Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2272/B-1/52-2022 – Landes-Finanzsonderaktionen für Gemeinden (Bericht 7/2022)
Berichterstatter
Redner
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Resolutionsantrag Abg. Mag. Suchan-Mayr betreffend Energiekosten und Baukosten explodieren - Finanzkollaps der Gemeinden verhindern abgelehnt: Zustimmung SPÖ, FPÖ, Abg. Ing. Huber, Ablehnung ÖVP, GRÜNE, NEOS
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Damit komme ich zum nächsten Block der Rechnungshofberichte. Ich beabsichtige folgende vier Zahlen zusammenzufassen: Ltg.-2286, Bericht des Rechnungshofes betreffend Kontrolle Marktgemeinde Brunn und Stadtgemeinde Gänserndorf, Ltg.-2271, Landesrechnungshof betreffend Breitband Initiative für den Glasfaserausbau, Ltg.-2272, Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Landes-Finanzsonderaktionen für Gemeinden. Berichterstattung und Abstimmung werden getrennt erfolgen. Dagegen gibt es keinen Einwand und ich ersuche Herrn Abgeordneten Weninger wieder die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Weninger(SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte zur Ltg.-2286, Marktgemeinde Brunn am Gebirge und Stadtgemeinde Gänserndorf. Prüfziel war die vergleichende Beurteilung der finanziellen Lage des Anordnungs- und Kassenwesens der Abgabenvorschreibung und –einhebung für die Bereiche Wasser, Kanal und Abfall sowie die Immobilien im Prüfzeitraum 2016 bis 19. Die Haushalte der beiden Gemeinden waren im Prüfzeitraum ausgeglichen, konnten sogar beträchtliche Überschüsse in den ordentlichen Haushalten erzielen: in Brunn am Gebirge 18,9 Millionen, in Gänserndorf 12,6 Millionen Euro. In beiden Gemeinden wurden Überschüsse in der laufenden Gebarung für Investitionen und zur Schuldentilgung verwendet. Die Kommunalsteuereinnahmen 2019 betrugen in Brunn am Gebirge 10,17 Millionen Euro und in Gänserndorf 3,31 Millionen Euro. Während die Gemeinde Brunn ihre langfristigen Verbindlichkeiten um 6 % verringerte, stiegen diese in Gänserndorf um 14 %. Die mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2025 der beiden Gemeinden geht trotz gesunkener Erträge weiterhin von einer soliden Haushaltsgebarung aus. Ich stelle im Namen des Rechnungshof-Ausschusses den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Marktgemeinde Brunn am Gebirge und Stadtgemeinde Gänserndorf wird zur Kenntnis genommen.“
Ich berichte zur Ltg.-2271, Breitband Initiative für den Glasfaserausbau. Ziel der Initiative war bis zum Jahr 2030 alle rund 800.000 Haushalte und Betriebe in Niederösterreich zu leistbaren Preisen nachhaltig mit ultraschnellem Breitband zu versorgen. In Städten und größeren Gemeinden erfolgte der Breitbandausbau mit Glasfasertechnologie durch private Unternehmen. Das betraf rund 350.000 Haushalte und Betriebe. Um auch die 450.000 Haushalte und Betriebe in kleineren Gemeinden und Randlagen mit Glasfaserinfrastruktur zu versorgen, wurde 2014 die NÖ GlasfaserinfrastrukturgesmbH gegründet, mit dem Einstieg eines Investors weiter Gesellschaftsstrukturen aufgebaut. Im Zeitraum Jänner 2015 bis März 22 wurden rund 67.500 Glasfaseranschlüsse errichtet. Davon entfielen 27.000 auf das Investorenmodell. In den Jahren 2015 bis 21 wiesen die Rechnungsabschlüsse des Landes NÖ Ausgaben für Breitbandinfrastruktur von knapp über 80 Millionen Euro aus. Der Landesrechnungshof befasste sich auch mit der teilweise eher verhaltenen Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen. Österreich verfügte zum 2. Quartal 2021 über rund 13 Millionen aktive Breitbandanschlüsse, wobei vor allem mobiles Breitband mit rund 10,4 Millionen Anschlüssen vorherrschte. Von den 2,6 Millionen Anschlüssen in Haushalten entfielen 2,4 Millionen auf Kupfertechnologie und nur rund 160.000 auf Glasfasertechnologie. Der Rechnungshof-Ausschuss empfiehlt – und ich stelle daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Breitband Initiative für den Glasfaserausbau wird zur Kenntnis genommen.“
Der letzte Bericht in diesem Block: Landes-Finanzsonderaktionen für Gemeinden. Die Landes-Finanzsonderaktion gibt es seit dem Jahr 1973, um niederösterreichische Gemeinden, gemeindeeigene Gesellschaften, Gemeindeverbände und Schulgemeinden zu unterstützen. Die Förderungen erfolgen in Form von Zinszuschüssen zu Darlehen von Haftungsübernahmen und auch durch direkte Zuschüsse in Form von Einmalzuschüssen des Landes NÖ. Die jährlichen Ausgaben dafür betragen durchschnittlich 2,8 Millionen Euro. Die Anzahl der Anträge fiel insgesamt von 239 im Jahr 2019 um 79 auf 160 Anträge im Jahr 2021. Das entsprach einem Rückgang von über 30 %. Den Ende 21 bestandenen Rücklagen in der Höhe von 5,2 Millionen Euro standen Auszahlungen von 2,7 Millionen Euro gegenüber. Der Haftungsrahmen von 100 Millionen Euro war zu Jahresende 2021 im Umfang von 27,5 Millionen Euro ausgeschöpft. Von den insgesamt 533 Förderungsbeschlüssen in den Jahren 19 bis 21 entfielen 40 % auf allgemeine Infrastrukturmaßnahmen, 42 % unter den Titel „Arbeitsplatzmotor Gemeinden“, 10,3 % auf Impulsförderung für Orts- und Stadtzentren und knappe 5 % auf Investitionen in die öffentliche Sicherheit und Barrierefreiheit. Der Landesrechnungshof weist darauf hin, dass sich die Förderziele bzw. Förderzwecke der unterschiedlichen Landes-Finanzsonderaktionen teilweise überschnitten und empfiehlt daher eine Überarbeitung der Richtlinien. Ich stelle im Namen des Rechnungshof-Ausschusses den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Landes-Finanzsonderaktionen für Gemeinden wird zur Kenntnis genommen.“
Ich ersuche den Herrn Präsidenten um Einleitung der Debatte und Beschlussfassung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und als Erster zu Wort kommt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich spreche zur Ltg.-2271, Breitband Initiative für den Glasfaserausbau. Auf 108 Seiten Rechnungshofbericht kann man da viel über die rechtlichen Grundlagen lesen, die Theorie des „Three Layer Open Models“. Man kann lesen, dass man 2016 damit den europäischen Breitbandpreis gewonnen hat. Das ist insofern interessant, weil das damals eigentlich erst in den Kinderschuhen gesteckt ist. Aber trotzdem: Nachdem man den Bericht gelesen hat, bleibt irgendwie der Eindruck, dass oft aussagekräftiger ist, was nicht in einem Bericht drinnensteht als das, was drinnen steht. Also was mir konkret fehlt, ist eine schlichte Tabelle, in der drinnensteht: Aktivierte Anschlüsse über das Investorenmodell Jahr für Jahr. Nicht Pläne, nicht Vorbereitungen, nicht Pilotregionen, sondern fertige, einsatzbereite Anschlüsse. Finden wir nicht in diesem Bericht und ich denke, das hat seinen Grund. Dafür finden wir auf Seite 88 ein bisschen einen kryptischen Hinweis zum Investorenmodell. Da steht (liest:)„Der finanzielle, organisatorische, personelle und zeitliche Aufwand für die Entwicklung des Investorenmodells war höher als die Aufrüstung der bestehenden Breitbandinfrastruktur, z. B. mit einer Kombination aus Glasfaser bis zum Ortskern und kabelloser Weiterverbindung bis zum Haushalt oder Betrieb.“ Irgendwie passt diese Feststellung zum Gesamteindruck, der sich für mich so darstellt: Teurer als geplant, langsamer als geplant, in Summe nicht ganz so toll, wie immer hinausposaunt. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren und selbstverständlich werden wir diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. Dankeschön. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächte zu Wort kommt die Frau Abgeordnete Silvia Moser von den GRÜNEN.
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich spreche zu 2272, Landes-Finanzsonderaktionen für Gemeinden. Es wurde schon gesagt: Diese unterstützen die Aufbringung der erforderlichen Eigenmittel der Gemeinden für Maßnahmen und Projekte in Form von Zinszuschüssen, Haftungsübernahmen und Einmalzuschüssen des Landes. Schön. Voraussetzung dafür sollte allerdings sein, dass diese Finanzsonderaktionen transparent sind, durchschaubar sind und so auch ablaufen. Sind sie nicht. Tun sie nicht. Ich danke dem Landesrechnungshof und der Direktorin Dr. Edith Goldeband für die unmissverständlichen Feststellungen in diesem Bericht und für ihre tolle Arbeit. Da wären einmal die durchschnittlichen jährlichen Rücklagen von 5,35 Millionen Euro. Die sind unverhältnismäßig hoch zu den durchschnittlich jährlichen Ausgaben von 2,8 Millionen Euro und sollen daher angepasst werden. Der Landesrechnungshof kritisiert in seinem Bericht vor allem, dass für jede Finanzsonderaktion eine eigene Richtlinie gilt. Außerdem führen Überschneidungen und Doppeldeutigkeiten dazu, dass bis zu drei Richtlinien auf einen Antrag oder Förderfall zutreffen. Diese Richtlinien weisen wiederum unterschiedliche Befristungen für die Antragstellung auf und die Dokumentation ist auch ein bisschen mangelhaft. Weiters kritisiert der Landesrechnungshof, dass die Beschränkung der maximalen Förderhöhe sehr leicht umgangen werden kann. Ja wozu gibt es sie denn dann, wenn sie umgangen werden kann, indem nämlich Bauabschnitte, Projektphasen oder Teilprojekte getrennt finanziert und vergeben werden? Alles in allem ist daher die Förderung ein bisschen unberechenbar. Das ist vielleicht für manche Gemeinden günstig, die viel kriegen. Andere gehen dafür komplett leer aus. Der Landesrechnungshof spricht sich daher dafür aus, dringend die Richtlinien dieser Landes-Finanzsonderaktionen zu überarbeiten und wir schließen uns dieser Forderung gerne an. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächsten ersuche ich den Abgeordneten Dieter Dorner, FPÖ, zum Rednerpult.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich auf den Rechnungshofbericht betreffend der Marktgemeinde Brunn am Gebirge und der Stadtgemeinde Gänserndorf beziehen. Wer sich an die Rechnungshofberichte von den Gemeinden, die in den letzten Jahren geprüft wurden, erinnert – ich erinnere an Waidhofen an der Ybbs, Perchtoldsdorf, Schwechat, Klosterneuburg und der darin geäußerten massiven Kritik über die Gebarung dieser Gemeinden – der kann sich aufgrund des Rechnungshofberichts zu Brunn am Gebirge und Gänserndorf nur sagen: Diese Gemeinden werden überwiegend anständig verwaltet. Ich möchte zwei Kritikpunkte des Rechnungshofes näher betrachten, weil sie nicht nur die zwei geprüften Gemeinden betreffen, sondern – wie ich weiß – für viele Gemeinden zutreffend sind. Einmal bemängelt der Rechnungshof, dass die Buchungen von Gehaltskonten in der Höhe von hunderttausenden Euro in beiden Gemeinden fälschlicherweise sowohl im Voranschlag als auch im Rechnungsabschluss in der voranschlagsunwirksamen Gebarung abgebildet sind. In der Antwort der Gemeinden zu dieser Kritik des Rechnungshofes führen Sie an, dass die verwendete Software keine korrekte Buchung zulässt und schreiben so sinngemäß unter dem Motto „Na, da kann man halt nichts machen.“ Meine Damen und Herren, „da kann man halt nichts machen“ ist nicht der Zugang, der uns zu so etwas vorschwebt, zu einer VRV 2015 z. B., weil da wird einfach Verantwortung abgeschoben, weil niemand außer dem Bürgermeister – der ist für die korrekte Buchung, für die korrekte Darstellung der Gemeindefinanzen sowohl im Voranschlag als auch im Rechnungsabschluss verantwortlich. Aber woher kommen diese falschen Daten? Warum diese falsche Software? Naja, als gelernter Niederösterreicher wissen wir, dass 90 % der Gemeinden die Software von der Firma Gemdat verwendet und die Firma Gemdat, die Software dieser Firma, produziert diese falschen Buchungen. Und wem gehört die Gemdat? Die Gemdat gehört zu einem knappen Drittel der Raiffeisenkassa, zu einem knappen Drittel der Hypo NÖ, zu einem knappen Drittel den NÖ Sparkassen und zu je ¼ % dem ÖVP-Gemeindebund und dem Verband Sozialdemokratischer Gemeindevertreter. Jeder, der sich mit den Gemeindefinanzen auseinandersetzt, weiß auch, dass die Gemdat überteuerte Produkte mit schlechtem Service und – wie wir sehen – falschen Auswertungen anbietet. Es wäre also an der Zeit, dass sich die Gemeinden die Zusammenarbeit mit diesem Unternehmen gut überlegen. Einen weiteren Kritikpunkt des Rechnungshofes betrifft den Gebührenhaushalt der Gemeinde Brunn am Gebirge. Obwohl Brunn – wie auch im Rechnungshofbericht genannt – eine der reichsten Gemeinden in Österreich ist, werden die Bürger in Brunn am Gebirge mit überhöhten Kanal- und Wassergebühren regelmäßig regelrecht abgezockt. Und trotz diesbezüglicher Urteile des Verfassungsgerichtshofes, die eindeutig Zweckbindung der genannten Gebühren vorschreiben, verwendet Brunn am Gebirge die Überschüsse aus dem Wasser- und Kanalgebührenhaushalt, um andere Projekte zu finanzieren. Meine Damen und Herren, das ist ein Beispiel für folgenlosen, andauernden Rechtsbruch in Österreich und in Niederösterreich. Wie ich weiß, passiert das nicht nur in Brunn am Gebirge. Da ich die Rechnungsabschlüsse vieler Gemeinden kenne, erfolgt das regelmäßig in vielen Gemeinden. Ich werde Sie jetzt vielleicht langweilen, aber ich werde wieder einen Antrag einbringen, den wir – glaube ich – in dieser Periode schon sechs oder sieben Mal eingebracht haben und das ist der Antrag über die Ausdehnung der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes auf Gemeinden unter 10.000 Einwohner. Der Resolutionsantrag der Abgeordneten Dorner, Landbauer, Königsberger, Aigner, Handler, Schuster, Teufel gemäß § 60 LGO zur Ltg.-2286 betreffend Ausweitung der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes auf Gemeinden unter 10.000 Einwohner. Wie wir wissen, ist es aufgrund der derzeitigen Regelungen dem Landesrechnungshof nicht möglich, den größten Teil der niederösterreichischen Gemeinden zu prüfen. Gerade einmal 26 von 573 Gemeinden haben über 10.000 Einwohner und unterliegen somit der Prüfkompetenz des Rechnungshofes. Gelebte Transparenz sieht anders aus. Schon seit Jahren fordern wir die Ausweitung der Prüfkompetenz auf alle Kommunen in Niederösterreich. Eine Ausweitung der Prüfkompetenz darf keinesfalls als Schikane für kleinere Gemeinden gesehen werden. Im Gegenteil: Gerade kleinere Gemeinden könnten von der Expertise des Rechnungshofes massiv profitieren, indem sie auf mögliche Einnahmen und unnötige Ausgaben hingewiesen werden, was nachhaltige positive Entwicklungen nach sich zieht. Die Gefertigten stellen daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Ausweitung der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes auf Gemeinden unter 10.000 Einwohner zu schaffen.“
Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie beim siebenten oder achten Anlauf mehrheitlich diesem Antrag zuzustimmen. Dankeschön. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Kerstin Suchan-Mayr, SPÖ.
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Wir bedanken uns auch für die drei umfassenden Berichte, möchte mich aber jetzt auch hier mit der Ltg.-2272 näher beschäftigen, weil hier ja auch eine wesentliche Empfehlung und der Arbeitsauftrag für den Landtag war, die Richtlinien der Landes-Finanzsonderaktionen so zu überarbeiten, dass die maximalen Förderhöhen effektiv eingehalten werden. Wesentlich ist für uns, dass sie auch gerade jetzt in Zeiten der Teuerung entsprechend bei den Gemeinden ankommen und deswegen möchte ich hier einen Resolutionsantrag meiner Person einbringen zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Landes-Finanzsonderaktionen für die Gemeinden betreffend Energiekosten und Baukosten explodieren – Finanzkollaps der Gemeinden verhindern. Die aktuelle Energiepreisexplosion stellt die Städte und Gemeinden vor riesige Herausforderungen. Energiekosten verzehnfachen sich teilweise und wenn es nicht zu raschen Hilfen und drastischen Eingriffen in die Energiewirtschaft kommt, ist das soziale Leben in den Kommunen massiv gefährdet und auch die Versorgung von beispielsweise Trinkwasser oder Entsorgung, beispielsweise Müll, wird sich massiv verteuern. Wenn beispielsweise die Kosten für ein Hallenbad von 30.000 Euro im Jahr auf 300.000 Euro steigen, dann ist das für einen Großteil der Städte und Gemeinden nicht mehr leistbar. Wenn die Ausgaben für die Straßenbeleuchtung bisher 100.000 Euro waren, sind sie nun bei 1.000.000 Euro. Da stellt sich die Frage, ob die Städte und Gemeinden es sich noch leisten können, diese aufgedreht zu lassen. Auch das gesellschaftliche und soziale Leben in den Kommunen ist in Gefahr. Denn wenn Hallenbäder – wie gesagt – oder Eislaufplätze oder die Schließung droht, dass Flutlichtanlagen bei Sportanlagen nicht mehr aufgedreht werden können, dann ist das ein fatales Signal – gerade jetzt auch noch nach der Corona-Zeit – für Familien und Kinder und hat entsprechend negative Auswirkungen. Die Teuerungsexplosion trifft nicht nur die Städte und Gemeinden hart, denn in weiterer Folge entsteht eine wirtschaftliche Spirale nach unten – die Kommunen, die größten Auftraggeber für die regionale Wirtschaft. Selbstverständlich müssen alle überprüfen, wo Einsparmöglichkeiten sind. Jedoch zu glauben, dass die Teuerung mit diesen Maßnahmen bekämpft werden kann, ist eine Verkennung der Tatsachen bei der momentanen Preisentwicklung. Da ist eine Energieeinsparung maximal ein Tropfen auf dem heißen Stein. Zusätzlich zu den Energiepreisen leiden Städte und Gemeinden auch massiv an den immer stärker steigenden Baukosten. Dies führt dazu, dass laufende Projekte auf Basis der geplanten Kostenschätzungen nicht mehr umgesetzt werden können – und neue Projekte nicht in Angriff genommen werden, da diese nicht mehr finanzierbar sind und vor allem auch deshalb, weil die Steigerungen im Energiebereich den Spielraum der freien Finanzspitze enorm einschränken. Daher stelle ich folgenden Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern,
- den Städten und Gemeinden eine kurzfristige finanzielle Hilfestellung, ohne Kofinanzierungsauflagen für die Kommunen zu geben,
- für Städte und Gemeinden ein Hilfspaket zu schnüren, damit die Energiepreise bewältigt werden können und die soziale Infrastruktur aufrechterhalten sowie eine überdurchschnittliche Gebührenerhöhung für die Ver- und Entsorgungsleistungen abgewendet werden kann,
- für eine Entkoppelung des Strom- vom Gaspreis zu sorgen,
- einen Gaspreisdeckel einzuführen, damit die Energiepreise endlich wieder sinken,
- eine Sensibilisierungskampagne in den Städten und Gemeinden zu starten, damit dort, wo es sinnvoll ist und ohne das soziale und gesellschaftliche Zusammenleben in den Kommunen zu gefährden, Energie eingespart wird
- eine massive Erhöhung der Fördermittel zum Ausbau erneuerbarer Energie, für thermische Sanierungen und wesentlich raschere Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieanlagen zu schaffen,
- sich mit vollem Einsatz auf europäischer Ebene für eine umfassende Lösung des Energieproblems einzusetzen.“
Wir bitten unseren Antrag mitzustimmen und ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und Präs. Mag. Renner.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Franz Linsbauer, ÖVP das Wort.
Abg. Ing. Linsbauer(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Direktor Goldeband! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hoher Landtag! Ich darf in meinem Redebeitrag zu folgenden Berichten Stellung nehmen: Bericht des Bundesrechnungshofes betreffend Marktgemeinde Brunn am Gebirge und Stadtgemeinde Gänserndorf. Es ist schon erwähnt worden: Prüfungszeitraum 2016 bis 2019. Die Gemeinden sind in der Größe vergleichbar. Prüfungsziel war eben die finanzielle Lage und die Beurteilung in verschiedenen Bereichen. Die Gemeinden konnten die tollen Überschüsse erzielen. Besonders bemerkenswert ist durch die unterschiedliche Kommunalsteuereinnahme von 10 Millionen bei Brunn und 3 Millionen bei Gänserndorf, dass auch die Stadtgemeinde Gänserndorf so ein tolles Ergebnis erzielen konnte. Lieber Herr Kollege, lieber René, gratuliere zu deiner wirtschaftlichen, zweckmäßigen und sparsamen Wirtschaftsweise. (Beifall bei der ÖVP.) Von den insgesamt 63 Schlussempfehlungen betrafen eben die 38 die Gemeinde Brunn, 12 die Gemeinde Gänserndorf und 13 beide Gemeinden. Diese Empfehlungen wurden im Großen und Ganzen umgesetzt bzw. wurde eine Umsetzung zugesagt. In diesem Zusammenhang möchte ich jedenfalls ein großes „Dankeschön“ nicht nur an die Bediensteten der beiden geprüften Gemeinden hier anbringen, sondern vor allem an alle Gemeinden in Niederösterreich. Gerade im Prüfungszeitraum 2016 bis 2019 durch die damals bevorstehende VRV neu oder VRV 2015 war eben eine sehr engagierte und gewissenhafte Arbeit aller Bediensteten erforderlich, um das entsprechend zu stemmen und ich darf das hier auch sagen, weil ich das beurteilen kann als Amtsleiter. Ich habe das nämlich selbst auch mitgemacht und dieser Dank muss auch hier einmal angebracht werden. Das war wirklich ein extremer Mehraufwand. Der zweite Bericht des Rechnungshofes betreffend Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden, das Fördersystem speziell für Gemeinden im Zeitraum von 2019 bis 21, das überprüft wurde: Bereits seit 73 hilft die Landes-Finanzsonderaktion bei der Aufbringung von erforderlichen Mitteln zur Finanzierung von Maßnahmen und Projekten und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzbarkeit. Die Landes-Finanzsonderaktion unterstützt auch bei übergeordneten Strategien wie z. B. Klima- und Energieprogramm. 607 Anträge wurden gestellt, 533 genehmigt, 74 abgelehnt. Der Landesrechnungshof stellte fest, dass die Abwicklung der Förderungsfälle durch die Abteilung Finanzen grundsätzlich wirtschaftlich und zweckmäßig erfolgte. Aufgrund der erfolgten Anmerkungen darf ich gleich in Richtung der Kollegin Moser sagen, werden die derzeit gültigen Richtlinien bereits überarbeitet und dem Grund nach in einer Richtlinie weitergeführt. Die Landes-Finanzsonderaktion für Gemeindekooperationen bleibt in bisheriger Form erhalten. Antragstellungen sind hier noch bis 2023 möglich. Die Landes-Finanzsonderaktion ist vor allem für nicht so finanzstarke Gemeinden ein wunderbares Instrument erforderliche und geplante Projekte umsetzen zu können und unterstützt hier ganz wesentlich unseren Konjunkturmotor „Gemeinde“. Der dritte Bereich ist der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Breitband Initiative für den Glasfaserausbau. Der Landesrechnungshof hat die bisherige Gebarung des Landes in Bezug auf den flächendeckenden Ausbau der Glasfaserinfrastruktur bis zum Jahr 21 geprüft. Schwerpunkt lag eben auf der niederösterreichischen Breitbandstrategie und der Umsetzung des „Modell Niederösterreich“ aus dem Jahr 2014 und den Tätigkeiten im Rahmen des darauf aufbauenden Investorenmodells. Im Zeitraum von 2015 bis 20 stieg die Anzahl der Haushalte um ca. 5 %, die Anzahl der Betriebsstandorte um ca. 11 %. In diesem selben Zeitraum stiegen die Breitbandanschlüsse um 10 % auf 34 %. Im Bereich der Personalkosten der „nöGIG“ stellte der Landesrechnungshof ebenfalls keine Unregelmäßigkeiten fest und die Anregungen wurden laut einer Stellungnahme des Amtes der NÖ Landesregierung umgesetzt oder werden umgesetzt. Vielleicht noch ein Hinweis vom Dezember 2019: In den Pilotregelungen geplanten durchschnittlichen Anschlussquoten von 46 % wurden Ende 21 bereits 40,7 erreicht. Eine zusätzliche Information, besonders gute Nachricht: Niederösterreich hat die Zusage zur Auszahlung von rund 232 Millionen Euro aus der zweiten Breitbandmilliarde des Bundes erhalten und wir können damit definitiv den blau-gelben Breitbandturbo zünden. Mit dieser Förderzusage machen wir einen gewaltigen Schritt in Richtung Chancengleichheit, vor allem des ländlichen Raumes mit dem urbanen Raum. Das ambitionierte Ziel des Breitbandausbaues: Wir haben in Summe rund 800.000 Haushalte. 350.000 sind im urbanen Bereich. Das heißt, die Mehrheit – 450.000 – befinden sich in ländlichen Regionen. Aktuell sind ca. 99.000 Haushalte in Niederösterreich mit Glasfaseranschlüssen versorgt. In Städten wie z. B. Gänserndorf, Wolkersdorf, Klosterneuburg funktioniert das Geschäftsmodell mit privaten Anbietern. In Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern ist natürlich der Breitbandausbau eine Herausforderung. Deswegen wurde auch 2014 die landeseigene „nöGIG“ gegründet, die hier den Ausbau speziell vorantreiben soll und die Hälfte oder mehr als die Hälfte der Glasfaseranschlüsse geht eben auf die „nöGIG“ zurück. Das gelingt auch mit Hilfe eines privaten Investors, der bereit ist, in Summe 800 Millionen Euro bereitzustellen. Aktuell erfolgt der Ausbau in 60 Gemeinden, in 60 ländlichen Gemeinden. Hier werden 43.000 Glasfaseranschlüsse mit Investitionskosten von fast 162 Millionen errichtet. Parallel dazu gibt es aber auch im ländlichen Raum private Anbieter, die das Angebot zur Versorgung mit Glasfaser entsprechend abrunden und ergänzen. Natürlich wünschen wir uns alle, dass der Ausbau schneller vorangeht. Doch ein Infrastrukturprojekt dieser Dimension braucht in einem Flächenbundesland einfach seine Zeit. Der Engpassfaktor ist in diesem Fall die Bauwirtschaft. Im Schnitt können die Baufirmen in Niederösterreich ca. 35.000 Anschlüsse pro Jahr errichten. Positiver Teil dabei ist, dass wir auch in nächster Zeit gerade mit dem weiteren Ausbau der Glasfasertechnologie ein wesentlicher Konjunkturfaktor vor allem für die Bauwirtschaft sein werden. Uns ist bewusst, dass das schnelle Kupfer, also die ARU-Technologie“, in gewisser Konkurrenz mit der Glasfaser steht, weil es kurzfristig einfacher ist für die Haushalte. Aber von dem sind wir felsenfest überzeugt, dass die „FTTH-Technologie“ die nachhaltigere ist und die Technologie der Zukunft. So wie für uns der Kanal-, Strom- und Wasseranschluss selbstverständlich ist, wird auch in Zukunft der Glasfaseranschluss selbstverständlich sein. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wilfing: Es gibt keine weitere Wortmeldung.
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