da alle unter einen Hut bringt. Ich würde wirklich bitten, da ein bisschen jetzt das rauszunehmen und ein bisschen sachlicher zu sein. Wir werden das brauchen, anders wird das nicht gehen in den nächsten Jahren. Also trauen wir uns jetzt einmal kräftig, mutig da nach vor zu gehen und nicht im Klein-Klein echt Zukunft zu verbauen und an die ÖVP appelliere ich auch hier wieder: ein bisschen mehr Sachlichkeit, ein bisschen mehr den Geist vielleicht von Siegfried Ludwig und hört nicht auf die EU-Verweigerer, die mit euch jetzt hier paktieren! Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an den Abgeordneten Josef Edlinger, ÖVP.
Abg. Edlinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf auch zu den beiden Gesetzesmaterien Stellung nehmen. Zum Anfang zu den Änderungen im NÖ Naturschutzgesetz und im NÖ Jagdgesetz: Wie die Vorredner angesprochen haben, geht es hier um die Umsetzung der Vorgaben der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes. Wir haben bereits zwei Novellen in den Jahren 2019 und 2021 durchgeführt, um hier die sogenannte „Aarhus-Konvention“ umzusetzen und mit der heutigen Novelle sollen diese beiden Gesetze ergänzt werden, damit die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten verbessert wird und hier anerkannte Umweltorganisationen und auch die Umweltanwaltschaft Parteistellung bzw. Einspruchsrechte in Gesetzgebung und in Verfahren hier entsprechend eingeräumt bekommen. Der zweite Punkt ist etwas heftiger diskutiert worden: Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die darauf abzielt den Naturzustand von 1950 wieder herzustellen in der gesamten Europäischen Union und hier 20 % der Land- und Meeresfläche zu renaturieren. Der Ministerratsbeschluss ist in den letzten Tagen gefallen und nun starten die Trilogverhandlungen mit den EU-Institutionen und ich glaube, uns ist allen bewusst, dass es Umwelt- und Naturschutz braucht, dass wir unsere Lebensgrundlage auch erhalten müssen, dass wir unseren Boden erhalten müssen, dass wir Biodiversität erhalten müssen. Wir müssen aber auch die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln aufrechterhalten und das steht in diesem Papier nicht drinnen. Wenn wir unsere Lebensmittelproduktion – und das Beispiel Zuckerrübe wurde angesprochen – aufs Spiel setzen und dann die Lebensmittel aus Regionen der Welt importieren müssen, wo keine Umweltstandards eingehalten werden, dann haben wir uns keinen guten Dienst erwiesen. Denn wir bekommen Produkte von schlechterer Qualität. Wir verlagern einfach Emissionen und produzieren noch viel mehr Emissionen, weil auch noch transportiert werden muss. Beim Beispiel „Zuckerrübe“ möchte ich auch den Kollegen Sidl noch erwähnen, weil er hier so lobend erwähnt wurde, dass er sich in Brüssel für die Umwelt einsetzt und dort dafür stimmt, dass die für die Zuckerrübenproduktion notwendigen Pflanzenschutzmittel nicht mehr eingesetzt werden dürfen. In Leopoldsdorf stellt er sich aber hin und sagt: „Die Politik muss dafür sorgen, dass die Zuckerrübenfabrik erhalten wird.“(Abg. Mag. Scheele: Der Einzige ... unverständlich.) Das wird nicht funktionieren. Wenn wir keine Zuckerrüben anbauen können, brauchen wir auch keine Zuckerfabriken. Das ist auch eine Scheinheiligkeit, die hier an den Tag gelegt wird. (Beifall bei der ÖVP.) Daher bin ich dafür, dass wir aufgrund der Tatsache, dass hier massiv Länderinteressen und auch Länderkompetenzen beeinträchtigt werden, diesen Antrag eingebracht haben und ich darf noch einige Forderungen, die massive Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft auch erwarten lassen, hier nennen: Wenn eine Aufgabe der Holzernte in einem Land wie Österreich gefordert wird, wo jährlich mehr Holz zuwächst als geerntet wird – das heißt, der Holzvorrat wächst, auch die Waldfläche wächst, weil immer mehr Wiesen und Almen wieder verwalden – dann passt das nicht ganz zusammen. Liebe Kollegin Krismer, wir können hier nicht alles über einen Kamm scheren und du hast es richtigerweise gesagt, dass wir in Österreich ein sehr strenges und sehr gutes Forstgesetz haben. Hier wird aber ganz Europa über einen Kamm geschoren und wir müssen 20 % unserer Waldfläche vielleicht außer Nutzung stellen? Und das in einer Zeit, wo wir den Rohstoff Holz brauchen für die Energieproduktion, für die Bauwirtschaft und viele andere Bereiche – ein wichtiger Rohstoff, den wir uns nicht nehmen lassen können. Und so kann nicht ganz Europa über einen Kamm geschoren werden, sondern wir gehen von unterschiedlichen Szenarien, von unterschiedlichen Ausgangslagen aus und die müssen auch berücksichtigt werden. Es ist nicht so, dass wir in Niederösterreich bisher geschlafen haben. Du hast die Grundlage dafür genannt: Unter Siegfried Ludwig und Erwin Pröll als Landeshauptmann-Stellvertreter wurde schon begonnen damit und wir haben derzeit ein Drittel unseres Landes unter einem Schutzsystem. Wir haben „Natura 2000-Gebiet“ 31 % des Landes. Wir haben Nationalparks. Wir haben Naturparks. Wir haben einen Biosphärenpark. Also es ist nicht so, dass hier nichts passiert und du hast auch die Ökopunkte angesprochen, die ein sehr gutes System gewesen sind und ich bin selber dabei gewesen. Was ist aber passiert? Die Flächen, die als Landschaftselemente gewertet wurden, die Böschungen, die Hecken, die Raine wurden alle aus der Nutzung herausgenommen. Die mussten für die Anträge um GAP-Prämien herausgemessen werden. Allein in meinem Betrieb waren das 15 % meiner landwirtschaftlichen Flächen, die ich dadurch verloren habe. Die sind nicht mehr Landwirtschaft, sind auch nicht Wald. Dort ist Biodiversität im besten Sinne vorhanden. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Ja, aber da war die GAP schuld. Eine falsche Agrarpolitik.) Dort sind Lebensräume für viele seltene Pflanzen und Tierarten. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Da sind wir uns einig, ja, da sind wir uns eh einig.) Das zählt nicht mehr. Wir müssen jetzt von unserer Nettofläche, von der guten Fläche nochmal 7 % außer Nutzung stellen und das ist für mich nicht verständlich, weil wir Biodiversität rund um unsere Felder leben und in den Feldern wollen wir produzieren können. Daher können wir diese Vorgaben in dieser Art und Weise nicht akzeptieren. (Beifall bei der ÖVP.) Wir haben auch kritisiert in unserem Antrag, dass diese Maßnahmen, die hier umgesetzt werden wollen, ohne Datengrundlage passieren und dass der Zeitplan, der hier vorgegeben ist nicht umsetzbar ist. So wie wir uns sicher sind, dass wir es notwendig haben, Natur und Umwelt zu schützen, tun wir das schon im großen Umfang in unserem Land und werden mit dieser geplanten Verordnung, die weit über das Ziel hinausschießt, auch die Länderinteressen wahren wollen. Daher haben wir diesen Antrag eingebracht, um die EU auch an das Subsidiaritätsprinzip zu erinnern und die Kompetenzen dort zu lassen, wo sie hingehören, und die sind beim Umwelt- und Naturschutz beim Land und daher müssen die Länder auch entsprechend gehört werden. Dankesehr. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wilfing: Es gibt keine weitere Wortmeldung. Die Berichterstatter verzichten ebenfalls.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.