Zusammenfassung
Tagesordnungspunkt 9 der 1. Landtagssitzung der XVIII. Gesetzgebungsperiode am 24.04.2013
über die Betrauung des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses auf die Dauer der XVIII. Gesetzgebungsperiode des Landtages mit der Vorberatung von Angelegenheiten gemäß § 5 LGO 2001
über die Betrauung des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses auf die Dauer der XVIII. Gesetzgebungsperiode des Landtages gemäß § 34 Abs. 2 LGO 2001 mit den in dieser Gesetzesstelle genannten Aufgaben
über die Betrauung des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses auf die Dauer der XVIII. Gesetzgebungsperiode des Landtages mit den im Unvereinbarkeitsgesetz genannten Aufgaben