Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2210/B-17/8-2022 – Präventive Menschenrechtskontrolle 2021
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Scheele (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landesrat! Hohes Haus! Meine Fraktion nimmt den Bericht der Volksanwaltschaft natürlich zur Kenntnis und auch dieser Bericht – ähnlich wie bei den Rechnungshofberichten – ist natürlich eine gute Grundlage für die Diskussionen, für die Arbeit im sozialen, im Gesundheitsbereich, die wir hier als Landtag erledigen müssen. Ich möchte zurückkommen, was die Kollegin von den NEOS gesagt hat, weil ich das einfach nicht so stehenlassen mag und es auch nicht den Fakten entspricht, dass du gesagt hast, das Abschaffen des Regresses bringt uns jetzt an den Rand der Leistungsfähigkeit in der Pflege. Wenn man es nur in „Google“ eingibt, wann immer es schon Pflegeskandale in unserem Bundesland gegeben hat – und so einfach mache ich es mir auch nicht, dass ich sage: „Das sind halt private Träger und darum kommen die Skandale vor“ – dann glaube ich, ist es für viele zu Pflegende wichtig und auch deren Angehörige, dass es keinen Pflegeregress mehr gibt. Ich sage das auch ganz offen: Für mich war es eine der brutaleren Formen der Vermögenssteuer in einem Bereich, wo man Anspruch und die Notwendigkeit hat zur Pflege, dass sich sozusagen dann der Staat, das Land, die öffentliche Hand auf das Eigentum der Betroffenen setzen kann. Diese Diskussion haben wir immer und ich finde, wenn wir diese Schlussfolgerungen des Berichtes der Volksanwaltschaft ernst nehmen, dann dürfen wir es uns nicht so leicht machen und so verkürzen und sagen: „Aha, da hat es den Pflegeregress gegeben und deswegen ist alles so arg.“ Das war mir schon ein großes Anliegen, das auch zu sagen. Es wird durch die Schlussfolgerungen dieses Berichtes unterstrichen – was wir wirklich seit Jahren hier fordern – dass man sich anschauen soll mit Expertinnen, mit Experten, mit betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass wir einmal einen gescheiten Pflegeschlüssel brauchen, dass wir einmal wissen: Was braucht es in den verschiedenen Bereichen und wir brauchen gute Arbeitsverhältnisse. Auch da unterscheide ich mich von meiner Kollegin von den NEOS: Ich bin davon überzeugt, nicht weil ich das von vornherein glaube, sondern aus vielen Gesprächen, dass es sehr wohl eine Frage ist, wann Personen im Gesundheits- und im Pflegebereich und im Sozialbereich sind, in Pension gehen können. Manche kennt man ja auch persönlich und sieht, wie leicht sie die Belastung mit 30 wegstecken, wie es mit 55 ausschaut und wie es dann mit 60 ausschaut. Das heißt, wir brauchen uns gar keine Illusion machen. Es ist ein wesentlicher Bestandteil für die Arbeitsbedingungen, welche Aussicht habe ich? Wann kann ich in Pension gehen? Ich möchte jetzt zum Bereich einen Änderungsantrag einbringen. Die Kollegin Moser hat schon darauf Bezug genommen, hat Lob ausgesprochen für die Begründung und meint, es stünde mit dem Antrag dann nicht im Zusammenhang. Das finde ich selbstverständlich nicht. Wenn wir auch in der Kinder- und Jugendhilfe ein besseres Angebot haben wollen, dann braucht es eine Erhöhung der Vergütungszahlungen. Derzeit gibt es Unterschiede der Vergütungszahlungen für eine Kassenstunde Psychotherapie im Westen Österreichs mit 85 Euro pro Einheit, im Osten mit knapp 62 Euro. Die Kinder- und Jugendhilfen der Bundesländer stehen daher gehäuft vor den Problemen, dass bei weitem nicht genügen Kassenplätze vorhanden sind. Es ist auch wahr oder zumindest ist das meine Information, dass in vielen Fällen die Kinder- und Jugendhilfe Niederösterreichs bereits diese Differenz bezahlt. Selbstverständlich können wir mehr und bessere und längere Therapie zur Verfügung stellen, wenn wir auch über Kassenärzteplätze hier die betroffenen Kinder und Jugendlichen unterstützen können. Ich komme daher zum Antrag betreffend Mangel an psychosozialer Versorgung im extramuralen Bereich (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung, insbesondere an den Bundesminister für Gesundheit und Soziales bzw. die Österreichische Gesundheitskasse heranzutreten und darauf hinzuwirken, dass entsprechende Regelungen ausgearbeitet werden, in welchen
1. die Vergütung einer Psychotherapiestunde österreichweit ab 01.01.2023 durch die Österreichische Gesundheitskasse mit mindestens 85 Euro festgelegt und ausbezahlt wird sowie
2. durch zusätzliche Anreize – wie etwa eine erhöhte Vergütung – die Versorgung in ruralen Gebieten nachhaltig gewährleistet wird.“
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ein ganz konkreter Schritt, um in diesem Bereich, der auch viel kritisiert wird, eine Verbesserung herbeizuführen. Ich hoffe, dass wir diesen wichtigen Resolutionsantrag heute mit Mehrheit annehmen werden und wiederhole, dass meine Fraktion den Bericht der Volksanwaltschaft sehr gerne zur Kenntnis nimmt. (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Baden
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs