Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2305/H-19-2022 – NÖ Hinweisgeberschutzgesetz (NÖ HGSG)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Hoher NÖ Landtag! Also ich bin sehr froh, dass ... nein, ich muss anders anfangen. Das ist schon so ein Tag, wo man dann wieder froh ist, dass man bei der Europäischen Union ist, dass es möglich ist, dass es in ganz Europa irgendwie geklärt sein sollte, wer irgendwie einen Hinweis geben kann, wo etwas falsch rennt, geschützt wird, dass er das melden kann und dass er nicht irgendwie mit Sanktionen dann belangt wird, behaftet wird. Das ist eine schöne Sache innerhalb der Europäischen Union. Ich finde das ja auch lustig, dass dieses „Verpfeifen“ ja wirklich im Englischen „Whistleblower“ heißt und wir sagen jetzt Hinweisgeber, weil wenn man draußen sagt „Hinweisgeber“, wird man wahrscheinlich gar nicht so schnell draufkommen, dass es – für die, die heute zuschauen, es geht wirklich um eine „Whistleblower-Gesetz“ und ich glaube, das ist der Begriff der eher geläufig ist. (Abg. Dr. Michalitsch: Heute versteht man Englisch schon besser als Deutsch.) Genau. Eben schon selten der Fall in einem legistischen Zusammenhang, aber geläufiger als der deutsche Begriff. Das heißt, wirklich ein riesengroßer Fortschritt im sorgsamen Umgang mit Steuergeldern. Mir sind die Dinge gar nicht so fremd, wie Sie sich das vorstellen können – von beiden Seiten nämlich. Zum einen darf ich hier Opposition betreiben, habe auch schon Fälle in der eigenen Gemeinde gehabt. Also mir es das schon irgendwie bekannt und ich bin immer sehr froh, wenn Dinge an die Oberfläche kommen, weil zum einen geht es dann wieder in der richtigen Richtung weiter und es lernen auch alle Beteiligten dazu, auch die, denen man auf die Finger klopfen muss. Bei dem Gesetz ist es jetzt aber leider so, dass in Niederösterreich wieder nur das mindeste gemacht wird und das finde ich sehr bedauerlich. Man hätte jetzt einen größeren Wurf machen können. Wir hätten sagen können, wir beschränken das nicht auf das gemeinsame EU-Recht. Dass man weiß, worum es da geht: Also da geht es um das Auftragswesen, um die Verkehrssicherheit und Umweltschutz, um den Verbraucherschutz. Also es gibt quasi Gesetze, für die soll das jetzt dann gelten. Es gilt aber z. B. nicht für unsere Landesgesetze und es gilt auch nicht für unsere nationalen Rechte und das ist in dem Fall ein riesengroßes Manko. Wenn es um die Vergabe geht oder sie geht dann vielleicht noch in einen anderen Bereich hinein und es ist jetzt keine EU-weite Ausschreibung, aber es ist drunter und man hat einen Hinweis und hat einen Verdacht, dann könnte man das an keine Stelle herantragen. Daher, liebe Regierungsfraktionen, insbesondere die ÖVP: Das ist sehr schade, dass man die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat und hier sofort umfassend für Landes- und Bundesgesetze Vorsorge trifft. Eine Möglichkeit haben Sie noch und das ist jetzt der Resolutionsantrag, den ich einbringe. Ich lese nur den Beschlusstext vor, den Sachverhalt habe ich jetzt dargelegt (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, dem NÖ Landtag eine Novelle des NÖ Hinweisgeberschutzgesetzes zum Beschluss vorzulegen, welche die Ausdehnung des sachlichen Anwendungsbereiches auf nationales und Landesrecht enthält.“
Dann ist es nämlich ziemlich umfassend. Sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht habe ich in Niederösterreich als Opposition schon mehr erlebt als meine Vorrednerin. Dementsprechend bin ich auch nicht mehr so künstlich aufgeregt, möchte aber der Kollegin Indra Collini schon mitgeben: Wenn Ihnen das so wichtig ist, dass die Dinge aufgeklärt werden, dann reden Sie wirklich bitte mit Ihrer Kollegin Krisper, wirken auf sie ein und nehmen die Arbeit im Untersuchungsausschuss auf. Sie sind Opposition im Bund und das ist Ihr Auftrag und ich habe kein Verständnis, dass Sie das nicht tun. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN, LR Waldhäusl, Abg. Königsberger und Abg. Razborcan.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.