Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2305/H-19-2022 – NÖ Hinweisgeberschutzgesetz (NÖ HGSG)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dr. Michalitsch(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Es geht um das Hinweisgeberschutzgesetz ... ist ja schon einiges gesagt worden. Aus unserer Sicht ist es eine Umsetzung einer EU-Richtlinie und zwar wie das – aus meiner Sicht – ein guter Weg ist, eine 1:1-Umsetzung. Wir haben nichts weggelassen und wir haben nichts dazugefügt und die Richtlinie und das Gesetz sind damit auch klar – an den Kollegen Handler gerichtet. Man sieht auch den Kreis des EU-Rechts im Gesetz ganz klar definiert, um welche Dinge es geht und um welche nicht und das finde ich eigentlich gut. Das Land NÖ hat die Verpflichtung für sich und die Gemeinden einfach Hinweisgebersysteme einzuführen – das heißt, dort wo man Hinweise geben kann – und zweitens den Schutz dieser Personen entsprechend vorzunehmen. Auf den Kollegen Samwald eingehend glaube ich, dass wir bei der anonymen Hinweisvergebung ... die haben wir nicht drinnen, so wie auch die Mehrzahl der anderen Bundesländer – Oberösterreich, Steiermark, Salzburg, Kärnten, Burgenland, Vorarlberg – nicht, weil ja viele Bereiche des Gesetzes auch keinen Sinn machen. Wie soll ich jemandem bestätigen, dass der Hinweis eingegangen ist, wenn er anonym ist und ich ihn nicht kenne? Auch dem Anonymen eine Rückmeldung zu geben macht aus unserer Sicht wenig Sinn. Was aber das Gesetz beinhaltet ist, dass wenn jemand anonym einen Hinweis gibt und im Zuge des Verfahrens oder durch irgendeinen Umstand ist die Anonymität dann nicht mehr gegeben, dann genießt er den vollen Schutz des Gesetzes. Was die Ausweitung, die jetzt von verschiedenen Rednern gefordert wurde, betrifft, so glaube ich, dass wir ein sehr elaboriertes Rechtsschutzsystem haben. Weil jetzt z. B. der Umweltschutz genannt wurde: Da haben wir die weisungsfreie – Kollege Ebner – weisungsfreie Patienten- ... und die weisungsfreie Umweltschutzanwaltschaft und für die Patienten und Pflege, also im sensiblen Bereich der Gesundheit haben wir die Patienten- und Pflegeanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft – insbesondere manche Staatsanwaltschaften – gehen ja, wenn man dem glaubt, was auf Bundesebene diskutiert wird, liebend gern anonymen Hinweisen nach und ... kann man jetzt die aktuelle Diskussion auf Bundesebene auch sehen ... machen auch alles Mögliche, um ihre Arbeit z. B. vom Parlament auch zeitlich getrennt zu halten. Also mit anderen Worten: Ich denke, wir haben in Österreich und auch in Niederösterreich ein gutes System, dass Rechtsschutz gegeben wird und durchgeführt wird und auch – was der Kollege genannt hat – die Arbeitnehmerinnenschutzgesetze mit den Inspektoraten. Also ich denke, da gibt es ein wirklich gutes System, dass diese Hinweise auch verfolgt werden und sachgerecht überprüft werden. Daher denke ich, dass dieses Gesetz ein guter Schritt ist. Die Umsetzung intern wird durch die Landesamtsdirektion erfolgen, extern durch die Gleichbehandlungsbeauftragte und ich denke, das ist ein guter erster Schritt, um zu schauen, wie sich das in der Zukunft bewährt. Daher stehen wir voll und ganz zu diesem Gesetz und werden es auch mit Überzeugung beschließen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
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