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Tagesordnungspunkt 17  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hauer, Antauer u.a. betreffend Änderung des NÖ Auskunftsgesetzes und des NÖ Hinweisgeberschutzgesetzes (NÖ HGSG)

zur 4. Landtagssitzung

Zusammenfassung

4. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 22.06.2023

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-74/A-1/9-2023 – NÖ Auskunftsgesetz, NÖ Hinweisgeberschutzgesetz (NÖ HGSG) – Änderungen

Berichterstatter

  1. Hermann Hauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 17 Video und SitzungsberichtHermann Hauer (ÖVP)

Abstimmung

DetailseiteAbstimmung Tagesordnungspunkt 17 Video und Sitzungsbericht

Antrag einstimmig angenommen

Video-Übertragung der Sitzung

Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Präsident Mag. Wilfing: Damit kommen wir zur Ltg.-74, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hauer, Antauer u.a. betreffend Änderung des NÖ Auskunftsgesetzes und des NÖ Hinweisgeberschutzgesetzes. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Hauer die Verhandlungen einzuleiten.

Berichterstatter Abg. Hauer (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-74, der Abgeordneten Hauer, Antauer, Schmidl, Mag. Keyl, Kaufmann und Punz betreffend Änderung des NÖ Auskunftsgesetzes und des NÖ Hinweisgeberschutzgesetzes. Mit dem vom Bund erlassenen GeoSphere Austria-Gesetz wurde die GeoSphere Austria Bundesanstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie – kurz GSA – als Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit errichtet. Der Antrag liegt in den Händen der Abgeordneten. Ich darf daher zum Antrag kommen. Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hauer, Antauer, Schmidl, Mag. Keyl, Kaufmann, Punz betreffend Änderung des NÖ Auskunftsgesetzes und des NÖ Hinweisgeberschutzgesetzes (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Auskunfts­gesetzes und des NÖ Hinweisgeberschutzgesetzes wird in der vom Ausschuss abgeänderten Fassung genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.

Präsident Mag. Wilfing: Nachdem es dazu keine Wortmeldung gibt, lasse ich über diese Ltg.-74, über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses abstimmen.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (943 KB)

zur 4. Landtagssitzung
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