Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2305/H-19-2022 – NÖ Hinweisgeberschutzgesetz (NÖ HGSG)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Hauer(ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf zur Ltg.-2305 betreffend Hinweisgeberschutzgesetz berichten. Der vorliegende Gesetzesentwurf dient zur Umsetzung der europäischen Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, um den gemeinsamen Mindeststandard zum Schutz von Personen festzulegen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen das Unionsrecht erlangen und diese melden und offenlegen. Das Geschäftsstück liegt in den Händen der Abgeordneten und ich darf zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses kommen über die Vorlage der Landesregierung betreffend NÖ Hinweisgeberschutzgesetz (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend NÖ Hinweisgeberschutzgesetz wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Abstimmung und ich darf zum nächsten Geschäftsstück Bericht erstatten zum Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten und das Landes-Vertragsbedienstetengesetz geändert werden bzgl. Begleitgesetz ... aus diesem Grunde, 2306 Geschäftsstück. Ich verzichte auf eine detaillierte Berichterstattung, da das Geschäftsstück in den Händen der Abgeordneten liegt und ich darf daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten und das Landes-Vertragsbedienstetengesetz geändert werden bzgl. NÖ Hinweisgeberschutz-Begleitgesetz Landesdienst (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten und das Landes-Vertragsbedienstetengesetz geändert werden – NÖ Hinweisgeberschutz-Begleitgesetz Landesdienstrecht, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich darf zum nächsten Geschäftsstück, 2307, kommen. Ebenfalls ein Hinweisgeberschutz-Begleitgesetz bzgl. Gemeindedienstrecht. Ich verzichte auch hier auf eine detaillierte Berichterstattung, da das Geschäftsstück in den Händen der Abgeordneten liegt und ich darf zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz zur Änderung kommen werden, dem NÖ Hinweisgeberschutz-Begleitgesetz Gemeindedienstrecht (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz geändert werden – NÖ Hinweisgeberschutz-Begleitgesetz Gemeindedienstrecht, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich ersuche auch hier um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Neunkirchen
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich