Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2305/H-19-2022 – NÖ Hinweisgeberschutzgesetz (NÖ HGSG)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Landesrat! Hoher Landtag! Zum NÖ Hinweisgeberschutzgesetz: Das vorliegende Gesetz dient zur Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 zum sogenannten Schutz von Personen und inhaltlich geht es zum Schutz von sogenannten „Hinweisgebern“. Es gibt hier aber in dem vorliegenden Gesetzesentwurf einige Problemstellungen, welche nicht klar nachvollziehbar sind oder in weiterer Folge zu Irritationen und Unverhältnismäßigkeiten führen können. Es stellt sich für mich die Frage, wie mit z. B. Lehrlingen, welche noch minderjährig sind, die als sogenannte „Hinweisgeber“ auftreten, vorgegangen wird? Sind in diesen Fällen die Erziehungsberechtigten einzubeziehen oder wie sieht es in diesen Fällen mit den Kontaktdaten oder Identifikationsdaten mit den Erziehungsberechtigten aus und sind diese ebenfalls durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt? Und da auch Stichwort „Datenschutz“ ... das geht hier nicht klar ersichtlich heraus. Weiters sind für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern bzw. weniger als 50 Arbeitnehmer keiner internen Hinweisgebersysteme verpflichtet. Diese Formulierungen im Gesetzestext sind missverständlich und es legt auch nahe, dass für Hinweisgebung über Sachverhalte mit weniger als 50 Beschäftigten kein Schutz für Hinweisgeber bestehen soll. Es wird auch bei der Einrichtung der sogenannten „Meldekanäle“ auf keine Betriebsvereinbarungen oder ein Mitwirkungsrecht der Personalvertretung hingewiesen. Es kommt kein einziges Mal vor in dieser ganzen Gesetzgebung, welche aus unserer Sicht dementsprechend aber einzubinden wäre, weil ja die Personalvertretung sehr wohl mit allem, was Gesundheit, Wirtschaftlichkeit, Personal usw. zu tun hätte, zumindest bei der Errichtung der ganzen Geschichte. Problematisch sehe ich es auch, dass die sogenannten „Hinweisgeber“ mitunter nicht wissen, was unionsrechtlich erlaubt ist und es auch nicht genau definiert ist, was genau mit den Informationen passiert und welche tatsächlich angezeigt werden und wer diese Fälle konkret beurteilt. Ob dieser sogenannte Schutz für Hinweisgeber tatsächlich vorhanden ist, lässt sich auch sehr schwer feststellen, weil oft ist guter Glauben, Unwissen oder Willkür ... liegen diese drei Dinge oft sehr nah zusammen. Deswegen werden wir auch diesem Antrag oder dieser Gesetzesvorlage nicht unsere Zustimmung geben. Ich möchte aber noch kurz eingehen auf diesen Abänderungsantrag des Abgeordneten Samwald, sprich der SPÖ. Da sind ein paar Abänderungen drin, die ich schon stark hinterfrage, weil z. B. § 2 Z. 4 lautet: „ ...Verstöße, Handlungen oder Unterlassungen, die ...“ und da wollen Sie hinzufügen „... Verwaltungsübertretungen sowie Missstände insbesondere gegen das Arbeitnehmerinnenschutzgesetz in Zusammenhang mit gesundheitsberuflichen Verpflichtungen und Regelungen darstellen.“ Also wenn ich das jetzt so einführen würde ... drehen wir zwei Jahre zurück. Jetzt war in allen öffentlichen Gebäuden Maskenpflicht. Jetzt geht einer ... macht eine kurze Pause ... ist vielleicht ein Arbeitskollege oder vielleicht ein unguter Vorgesetzter ... das passiert vielleicht zwei, drei Mal ... mache ich ein Foto ... auch wenn er nur eine Pause macht ... melde das anonym wo auf und dann soll er eine Verwaltungsstrafe bekommen. So sehe ich das. Oder beim Straßenbau, wenn ich jetzt ... Beispiel: mit der Trennscheibe schneide ... irgendein Eisen abschneide ... müsste ich Schutzbrille tragen usw. Jetzt mache ich einen Schnitt und mache das nicht ... ist vielleicht auch mein Vorgesetzter, den ich nicht mag ... das passiert zwei, drei Mal, fotografiere und melde das und dann kriegt der vielleicht auch eine Verwaltungsstrafe. Ich glaube, das ist schon mehr Bespitzelung im Dienst selbst, im Landesdienst oder auch „wuascht“ jetzt in welcher Arbeit und das, glaube ich, schießt über das Ziel hinaus, dass man solche Dinge nicht in diesem Gesetz braucht, weil das erstens einmal Unmut bringt und zweitens: Wem kann ich dann noch vertrauen, welchem Arbeitskollegen? Wenn ich einen unguten Vorgesetzten habe, den ich vielleicht nicht so mag, könnte ich den so sehr unter Druck setzen und jede Kleinigkeit aufzeigen – aber wirklich jede Kleinigkeit – dass er irgendwann einmal freiwillig geht, weil er nicht weiß, wer ihn da anzeigt. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Neunkirchen
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs