Zusammenfassung
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-59/A-8/2-2023 – Sicherheit im Umgang mit dem Wolf in Niederösterreich
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Hogl (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Landeshauptfrau-Stellvertreter! Werte Mitglieder des Präsidiums und der Landesregierung! Werte Mandatarinnen und Mandatare! Hohes Haus! Nun, diese heutige Aktuelle Stunde ist uns sehr, sehr wichtig, weil wir haben bei dieser Aktuellen Stunde eine große und eine durchaus auch gute Botschaft zu verkünden: Die zweite Wolfsverordnung, die die NÖ Landesregierung einstimmig am 14. März dieses Jahres beschlossen hat. Wir wollen heute dem Hohen Haus, euch allen, aber auch der Öffentlichkeit diesen großen Meilenstein der Sicherheit, den wir hier gehen im Bundesland Niederösterreich, natürlich auch erzählen und vortragen und näherbringen. Als christlich geprägter Mensch fällt mir hier bei der Vorbereitung dieser Rede das Buch Genesis ein, wo es da heißt: „Macht euch die Erde untertan und herrschet über die Fische des Meeres und über das Vieh und alles Getier.“(Heiterkeit bei der ÖVP. – Unruhe bei der SPÖ.) Ja, es ist Buch Genesis. (Unruhe bei Abg. Mag. Scheele.) Aber es steht nicht drinnen: „Macht euch den Wolf untertan und lasst euch beherrschen von diesem Getier.“ Das steht nicht drinnen. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.) Natürlich muss man mit einer großen Verantwortung, wenn man etwas beherrschen soll, umgehen und hat eine Verantwortung in Richtung wie man es beherrscht, um Nachhaltigkeit und – wie gesagt – eine Verantwortung für die Welt und alle Tiere oder Fische oder Meere. Aber man muss auch erkennen, wann irgendetwas, was zu schützen war oder ist, auch zur Gefahr werden kann. Wir haben rund 20.000 Wölfe in Europa und einen Zuwachs dabei von rund 30 % und durch verschiedene Maßnahmen – es hat ja den Wolf früher schon einmal gegeben, gibt ja auch verschiedene Geschichten rund um den Wolf – ist er jetzt wieder heimisch geworden und wird wieder mehr. Es gibt natürlich auch in Österreich 54 Wölfe mit DNA-Nachweis. Es sind aber wahrscheinlich mehr. Es waren im Jahr 2022 schon 782 Risse, dazu noch 987 Schafe und Ziegen, die verletzt worden sind. Vor ein paar Jahren, vor drei Jahren, 2020 waren es noch 330 Risse. In Niederösterreich haben wir vier Wolfsrudel, 30 Wölfe ungefähr, immer wieder auch durchziehende Wölfe, die von der Schweiz über Klosterneuburg bis nach Polen ziehen. Da könnte man noch verschiedenste Zahlen aufzählen. Aber man sieht, dass in ganz Europa, in Schweden, in der Schweiz, in Deutschland die Wölfe mehr werden, aber auch der Bedarf, dass man halt Wölfe vergrämen muss und vielleicht auch entnehmen muss, immer wieder mehr wird. Natürlich gibt es oft das Floriani-Prinzip, wo man sagt: „Mein Gott na, diese armen Tiere.“ Das sagt man so lange man sie halt nicht sieht und sie weit weg sind. Aber wenn man sie einmal sieht, wenn man zu tun hat und wenn die Tiere, das was Landwirtschaft z. B. ausmacht ... und wir wollen ja heute haben, dass Tiere auf der Weide sind, dass sie natürlich gehalten werden, dass sie im natürlichen Lebensraum sind ... wenn sie dann in diesem natürlichen Lebensraum, in dieser naturnahen Produktionsweise dann noch bedroht werden, wird das ungemütlich. Unser Weg muss mit dem Wolf sein: Vernunft, Sicherheit und Hausverstand. So können wir diesem Wolf begegnen und es sind auch in dieser Verordnung vier Punkte vorgesehen. Die Verordnung, der Herdenschutz, die Entschädigung und auch eine Forderung an die Europäische Union hier noch mehr tätig zu werden. Wir haben sieben Wolfsrudel in Österreich und vier sind im Waldviertel ansässig. Die durchziehenden Wölfe habe ich bereits erwähnt. Das heißt, wir sehen, dass auch in Österreich, nicht nur in Europa, der Wolf wieder heimisch geworden ist und sich die Risszahlen fast jedes Jahr immer wieder verdoppeln. Und: Er ist auch eine Bedrohung für das Sicherheitsgefühl aller Bürgerinnen und Bürger. Denken wir nur, dass heute Eltern schon Sorge haben, dass sich ihre Kinder in den Ferien oder egal wo auch immer im Freien aufhalten und es ist natürlich bedrohlich, wenn auf 30 Meter beim Garten der Wolf vorbeimarschiert. Diese Wolfsverordnung – das habe ich schon gesagt – die hier einstimmig beschlossen wurde am 14. März ... da werden Problemwölfe, die wiederholt in Schutzgebieten auftauchen oder immer wieder sachgerecht geschützte Nutztiere reißen ... sie müssen rasch abgeschreckt oder auch – wenn es gar nicht anders geht – rasch entnommen werden zum Schutz von Menschen und zur Abwendung von Schäden an unseren Einrichtungen, an unseren Tieren, an unseren Produktionsgrundlagen. Schon die bisherige Wolfsverordnung, die gegolten hat, ist und war definiert bei welchen Vorfällen die Bezirkshauptmannschaften Einzelbescheide oder die Vergrämung oder die Entnahme ausstellen können. Mit dieser zweiten Wolfsverordnung werden Vertreibung, Vergrämung oder Entnahme jetzt rascher und effizienter per Verordnung möglich. Werden Wölfe gesichtet und kommt es zu Rissen, wenden sich die Bürgerinnen und Bürger an die Bezirkshauptmannschaft oder an die Wildtierinfo und Jäger und Polizei werden dann eben angewiesen hier auch dementsprechende Maßnahmen zu setzen. Es gibt hier einen ganz klaren Stufenplan: Einmal die Vertreibung mit akustischen oder optischen Signalen und dann, wenn das nicht geht, Vergrämung, also Warn- oder Schreckschüsse, die eben Jäger abgeben können. Und wenn sich der Wolf – vor allem dann, wenn er sich immer wieder mehr als 100 Meter den Siedlungsgebieten oder auch diesen Einrichtungen unserer Tiere nähert, beobachtet wird, beim Futtertrog mitnascht oder immer mehr halt auch Menschen in Bedrängnis bringt. Das Dritte ist dann die Entnahme, also der Abschuss durch die Jäger binnen vier Wochen. Das ist zwar immer nur die Ultima Ratio, das letzte Mittel, das man anwenden soll, aber es muss halt manchmal sein und es muss einfacher und effizienter zugängig sein, damit es hier zu keinen Schäden kommt. Ich glaube, niemand könnte es verantworten, dass einmal ein Mensch zu Schaden kommt und auch das ist nicht ausgeschlossen. Ich möchte an dieser Stelle auch ein „Dankeschön“ an alle Jäger sagen, die hier aktiv mittun. Jagd wird oft als Hobby oder Sport bezeichnet. Ja, es ist für einen Menschen, der es gerne macht, eine Freizeitbetätigung, wo man auch zur Ruhe kommen kann, wo man etwas erleben kann, mit der Natur sein kann. Aber Jagd ist auch immer wieder Auftrag und Verantwortung und diese Verantwortung und dieser Auftrag wird hier von den Jägerinnen und Jägern auch immer wieder ausgeführt und gelebt. Das bedeutet natürlich auch einen sachgerechten Herdenschutz und die rechtlichen Voraussetzungen auch für die Förderungen müssen hier geschaffen werden. Jede Vertreibung, jede Vergrämung und jede Entnahme muss der Behörde sofort gemeldet werden. Auch das ist wichtig, dass es hier nicht zu Schindluder kommen kann und die Daten auch dieser Einschreiter werden auch dementsprechend verzeichnet. Die Verordnung wurde mit Experten ausgearbeitet, mit Professor Hackländer, und das auch im Rahmen und auf Basis der Fauna-Flora und –Habitatrichtlinien und folgt eben den Grundsätzen, auch den Empfehlungen des Österreichischen Zentrums für Bär, Wolf und Luchs. Vor allem aber steht die Sicherheit für die Menschen im Vordergrund. Zu dieser neuen Verordnung kommen noch weitere drei Punkte. Das ist einmal die Wolfsverordnung für rasche und effiziente Vertreibung, dann: Der Herdenschutz wird ausgebaut. Es wurden auch im Jahr 2019 bereits 20 Betriebe mit rund 30.000 Euro unterstützt. Die Förderkulisse wird aufgebaut. Die Entschädigungen werden dementsprechend angehoben, damit die Bauern nicht im Stich gelassen werden. Aber das ist nur die letzte Maßnahme. Jeder Bauer möchte sein Vieh auch behalten und selbst zur Schlachtung bringen und nicht da an den Wolf verfüttern müssen und halt ein paar tausend Euro Entschädigung bekommen, sondern es müssen unsere Tiere auch rasch und unkompliziert geschützt werden. Der Wolf ist in Europa längst nicht mehr vom Aussterben bedroht, aber das Sicherheitsgefühl der Menschen das ist bedroht und das ist im Schwinden. Die entsprechende EU-Richtlinie, die jetzt noch gilt, ist 30 Jahre alt. Aber die Zeiten haben sich geändert in vielen Ländern, so auch bei uns, und dafür fordern wir die Europäische Union auf hier rasch zu handeln. Auch der Landwirtschaftsminister Totschnig und der Abgeordnete Bernhuber im Europäischen Parlament sind auch sehr bemüht hier zu vernünftigen Lösungen in Europa beizutragen und dazu zu kommen. Die Sicherheit steht an erster Stelle und Schutz geben und Ängste nehmen, ist ein wichtiger Beitrag und eine wichtige Tugend in dieser Frage, die jetzt immer dramatischer wird. Ich möchte mit einem Zitat schließen, das unser Herr Landeshauptfrau-Stellvertreter jetzt in einem Interview gebracht hat und das es wirklich sehr, sehr auf den Punkt bringt. Er hat gesagt: „Beim Thema Sicherheit gibt es keine Kompromisse. Wenn ein Wolf nicht mehr scheu ist und in die Nähe von Siedlungen kommt, dann ist er zu entnehmen.“ Punkt. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)
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Zur Person
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- Hollabrunn
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- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich