Zusammenfassung
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-8/R-5-2023 – Redezeitkontingentierung vom 23. März 2023
Redner
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: ... und wir kommen zum letzten Punkt der heutigen Tagesordnung: Vorschlag des Präsidenten betreffend Redezeitkontingent. Auch hier wurde in der Präsidialkonferenz vom 20. März beraten und ich erstatte folgenden Vorschlag:
1. Die Redezeit wird wie folgt aufgeteilt: ÖVP 33, FPÖ 23, SPÖ 21, GRÜNE 12 und NEOS 11 Einheiten.
2. Die Gesamtredezeit wird je nach Tagesordnung vom Präsidenten aufgrund eines übereinstimmenden Vorschlages der Klubdirektoren bzw. der Vertreterin der im Landtag vertretenen Wahlpartei oder nach Beratung in der Präsidialkonferenz festgelegt.
3. Innerhalb der für die Tagesordnung festgesetzten Gesamtredezeit besteht freie Wahl der Tagesordnungspunkte, zu denen länger oder kürzer gesprochen wird.
4. Das Redezeitkontingent gilt sowohl für Abgeordnete der Klubs bzw. für Abgeordnete der im Landtag vertretenen Wahlparteien als auch für Mitglieder der Landesregierung eines Klubs, nicht jedoch für mündliche Anfragebeantwortungen durch ein Mitglied der Landesregierung, für die Berichterstattung, für Wortmeldungen zur tatsächlichen Berichtigung oder zur Geschäftsordnung.
5. Die Redezeitkontingentierung gilt nicht für Dringlichkeitsanträge.
6. Für Aktuelle Stunden wird die Aktuelle Stunde mit 115 Minuten festgelegt. 15 Minuten sind für den Klub des als ersten Antragsteller unterfertigten Abgeordneten zur Darlegung der Meinung der Antragsteller vorgesehen. Die übrigen 100 Minuten werden zwischen den Klubs und der im Landtag vertretenen Wahlparteien im Verhältnis des Punktes 1 verteilt.
7. Für die Debatte zum Voranschlag gilt Folgendes: Für die Spezialdebatte wird festgelegt, dass die Redezeit eines jeden Redners, Abgeordneter, Mitglied der Landesregierung, Berichterstatter maximal 10 Minuten pro Wortmeldung beträgt. Geschäftsordnungsbestimmungen, die eine andere, geringere Redezeit vorsehen, z. B. tatsächliche Berichtigungen, gemäß § 59 bleiben davon unberührt. Abweichend von dieser Bestimmung kommt jedem Hauptredner eines Klubs bzw. einer im Landtag vertretenen Wahlpartei zum jeweiligen Teil des Voranschlages eine Höchstredezeit von 15 Minuten zu. Für die Generaldebatte wird keine Redezeitbeschränkung vorgesehen.
8. Dieses Modell ist für die Landtagssitzungen bis auf Weiteres anzuwenden.
Es gibt keine Wortmeldung. Damit bitte ich, dass all jene, die damit einverstanden sind sich von den Plätzen erheben. (Nach Abstimmung:) Das ist einstimmig angenommen.
Somit ist der Landtag für die XX. Gesetzgebungsperiode erfolgreich konstituiert und die Tagesordnung erledigt.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.