Zusammenfassung
Antrag des Bau-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2313/A-1/163-2022 – NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsident! Herr Landeshauptfrau-Stellvertreter! Hoher Landtag! Zum NÖ Raumordnungsgesetz: Eingehens möchte ich auf das Zustandekommen dieses Antrages eingehen. Am 12. Oktober wird ein Antrag der ÖVP zur Änderung der NÖ Raumordnung eingebracht und dieser Antrag enthält unter anderem: Zukünftig soll eine zwingend durchführende Übermittlung der Entwurfsunterlagen nicht mehr erforderlich und es daher ausreichend sein, wenn diese Unterlagen auf eine andere Weise zur Verfügung gestellt werden, z. B. durch die Möglichkeit eines Downloads von einer Internetseite bzw. der Antrag enthält auch eine Klarstellung bzw. eine Zitatberichtigung. Am 14. Oktober erfolgte dazu die Einladung zum Bau-Ausschuss für den 20. Oktober und bei diesem Bau-Ausschuss wurde der Abänderungsantrag der ÖVP eingebracht, welcher damals vertagt wurde und der ursprüngliche Antrag war eigentlich nur eine Trägerrakete für diesen Abänderungsantrag. Das Groteske dazu ist, dass es am 18. Oktober bereits durch die Landeshauptfrau zu einer Presseaussendung kam und am 19. Oktober durch den ÖVP-Klubobmann Schneeberger und den Landeshauptfrau-Stellvertreter Pernkopf zum Thema „Ausbauprogramm für mehr Energieunabhängigkeit“ noch bevor der Bau-Ausschuss tagte bzw. die anderen vertretenen Parteien im Landtag diesen Abänderungsantrag bekommen haben, ist es schon zu Presseaussendungen gekommen. Zu einem solch entscheidenden und umfangreichen Thema wie der Raumordnung so kurzfristig einen Abänderungsantrag vorzulegen, ist ein Hohn für jegliche Demokratie und durch diese Presseaussendung stellt sich sowieso die Frage, wie lange dieser Antrag schon schubladiert war. Vergangene Woche im Bau-Ausschuss wurde genau dieser Abänderungsantrag seitens der ÖVP abermals eingebracht, welcher einige versteckte Schandtaten in sich hat. Ich möchte hier auf ein paar Paragraphen eingehen und ein paar Punkte herauszitieren: In § 20 Abs. 2 Z. 19 ist festgehalten, dass im Zuge der Wiedererrichtung in Zusammenhang mit dem „Repowering“ von Windkraftanlagen gelegentlich eine geringfügig größere Fläche als die bisher gewidmete Fläche benötigt wird. Das heißt, dass beim „Repowering“ von Windkraftanlagen ausreicht, wenn der Mittelpunkt auf gewidmeten Flächen liegt. Der Umkehrschluss daraus ist, dass Zonen ohne jegliche Prüfungen und Verfahren räumlich erweitert werden können. Genauso in § 20 Abs. 3d ist herauszulesen, dass zukünftig PV-Anlagen über den geplanten Zonierungsplan hinaus möglich sind und im § 20 Abs. 3e ... dieser Absatz 3e wird neu eingeführt und die Flächenbeschränkung der PV-Anlagen bis zu 2 Hektar fällt. Bis zu 10 Hektar ist es möglich und im Extremfall bis zu 20 Hektar erlaubt, wenn Betriebe 20 Gigawattstunden Jahresstromverbrauch haben. Hier stellt sich die Frage, ob das zielführend ist, überall die Möglichkeit zu schaffen, Grünflächen – auch wenn sich diese im Bauland befinden – mit PV-Anlagen zuzupflastern und das zusammenhängend bis 20 Hektar. Was passiert, wenn in Zukunft neue Betriebsgebiete oder Industriegebiete geschaffen werden? Es werden wieder Bodenflächen versiegelt und das nicht nur mit Gebäuden, sondern auch mit PV-Anlagen auf Grünflächen. Der geplante Antrag konterkariert aus unserer Sicht den ohnehin viel zu weitgehenden Zonierungsplan und führt zu einer möglichen Überschwemmung der Landschaft mit wild wuchernden PV-Anlagen sowie Windkraftanlagen. Wenn es so weitergeht, werden wir in den kommenden Jahren viele landwirtschaftliche Flächen, Weideflächen und das Landschaftsbild komplett zerstören. Für uns gehören Photovoltaikanlagen auf Dächer oder Überdachungen, bei Parkplätzen und es wäre durchaus sinnvoll, das Potenzial für Photovoltaik entlang von Bahnstrecken oder Autobahnen wie z. B. an Lärmschutzeinrichtungen zu forcieren. Vor über einem Jahr wurde hier bereits ein Pilotprojekt gestartet, aber seitdem herrscht Stillstand und wird nicht weiter vorangetrieben. Zu den Resolutionsanträgen der GRÜNEN: Da stellt sich mittlerweile für die GRÜNEN sowieso die moralische Frage: Wollen Sie Strom 100 % aus Windkraft und Photovoltaik ... dass 24 Stunden am Tag nicht möglich sind und somit weiter Grünflächen und die Natur mit ... also Bodenversiegelung vorantreiben oder wollen Sie natürliche Flächen, Grünflächen erhalten oder auch landwirtschaftliche Flächen erhalten, das wir auch in Zukunft (Abg. Dr. Krismer-Huber: Und jetzt? Kommt jetzt wieder eine Gas ... unverständlich ... der Freiheitlichen oder was kommt jetzt?) für die Nahrungssicherheit in Österreich brauchen? Deswegen werden wir diesen Resolutionsanträgen der GRÜNEN nicht zustimmen und dem Hauptantrag auch keine Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Neunkirchen
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs