Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2332/B-52/4-2022 – NÖ Sozialbericht 2021
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Scheele (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Regierungsmitglieder! Der vorliegende Sozialbericht gibt – wie meine Vorrednerin gesagt hat – ein sehr gutes Datenmaterial, wo auch ganz klar hervorgeht, dass das Land NÖ ungefähr die Hälfte des Budgets für Soziales ausgibt, aber wo auch daraus hervorgeht – und ich glaube, da zahlen alle gerne Steuern und Abgaben – dass wir sehr viel Geld für Heime und Pflege aufwenden, für Hilfe für Menschen mit Behinderung, für soziale und sozialmedizinische Pflegedienste. Wenn man sich da die Zahlen anschaut und auch die Prozentsätze, dann weiß man, dass das ein Großteil unserer Sozialleistungen ist. Ich glaube, hier ist niemand, der nicht gerne dafür Steuern zahlt, weil auch jeder in der Familie davon betroffen ist und weil wir so viel Zusammenhaltsgefühl in unserer Gesellschaft haben, dass wir wissen, dass wir das aufrechterhalten und verbessern müssen. (Beifall bei der SPÖ und LR Königsberger-Ludwig.) Im Vorwort unserer Landeshauptfrau kann man lesen, dass man sehr stolz darauf ist im Gesundheits- und Pflegebereich einen Systemwechsel gemacht zu haben. Vor rund zwei Jahren haben wir die Landesgesundheitsagentur gegründet. Alle 27 Klinikstandorte und über 50 Pflege- und Betreuungszentren sind jetzt unter einem Dach vereint. Wir wollen mit dieser Struktur die beste Versorgung für unsere Bevölkerung haben. So weit, so gut. Wir wissen hier, dass allein eine Strukturänderung, wenn wir die Situation unseres Personals, die teilweise (ich komme aus dem Bezirk Baden) tragisch ist und am Limit ... die es nicht berücksichtigen, wie eine Struktur – ob das jetzt zentral ist oder dezentral ist – nichts an der Qualität unserer Gesundheitsleistung verändern wird. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich habe in den letzten beiden Wochen mit drei verschiedenen – zufällig oder eben nicht zufällig – Frauen zu tun gehabt, die betroffen sind mit Unfällen von ihren Angehörigen. Unfälle, die niemanden von uns in eine Situation bringen würden, dass man im Krankenhaus bleibt, bei schwer dementen Personen das sehr wohl geht. Ich habe es, wenn ich die Leute nicht so gut kennen würde, nicht für möglich gehalten, dass es in diesen Fällen keine Chance gab, dass betroffene Personen einige Tage im Landesklinikum Baden bleiben können bis man die Pflege zu Hause organisiert hat. Man hat so das Gefühl – und das sind auch sehr kompetente Personen gewesen, die da mit den Ärztinnen und mit den Pflegerinnen geredet haben, die gesagt haben: „Bitte sagen Sie das der Politik. Wir sind am Limit.“ Ich glaube, es hat auch schon jemand gesagt: Es sind Abteilungen gesperrt, nicht alle Betten stehen mehr zur Verfügung, weil wir zu wenig Personal haben. Wenn man dann auch – und normalerweise bin ich ja die Person, die die Bezirksverwaltungsbehörden immer sehr lobt und sich auch bedankt – aber dann auch noch als Unterstützung bekommt: „Ja, aber das ist ihre Verantwortung, das ist eine familiäre Verantwortung.“ Das sage ich Leuten, die noch 15 Jahre zu arbeiten haben, die teilweise selbständig sind. „Da müssen Sie sich Urlaub nehmen“, dann ist das wirklich bitter. Ich glaube, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir müssen uns ernsthaft dem Problem stellen und nicht immer sagen: „Das ist Jammern auf hohem Niveau und da haben wir eh verbessert.“ Wenn die Bediensteten den betroffenen Angehörigen sagen: „Sagt es der Politik, wir können nicht mehr. Wir können keine Personen dalassen und drum ist dieser Bruch kein Grund um zwei, drei Tage im Landesklinikum Baden zu bleiben,“ dann glaube ich, ist wirklich ein Punkt erreicht, der mich als stolze Niederösterreicherin sehr, sehr beunruhigt. (Beifall bei der SPÖ.) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich möchte zu drei Themen im Sozialbereich, die zu dem Bericht passen, Resolutionsanträge einbringen. Den ersten Resolutionsantrag zum Heizkostenzuschuss für Alleinerzieherinnen. Ich glaube, man braucht nicht viel dazu sagen. Wir haben heute schon von vielen Rednerinnen und Rednern die Problematik der Teuerung, der Energiepreise und –rechnungen gehört. Wir wissen, dass Alleinerzieher, Alleinerzieherinnen besonders von Herausforderungen getroffen sind. Deswegen fordern wir den auf 300 Euro erhöhten Heizkostenzuschuss auch für alle Ein-Eltern-Haushalte zu öffnen. Diese Maßnahme ist rasch umzusetzen und unbürokratisch umzusetzen, weil man den Nachweis mittels des Alleinerzieherabsetzbetrages im Einkommensteuerbescheid erbringen kann. Ich komme zum Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert die Richtlinie zum NÖ Heizkostenzuschuss dahingehend zu ergänzen, dass alle Ein-Elternhaushalte, somit auch jene, welche ein Einkommen zwischen dem Ausgleichszulagenrichtsatz und der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage erzielen, in den Kreis dieser anspruchsberechtigten Personen aufgenommen werden.“
Mein zweiter Resolutionsantrag betreffend Schaffung eines Modells einer Kindergrundsicherung lehnt sich an einen Beschluss, der auch von den zuständigen Referentinnen und Referenten in den Landesregierungen getroffen wurde. Wenn Eltern von Armut betroffen sind, sind es in 100 % der Fälle auch immer wieder Kinder mit all jenen Nachteilen, die mit Armut einhergehen. Im Schnitt ist in Österreich etwa jedes fünfte Kind armutsgefährdet. Durch die massive Teuerung ist diese Situation natürlich prekärer geworden. Die zuständigen Landes- und Kinderhilfereferentinnen haben am 7. Oktober – also kürzlich – die Forderung an die Bundesregierung noch einmal wiederholt, ein Modell einer nachhaltigen Existenzsicherung im Sinne einer Kindergrundsicherung zu erhalten. Das heißt, ich komme zu meinem Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern, rasch ein Modell der nachhaltigen Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche im Sinne einer Kindergrundsicherung zu erarbeiten.“
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich komme zu einem dritten Resolutionsantrag betreffend gleicher Gehaltsbonus für alle im Behindertenbereich tätigen Arbeitnehmerinnen sowie für Sanitäterinnen und weitere nichtärztliche Gesundheitsberufe. Wir wissen und haben das auch begrüßt als einen kleinen Schritt, dass das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz noch bis Ende 2022 umgesetzt werden soll und im Jahr 2023 solle es laufende Gehaltszuschüsse geben. Ursprünglich waren von der Pflegereform nur Arbeitnehmerinnen betroffen, welche einschlägige Pflegeausbildungen vorweisen können. Im Zuge des Begutachtungsverfahrens wurden dann auch berechtigterweise oder teilweise zumindest der Behindertenbereich in das Gesetz aufgenommen. Es erbringen viele Mitarbeiterinnen Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen, welche noch nicht erfasst sind, und daher keine Ansprüche in diesem Zusammenhang erhalten und haben. Nach der geltenden Rechtslage sollen jene Arbeitnehmerinnen aus dem Behindertenbetreuungsbereich, welche eine Ausbildung in einem Sozialbetreuungsberuf abgeschlossen haben, den Gehaltsbonus 22/23 erhalten. Das sind Heimhelferinnen, Fachsozialbetreuerinnen und diplomierte Fachsozialbetreuer. Tatsache ist, dass nur 45 % der Arbeitnehmerinnen im Behindertenbetreuungsbereich diesen Abschluss haben und deswegen mehr als die Hälfte, also 55 %, der in diesem Bereich Tätigen nicht in den Anspruch dieses Zuschusses kommen würden. Das betrifft insbesondere folgende Berufsausbildungen: Behindertenbetreuer, diplomierte Behindertenbetreuer, Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiterinnen, Psychologinnen, Psychotherapeutinnen, soziale Alltagsbetreuerinnen. Wenn das Gesetz – wie vorgesehen – umgesetzt wird, kommt es zu einer Spaltung der Belegschaft und es ist auch weniger attraktiv in diesem wichtigen Bereich zu arbeiten. Deswegen fordern wir ebenfalls die Ausweitung des Gesetzes auf diese Berufsgruppe. Der zweite Punkt sind die Notfall- und die Rettungssanitäterinnen. Auch die Notfall- und Rettungssanitäterinnen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren unseres Gesundheitswesens und dürfen deshalb nicht vergessen werden. Es ist vollkommen unverständlich für uns, dass Notfall- und Rettungssanitäterinnen nicht in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufgenommen wurden. Und die dritte Gruppe sind weitere nichtärztliche Gesundheitsberufe. Also wir wollen ebenfalls die Berufsgruppen der medizinisch-technischen Dienste nach dem MTD-Gesetz – Physiotherapeutinnen, Ergotherapeutinnen, Logopädinnen, Diätologinnen – inkludiert wissen, sowie medizinische Assistenzberufe wie Desinfektionsassistenz, Gipsassistenz, Laborassistenz, etc. Ich komme zu meinem Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern, eine Novelle des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes auszuarbeiten und dem Nationalrat zur Behandlung weiterzuleiten, in welcher
1. alle Berufsangehörigen, welche aus berufsrechtlicher Sicht zulässigerweise pflegerische, betreuende oder begleitende Tätigkeiten im Behindertenbetreuungsbereich durchführen
2. die haupt- und ehrenamtlichen Notfall- und Rettungssanitäterinnen inklusive in diesem Bereich tätige Zivildiener
3. die Berufsangehörigen der medizinisch-technischen Dienste sowie der medizinischen Assistenzberufe
in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden sollen.“
Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ, Präs. Mag. Renner und LR Königsberger-Ludwig.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Baden
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs