Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2337/A-1/165-2022 – Leistbares Eigentum für Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! Wir haben jetzt in der Debatte eine Fülle von Geschäftsstücken. Ich möchte auf ein paar eingehen. Zum einen beginne ich mit dem Antrag, der auf die Kreditvergabe abzielt von der ÖVP. Dann möchte ich noch kurz eingehen auf die Situation Bauordnung einerseits und Wohnbauförderung andererseits. Als Drittes der Antrag zu „Jungem Wohnen“ und viertens noch ein paar Ausführungen, was die Marktsituation betrifft. Ich darf in Erinnerung rufen den Antrag, den die GRÜNEN zur letzten Sitzung des Landtages eingebracht haben, wo es um die Anpassung der Bankenkonditionen bei Wohnraumbeschaffung durch das Finanzministerium geht. Ich orte, dass die ÖVP diesen Antrag nicht einmal im geringsten Maße zur Kenntnis genommen hat, weil sie jetzt mit ihrem Antrag wieder ein System so darstellt wie es nicht ist. Es gibt europaweit seit der Finanzkrise ein Übereinkommen, wo man eben meinte, wir brauchen eine klare Eigenkapitalquote. Die Vergabe der Mittel darf nicht mehr so einfach sein. Die niedrige Zinspolitik, die es gegeben hat und ein großes „Packel“ auch an Finanz- und Spekulationskapital, das herumirrte, hat es da eigentlich ermöglicht, dass man in Immobilien sozusagen investiert, das als Anlage sieht. Es gibt ja auch den schönen Begriff der „Anlagewohnungen“. Sie werden sicher wissen, dass im Raum rund um Wien wir alle in den Gemeinden wissen, was Anlagewohnungen sind und nicht sehr begeistert sind und eben Wohnraum im engeren Sinne nicht zur Verfügung gestellt wird, weil Mieterinnen und Mieter in diesen Anlagewohnungen eher dann schon wieder etwas sind, was nur Arbeit macht und nichts bringt. Also das heißt, wir haben hier eine Gegebenheit, wo der europäische Finanzmarkt für unser Dafürhalten durchaus vernünftig versucht hat entgegenzuwirken in einem Prozess, der nicht von heute auf morgen geht. Es hat auch noch vor einem Jahr im Herbst auch die Österreichische Nationalbank darauf hingewiesen und gemahnt, dass wir hier eben diese nachhaltige Kreditvergabe brauchen und von diesen beschlossenen Verordnungen ja nicht Abstand nehmen mögen und das sozusagen einleiten. Es stimmen eben Dinge nicht, mit denen die ÖVP in den NÖ Landtag kommt: „Es wird ersucht, die Finanzmarktaufsichtsbehörde möge hier etwas regeln.“ Ich habe eben bereits in der letzten Sitzung darauf hingewiesen, dass das zuständige Gremium, wenn man überhaupt noch etwas beraten möchte, das Finanzmarktstabilitätsgremium ist, das unter Vorsitz des Finanzministeriums ist, dass dort eben auch die Österreichische Nationalbank eingebunden ist und es dort in diesem Gremium aus meiner Sicht – und ich höre auch nichts anderes – ... kann es dort keine Bewegung geben. Es bleibt bei dieser notwendigen Eigenkapitalquote und ich finde das einfach nicht ehrlich – kurz vor einem Landtag – dass die ÖVP wieder mit einem Antrag kommt und eigentlich besseren Wissens, dass das Schall und Rauch ist. Wo wir glauben und uns fachlich erkundigt haben – und deshalb bin ich auch mit dem Antrag vorstellig geworden bereits in der letzten Sitzung – etwas, was sich noch ändern könnte, das ist die Bewertung des vorhandenen Eigenkapitals. Und das ist in der Tat dann ein Problem, wenn z. B. eine Jungfamilie gerade das Erbe angetreten hat, aber eben diese Liegenschaft – natürlich meistens die elterliche – noch nicht verwertet ist oder man hat sich in den 30er-Jahren vielleicht eine kleine Ein-/Zweizimmerwohnung schon zugelegt, möchte dann eine größere Eigentumswohnung kaufen und dann geht es um diese Zwischenfinanzierung und die Kreditinstitute werten quasi das noch nicht verwertete Eigentum extrem ab. Das macht derzeit vielen Probleme und darauf haben wir hingewiesen, dass man bitte eben an dieses Gremium unter Vorsitz des Finanzministers appelliert, dass man dort hier national, wo wir glauben, eine Schraube drehen kann, das auch tun sollte. Diesem Antrag daher werden wir nicht die Zustimmung erteilen können. Viele Anträge beziehen sich dann immer wieder auf „Na wie muss dann eben die Bauordnung ausschauen?“ und „Es soll ja nicht so energieeffizient sein“ und „Es darf nicht so teuer sein“ und „Die Wohnbauförderung soll doch wieder sozialer werden“. Ich habe das schon mehrmals von dieser Stelle aus betonen dürfen: Wir sind der Auffassung, dass die Bauordnung relativ strikt, klar sein muss, was Energieeffizienzen und Kriterienkataloge betrifft und wir sind hier noch nicht am Anschlag. Also da ist noch sehr viel Luft drinnen. Ich möchte eigentlich in Zeiten wie diesen, wo der Stand der Technik klar ist, die Notwendigkeiten klar sind – wir haben gerade wieder vor einigen Stunden den Klima-Energie-Bericht gemeinsam debattiert – wir wissen doch, was notwendig ist. Wir wissen, dass es kein Gas mehr geben soll. Wir wissen, dass ordentlich gedämmt sein sollte. Wir wissen, dass eigentlich auch ein Lift und Barrierefreiheit etwas ist, was einfach einen Lebensstandard für die Menschen bringt, bis hin zu einer Grünraumgestaltung und daher stehe ich auf dem Standpunkt: In der Bauordnung müssen die harten Kriterien drinnen sein und in der Wohnbauförderung muss der soziale Ausgleich geschaffen werden. Was wir derzeit haben, ist noch immer, dass wir Öko fördern über die Wohnbauförderung und das halte ich nicht mehr für zeitgemäß. Daher: Alles was Standard sein muss, muss rein. Da werden jetzt wieder manche sagen: „Ja, dann wird das Objekt teurer.“ Ja eh, deshalb gibt es ja dann für den sozialen Ausgleich die Wohnbauförderung. Ich glaube, wir haben jetzt alle in der Energiekrise gesehen, dass die, die nicht gedämmt sind, die heute noch das Gas haben, die selber nicht die Möglichkeit haben autonom über ihre Energieversorgung zu bestimmen, dass es die sind, die als Erster überbleiben. Daher ist es so wichtig hier einmal in eine größere Diskussion einzutreten, auch unter Einbeziehung vieler in Niederösterreich bis hin zu – was ich immer sage – auch Baukultur hat einen Wert in einem gemeinnützigen Wohnbau und auch hier ist noch Luft nach oben. Quasi von dem abgeleitet werden wir dann auch zu den jeweiligen Anträgen unsere Zustimmung oder Ablehnung geben. Ein dritter Punkt, den ich angeführt habe, ist das „Junge Wohnen“. Da muss ich den Kollegen recht geben. Im Wiener Umland ist es sehr, sehr düster. Ich glaube, gestern oder vorgestern haben wir reingeschaut, ist auf der Plattform „Junges Wohnen“ null gewesen im Wiener Umland. Das hängt eben mit diesem Druck, den wir im Wiener Umland haben, auch mit der ... quasi ... was kostet dort ein Quadratmeter? ... Das wissen Sie. Da geht vieles einher. Vielleicht fällt uns noch einmal etwas Besseres ein im Bereich „Junges Wohnen“, das noch einmal anders zu befristen. Vielleicht doch auch Jungen Zuschüsse zu geben, auch wenn es nicht wohnbaufinanziert ist, zumindest für die Jungen hier eine Ausnahme zu machen für eine gewisse Zeit. Ich pflichte da durchaus dem Kollegen bei. Es ist auch nach gewissen Zeiten wirklich zu überprüfen: Hat man noch dieses Einkommen oder nicht? Ist ganz wichtig, weil damit mobilisiert man wieder und gibt es wieder jemandem weiter. Natürlich, niemand geht gern von heute auf morgen aus seiner Wohnung hinaus, aber so etwas kann man ja zeitlich sagen: Bitte in zwei, drei Jahren müsst ihr da jetzt eine neue Lebenssituation schaffen, weil es gibt andere, die brauchen den Wohnraum dringender. Der letzte Punkt ist: Sie wissen, dass ich mehrmals hier Anträge mit meinem Kollegen und der Kollegin eingebracht habe rund um Leerstandsabgaben und Zweitwohnsitzerabgaben. Gerade diese Zweitwohnsitzerabgaben, wo ich glaube, dass das zu diskutierende Papier vor uns eines ist, das vielleicht eine Bereicherung wäre, weil es die Möglichkeit hat auf regionale Besonderheiten einzugehen. Ich kann einen Zweitwohnsitz in Waidhofen an der Thaya – jetzt ohne Waidhofen an der Thaya abzuwerten – aber vielleicht doch nicht mit Perchtoldsdorf vergleichen. Wir haben hier unterschiedliche Kapitals-, Eigentums-, Finanzierungssituationen und denen sollte Rechnung getragen werden. Insofern hat der Kollege recht: Markt ist Nachfrage und Angebot. Aber – und ich verweise wieder auf den Bodenverbrauch und auf die Klimakrise – wir können nicht so tun, während die anderen Wohnungen kaufen als reines Anlageobjekt, treiben wir den Bodenverbrauch weiter, um eben Wohnraum zu schaffen. Das spießt sich, also müssen wir schauen, wo eine Gemeinde vor vielen, vielen Jahren oder Jahrzehnten einmal so weise war und gesagt hat: „Das möge Bauland werden, damit dort Wohnraum geschaffen wird“ ... sollten halt auch Menschen drinnen wohnen. Wenn das nicht der Fall ist, dann müssen wir uns überlegen: Wie bringen wir diesen Wohnraum wieder auf den Markt, um eben weiteren Bodenverbrauch hintanzuhalten. In dem Sinne – wie schon dargestellt – werden wir uns zu den Anträgen verhalten. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
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