Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2145/B-2/49-2022 – Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der COVID-19-Pandemie (Reihe Niederösterreich 2022/2)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Dankeschön, Herr Präsident! Hoher Landtag! Zur Ltg.-2181, der Nachkontrolle zum Rechnungswesen der VRV 2015 möchte ich nur ein Kompliment an die Bediensteten des Landes NÖ aussprechen, die ja laut Landesrechnungshof die Umsetzung der VRV 2015 zweckmäßig aufgesetzt und mit der Expertise den Voranschlag, den Rechnungsabschluss und die Eröffnungsbilanz 2020 zum vorgegeben Anwendungsbeginn bewältig haben. Und ich denke, das haben nicht immer alle geglaubt bis zum Ende, dass diese Umstellung tatsächlich gelingt, weil der Bericht zeigt ja auch die Komplexität dieser Umstellung auf. Wir nehmen den Bericht insgesamt natürlich gerne zur Kenntnis. Dasselbe gilt ja auch für die Ltg.-2274, die Eröffnungsbilanz 2020, wo bereits in der Zusammenfassung die wesentlichste Erkenntnis niedergeschrieben ist – nämlich dass die Erstellung der Eröffnungsbilanz 2020 zweckmäßig war. Jetzt geht es natürlich darum – auch das möchte ich erwähnen – die Übergangsfrist von fünf Jahren ab Mai 2021 zu nutzen, um die notwendigen Anpassungen und Korrekturen durchzuführen. Auch da an dieser Stelle ein großes „Dankeschön“ an den Landesrechnungshof für die wertvollen Empfehlungen, die seitens der Landesregierung entsprechend umgesetzt wurden bzw. noch werden. Auch diesen Bericht nehmen wir gerne zur Kenntnis, genauso wie den durchaus beeindruckenden Tätigkeitsbericht des Landesrechnungshofes mit der Ltg.-2314. Gratulation an die Frau Direktorin und ihr gesamtes Team! Normalerweise ist es mein Kollege Kurt Hackl, der gerne Songtitel vergibt in seinen Landtagsreden. Sollte ich an den Landesrechnungsrechnungshof eine Empfehlung aussprechen für die Warteschleife, dann würde ich den Queen-Klassiker empfehlen: „Don´t stop me now“. Ich glaube, das ist das richtige Motto für unseren Landesrechnungshof und ich darf das durchaus als Kompliment hier anbringen. (Beifall bei der ÖVP.) Etwas ausführlicher möchte ich mich allerdings mit dem Geschäftsstück, Ltg.-2145, auseinandersetzen, dem Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie. Ja, diese Pandemie war für Österreich herausfordernd, genauso wie für viele andere Länder in Europa auch. Ich kann die Kollegin Suchan-Mayr durchaus verstehen, dass sie hier keinen Blick in die Vergangenheit werfen will, wie sie in ihrer Rede angeführt hat. Ich möchte das allerdings schon machen, weil dieser Rechnungshofbericht doch einiges hergibt an seinen Kritikpunkten und ich glaube, das gehört schon auch durchaus einmal erörtert. Der Berichterstatter hat es gesagt: Ein Punkt war – ich zitiere aus dem Rechnungshofbericht (liest:)„Der nationale Pandemieplan als Grundlage für das behördliche Handeln in der Krise war veraltet und für die Corona-Pandemie nicht geeignet. Er stammte noch aus dem Jahr 2006, war deshalb nicht an das aktuelle Pandemiephasenschema der WHO angepasst und hatte nur die Grippe zum Gegenstand. Bereits eine Evaluierung aus dem Jahr 2012 stellte einen dringenden Aktualisierungsbedarf fest.“ So weit der Rechnungshofbericht. Ich darf an dieser Stelle schon einen Rückblick machen – denn wer war den Bundesminister zu dieser Zeit, für das Gesundheitswesen in Österreich zuständig? Bundesminister Alois Stöger, SPÖ. Und er hat offensichtlich diesen Aktualisierungsbedarf ebenso arg ignoriert wie seine Nachfolgerinnen. Der Rechnungshof weiter (liest:)„Hinzu kam, dass das für die Bekämpfung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten bundesweit geltende Epidemiegesetz, das in seiner Grundform aus dem Jahr 1913 stammte, bei Ausbruch der Covid-19-Pandemie nicht mehr zeitgemäß war.“ Nun, noch ein kurzer Rückblick in die Geschichte: Seit 1972 hat das Gesundheitsministerium 14 SPÖ-Gesundheitsminister kommen und gehen gesehen. Viermal stand auch ein Minister bzw. Ministerin der FPÖ an der Spitze und dreimal war das Ministerium in ÖVP-Verantwortung, wobei ich da schon Marilies Flemming mitzählen darf, die das Ministerium drei Monate lang interimistisch geführt hat. Es war also 18 Ministern der SPÖ und FPÖ vollkommen egal, dass das Epidemiegesetz nicht einmal an die Auswirkungen der spanischen Grippe angepasst wurde und das ist jetzt auch schon 100 Jahre her. Ich berichte weiter. Ich zitiere aus dem Rechnungshofbericht (liest:)„Auch internationale Gesundheitsvorschriften der WHO aus dem Jahr 2007 wurden nicht umgesetzt. Österreich wäre z. B. verpflichtet gewesen bis längstens Juni 2012 Maßnahmen gegen die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu treffen.“ Ich erinnere nochmals daran: Bundesminister Alois Stöger, SPÖ, Gesundheitsminister von 2008 bis 2014. Aber vielleicht sollte ich auch ergänzen, wer ihn hier entweder unterstützen hätte können ... nein, ich denke, unterstützen hätte müssen: Die damalige Sektionschefin und Generaldirektorin für die öffentliche Gesundheit im Gesundheitsministerium Dr. Pamela Rendi-Wagner. Sie leitete die zuständige Sektion ab 1. März 2011 bis zu ihrer Ernennung zur Gesundheitsministerin am 8. März 2017. Überarbeitung Pandemieplan? Epidemiegesetz? Internationale Gesundheitsvorschriften? Fehlanzeige. Sie hat sich darum genauso wenig gekümmert wie auch Bundesministerin Hartinger-Klein von der FPÖ oder der Bundesminister Pöltner oder Bundesministerin Zarfl. So viel übrigens auch zum Modell der gern gewünschten – vor allem von Medien gewünschten – Expertenregierung, die mehr als ein halbes Jahr lang in Österreich gut verwaltet hat, aber sicherlich nicht gestaltet. Letzter Punkt aus dem Bericht, der mir wesentlich erscheint, weil er auch die Verantwortung im Krisenfall klar hervorstreicht und das bringt mich dann auch zum Land NÖ. Der Rechnungshofbericht hält ganz klar fest: Für das Krisenmanagement der Gesundheitsbehörden im Pandemiefall ist das Gesundheitsministerium zuständig. Als oberstes Organ hat sie bzw. er das Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden zu leiten, zu steuern und bundesweit zu koordinieren. Die von ihr bzw. ihm als notwendig erachteten Schritte sind von den Landhauptleuten und Bezirksverwaltungsbehörden umzusetzen. Nun, ich kann mir die Überraschung vorstellen, als Bundesminister Rudi Anschober sein Amt am 7. Jänner 2020 angetreten hat – ein paar Wochen darauf der erste Covid-19-Fall in Österreich. Und die Überraschung von Bundesminister Anschober muss groß gewesen sein, als er im Gesundheitsministerium keinen einzigen relevanten Pandemieplan vorfand. Und das, obwohl das Ministerium nicht nur von namhaften SPÖ-Ministerinnen und Ministern geführt wurde, sondern mit Dr. Pamela Rendi-Wagner ja auch eine Expertin auf diesem Gebiet sieben Jahre lang die zuständige Sektion leitete und es sogar als Ministerin in der Hand hatte, die notwendigen Schritte für eine Überarbeitung der Pläne einzuleiten. Die Überraschung muss groß gewesen sein und der Rechnungshofbericht zeigt ganz klar auf, dass diese Versäumnisse in der Vergangenheit da waren. Durch diese Versäumnisse – unter anderem von einem Bundesminister Stöger oder Sektionschefin Rendi-Wagner – blieb im laufenden Krisenmanagement zwischen Bund und Ländern natürlich oftmals unklar, wer wofür verantwortlich war, wer in der Praxis welche Entscheidung zu treffen hatte und vor allem, wer diese umzusetzen hatte. Dadurch kam es zu den angeführten Doppelgleisigkeiten. Aber – und jetzt komme ich zum Land NÖ – ich behaupte, dass gerade wir in Niederösterreich alles getan haben, was ein Land tun kann, um ohne entsprechende Pläne durch diese Krise zu steuern. Die NÖ Landesagentur ist ein gutes Beispiel dafür. Mit ihren rund 27.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern musste sie sich innerhalb kürzester Zeit an diese neuen Rahmenbedingungen anpassen, sich umorganisieren und unmittelbar Maßnahmen setzen, um Patienten, Bewohner und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Der Schritt des Landes NÖ zur Zusammenführung der niederösterreichischen Kliniken und Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren unter dem gemeinsamen Dach der LGA war und ist wesentlich für die Bewältigung der Krise. Warum ist es wesentlich? Erstens einmal: Mit der gemeinsamen Beschaffung durch den zentralen Einkauf der niederösterreichischen LGA konnten neben den Landes- und Universitätskliniken auch die NÖ Pflegezentren schnellstmöglich mit Schutzausrüstung versorgt werden. Zweitens: Die gemeinsame Planung und ein strukturiertes einheitliches Vorgehen hat wesentliche Vorteile gebracht. Unter anderem auch, dass das Personal genau dort eingesetzt werden konnte, wo es natürlich am meisten gebraucht wurde. Auch bei der Qualitätskontrolle wurden neue Wege gegangen. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen wurde herangezogen, um eben auch zu schauen, dass in diesem gesamten Chaos der internationalen Märkte tatsächlich gewährleistet bleibt, dass qualitativ hochwertige Schutzmasken angekauft werden. Auch der zentrale Einkauf war von Vorteil. Niederösterreichs Versorgungsstruktur mit medizinischen Gütern über die beiden großen Logistikzentren bringt ja schon in Normalzeiten wesentliche Vorteile – Stichwort „rasche Versorgung“, Stichwort „große Lagerkapazitäten“. In der Krise hat sich ihr Wert als unschätzbar erwiesen. Vor allem – und das darf ich abschließend festhalten – hat sich gerade in Niederösterreich gezeigt, dass man im Miteinander auch nie dagewesene Gesundheitskrisen bewältigen kann. Ob es das Miteinander in der Landesregierung war – und da möchte ich nur das starke Duo, unseren Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf und auch Landesrätin Königsberger-Ludwig hervorstreichen – ob es das Miteinander in den Bezirksbehörden war oder vor allem das Miteinander der Blaulichtorganisationen und des Österreichischen Bundesheeres gemeinsam mit dem Land ... Dieses gesamtheitliche Miteinander hat uns halbwegs sicher durch diese Pandemie geführt, wo lediglich auf Sicht gearbeitet werden konnte, weil zahlreiche Bundesminister von 2008 bis 2020 keine brauchbaren Pläne für einen solchen Fall erarbeitet haben. Die aktuelle Bundesregierung und das Gesundheitsministerium werden gut daran tun, nach der Pandemie die nationalen und internationalen Erkenntnisse entsprechend zu evaluieren und dann die Pläne entsprechend neu zu schreiben. Ich sage ganz bewusst „nachher“ und „dann“, weil ich denke, die Bundesregierung hat aktuell genug Krisen zu bewältigen und das ist eine Mammutaufgabe und sie macht diesen Job gut. Ich danke dem Rechnungshofbericht für diesen Exkurs und das klare Aufzeigen der Fehler und wir nehmen diesen Rechnungshofbericht gerne zur Kenntnis. (Beifall bei der ÖVP.)
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- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich