Zusammenfassung
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2367/A-8/62-2022 – Österreichische Staatsbürgerschaft nur als Endpunkt erfolgreicher Integration
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Heinreichsberger, MA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Eine Staatsbürgerschaft baut auf die Staatsangehörigkeit auf und kennzeichnet die Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört.“ Das ist die allgemeine Definition. Wir reden aber heute nicht über das Allgemeine, wir reden heute speziell über die österreichische Staatsbürgerschaft. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist das höchste und wertvollste Gut, welches man in unserem Staat erlangen kann. Sie steht für Verantwortung – z. B. das Ableisten des Wehrdienstes und des Zivildienstes, die Übernahme eines Schöffen- und Geschworenenamtes – sie steht aber genauso für Demokratie und Meinungsfreiheit und für eine aktive Mitbestimmung von Wählerinnen und Wählern, von Politikerinnen und durch Politikerinnen und Politiker. Man genießt den Schutz durch österreichische Vertretungsbehörden im Ausland und man kann jedes Mal stolz sein, wenn man an der Grenze oder am Flughafen steht und wir unseren Reisepass zücken können. Denn jedes Mal ist es ein Bekenntnis zu unserem Land, zu unserem Staat, zu unseren Werten und somit erfüllen wir auch einen wesentlichen Punkt der Staatsbürgerschaft – nämlich auch die Treuepflicht. Die Treuepflicht nicht nur gegenüber unserer Republik, sondern gegenüber uns allen gegenseitig – die Wertschätzung, die wir uns damit schenken. Man ist auch gleichzeitig mit der Staatsbürgerschaft Unionsbürger der Europäischen Union. Viele beneiden uns darum nämlich um den Frieden, den wir in unserer Friedensunion erleben und dadurch auch erfahren dürfen. Sie ist aber auch ein Wertefundament. Man ist bereit in unserem Land jeden Moment zu teilen, ob das jetzt die erfolgreichen und schönen Momente sind, aber auch die vielen herausfordernden Momente sind. Genau dieses Wertefundament kann man bei uns durch die Abstammung erlangen. Es sind die Eltern, die diese Werte vermitteln, die Kinder prägen, die Kinder begleiten und ein Umfeld schaffen, in welchem man aufwächst und auch dadurch sozialisiert wird. Zusammengefasst: Die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein Privileg und eine Errungenschaft. (Unruhe bei Abg. Mag. Scheele.) Wenn man die Vorstellungen vom Wiener Bürgermeister, Michael Ludwig, und Teilen der SPÖ ernst nimmt, so rütteln diese ja mit ihren Ideen an den Grundfesten unseres Landes. Bürgermeister Ludwig möchte ja die Wartefrist auf fünf Jahre verkürzen und einen automatischen Anspruch auf Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil drei Jahre legal in Österreich lebt. Und die SPÖ-Jugendorganisationen, die Sozialistische Jugend und die VSStÖ, die legen ja gar noch eines drauf und eines nach: Diese fordern überhaupt eine Entkoppelung von Staatsbürgerschaft und Wahlrecht. Das bedeutet: Jeder der drei Jahre in Österreich lebt, soll gleich wählen dürfen – so nach dem Motto „Sit and Go-Prinzip“: Wenn es uns taugt, stimmen wir mit und wenn nicht, dann war es das. Die Junge Generation fordert wieder ein Wahlrecht nach fünf Jahren. Also da gibt es ein heilloses Durcheinander und keine Einigkeit und es tut mir richtig weh zu hören und zu sehen, mit welch einer Leichtigkeit, Leichtsinnigkeit, ja sogar Eigensinnigkeit da über und mit der Staatsbürgerschaft herumjongliert wird für irgendwelche taktischen Vorteile, die sich jemand aus der SPÖ Wien oder hier erhofft. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, für mich ist eines klar: Ich spreche mich klar und deutlich gegen die Pläne der SPÖ aus, denn unsere Staatsbürgerschaft darf nicht zu einer Fließbandstaatsbürgerschaft der SPÖ Wien werden. (Beifall bei der ÖVP, LR Dr. Pernkopf und Präs. Karl Moser.) Man muss sich ja vor Augen führen, was das bedeutet, welche Konsequenzen das ja mit sich ziehen würde. Wir reden da von 902.387 Österreichern, Neo-Österreichern, die nur durch diese Verkürzung der Zeit dann anspruchsberechtigt wären. Drastische Anstiege der Anträge wären zu erwarten. Das heißt, man müsste das Personal nur in Niederösterreich allein schon verdoppeln, wenn es um die Abwicklung der Anträge geht. Ein Wegfall des Integrationsanreizes wäre auch einhergehend, auch ein Wegfall des Anreizes einer Arbeit nachzugehen. Ja, man würde sogar eine erfolgreiche Integration damit torpetieren. Der Anstieg des Flüchtlingsstromes, glaube ich, den kann man dann auch nicht wegdiskutieren. Ich habe eingangs von Rechten und Pflichten gesprochen und die Pflicht eines gewählten Politikers, einer gewählten Politikerin ist es ja auf die Bevölkerung zu hören und die Meinung derer auch zu vertreten. Ich habe in Anlehnung der heutigen Aktuellen Stunde in den letzten Wochen mit vielen Menschen über dieses Vorhaben, diese Veränderung, diese Abänderung der Staatsbürgerschaft, diese Aufweichung auch gesprochen und ich habe von jedem und jeder ein eindeutiges „Nein“ erhalten. Jeder sagt: „Bitte lasst die Staatsbürgerschaft so wie sie ist.“ Ich kann diese Aussage und diese Erfahrungswerte auch mit einer OGM-Umfrage untermauern: 72 % der Befragten sind dagegen den Zugang von Nichtstaatsbürgern zu erleichtern. Ich sage Ihnen: Würde man über diesen Verhandlungspunkt, über diese Aktuelle Stunde, eine Volksbefragung oder Volksabstimmung durchführen, so wäre dieser Wert noch viel, viel höher. Faktum ist – und das muss man auch klar und deutlich erwähnen – dass jeder, der sich integrieren möchte, der seinen Beitrag leistet, der es ehrlich meint, der seinen Fleiß mit sich bringt, eine faire Chance hat, Österreicherin und Österreicher zu werden, wenn die derzeitig geltenden Bestimmungen und Kriterien erfüllt werden. Das sind: die Wartepflicht, die Unbescholtenheit, der gesicherte Lebensunterhalt, der vorgewiesen werden muss, das sind die Deutschkenntnisse, das sind Kenntnisse über unsere Kultur, das ist auch die Bereitschaft vom bisherigen Staatsverband auch auszuscheiden und sich zu Österreich zu bekennen, aber das ist auch die sichere Identität. Wir wollen ja auch wissen, wen wir da bei uns aufnehmen. Die Wartefristen von 10 Jahren oder die Wartefristen von 6 Jahren gelten, wenn – die 6 Jahre – entweder Ehe mit österreichischen Staatsbürgern, EWR-Bürger, Geburt in Österreich, durch Verleihung aufgrund von außerordentlichen Leistungen oder durch Nachweisen von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 oder ein mindestens dreijähriges, freiwilliges, ehrenamtliches Engagement wie z. B. bei den Rettungsorganisationen oder Feuerwehr – ein wesentlicher Teil der Integration in unserer Gesellschaft – oder auch eine mindestens dreijährige Ausübung eines Berufes im Bildungs-, Sozial- oder Gesundheitsbereich. Viele Menschen haben bereits in der Vergangenheit genau diese Kriterien mit harter Arbeit und Fleiß erfolgreich erfüllt und sind somit Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unserer Republik geworden. Würde man jetzt diese Kriterien von heute auf morgen aus irgendwelchen taktischen Gründen auch immer ändern, dann wäre das genau unfair denen gegenüber, die wirklich etwas geleistet haben in der Vergangenheit und sich bemüht haben. Meine Damen und Herren, die Kriterien sind klar und deutlich geregelt und auch erprobt. Daher kann ich nur eines sagen: Keine Experimente und Hände weg von einer Änderung der Kriterien zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft. (Beifall bei der ÖVP, LR Dr. Pernkopf und Präs. Karl Moser.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Tulln
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich