Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-74/A-1/9-2023 – NÖ Auskunftsgesetz, NÖ Hinweisgeberschutzgesetz (NÖ HGSG) – Änderungen
Berichterstatter
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Damit kommen wir zur Ltg.-74, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hauer, Antauer u.a. betreffend Änderung des NÖ Auskunftsgesetzes und des NÖ Hinweisgeberschutzgesetzes. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Hauer die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Hauer (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-74, der Abgeordneten Hauer, Antauer, Schmidl, Mag. Keyl, Kaufmann und Punz betreffend Änderung des NÖ Auskunftsgesetzes und des NÖ Hinweisgeberschutzgesetzes. Mit dem vom Bund erlassenen GeoSphere Austria-Gesetz wurde die GeoSphere Austria Bundesanstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie – kurz GSA – als Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit errichtet. Der Antrag liegt in den Händen der Abgeordneten. Ich darf daher zum Antrag kommen. Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hauer, Antauer, Schmidl, Mag. Keyl, Kaufmann, Punz betreffend Änderung des NÖ Auskunftsgesetzes und des NÖ Hinweisgeberschutzgesetzes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Auskunftsgesetzes und des NÖ Hinweisgeberschutzgesetzes wird in der vom Ausschuss abgeänderten Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Nachdem es dazu keine Wortmeldung gibt, lasse ich über diese Ltg.-74, über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses abstimmen.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.