Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2220/F-1-2022 – NÖ Teuerungsausgleich
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatterin Abg. Schmidt (SPÖ): Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident! Die Teuerungswelle hat Österreich seit mehr als einem halben Jahr im Griff und wird auch in den nächsten Monaten anhalten. Es geht nicht nur um Treibstoffe und Energiepreise, sondern um vieles mehr. Die Inflation hat in den letzten Jahren ihren höchsten Wert seit Beginn der Statistik 1997 gebracht. Wir haben eine Inflationsrate von rund 8 %, die auch noch im Herbst zu erwarten ist, dass sie gesteigert wird. Die steigenden Lebenserhaltungskosten stellen vor allem für Privathaushalte mit niedrigem Haushaltseinkommen sowie Familien ein enorme Herausforderung bzw. ein finanzielle Belastung dar. Der NÖ Teuerungsausgleich beinhaltet eine Mehrzahl von Maßnahmen bis hin zum NÖ Schulgeld, bei welchem Familien und Alleinerzieherinnen mit schulpflichtigen Kindern unterstützt werden. Jene Familien oder Alleinerzieherinnen mit Kindergartenkindern erhalten mit dem NÖ Teuerungsausgleich jedoch keine zusätzliche Unterstützung, obwohl das Kindergartenjahr bereits mit Anfang September 2022 beginnt, was wiederum zusätzliche Kosten mit sich bringt. Es ist daher dringend geboten, jetzt zu handeln und zu tun, was ein Land nur tun kann, um niederösterreichische Familien und Alleinerzieherinnen rasch und unbürokratisch und ohne zu zögern zu unterstützen. Niemand soll sich in Niederösterreich entscheiden müssen, zu heizen oder Lebensmittel zu besorgen. Ein weiteres Zuwarten und Maßnahmen wären grob fahrlässig und es muss jetzt und sofort gehandelt werden. Im Gegensatz zur Gesamtbevölkerung, aber auch im Gegensatz zu allen Haushalten mit Kindern, sind Ein-Eltern-Haushalte in Österreich häufiger armuts- und sozial ausgrenzungsgefährdet. Ihr Risiko ist zweieinhalbmal höher als in den Vergleichsgruppen. Im Zielvergleich zeigt sich, dass Haushalte von Alleinerziehenden die einzige Gruppe sind, deren armuts- und soziale Ausgrenzungsbetroffenheit zwischen 2008 und 2010 und 2017 bis 2019 extrem stark zugenommen hat. Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung prägen die Erwerbsbeteiligung vieler Frauen, vor allem jener mit betreuungspflichtigen Kindern. Vor allem für die Frauen und Kinder unter 15 Jahren ist die Teilzeitbeschäftigung die dominierende Form der Erwerbsarbeit, um Betreuungsaufgaben und die Erwerbstätigkeit zu vereinen. Im Jahr 2021 lag die Teilzeitquote der 25-Jährigen bis 49-Jährigen Frauen mit Kindern unter 15 Jahren bei 72,8 %. Daraus ergibt sich, dass insbesondere Familien mit Kindern bzw. Alleinerzieherinnen bereits vor der Teuerungswelle massiv armutsgefährdet waren. Durch die hohe Inflation hat sich diese Lage naturgemäß natürlich nicht verbessert. Es ist daher unumgänglich, dass das Land NÖ jetzt wirksame Maßnahmen zur Entlastung dieser exponierten Gruppe gewährt. Der Kindergartenerhalter hat gemäß § 25 Abs. 2 des NÖ Kindergartengesetzes 2006 für die Anwesenheit von Kindern von 7 bis 13 Uhr sowie für die Anschaffung von Spiel- und Fördermaterial und die Verabreichung von Mahlzeiten einen höchsten kostendeckenden Beitrag von den Eltern einzuheben. Der Beitrag für die Anwesenheit in dieser Betreuungszeit hat monatlich mindestens 50 Euro zu betragen. Als rasche und unbürokratische Maßnahme für Familien mit Kindern und Alleinerzieherinnen kann daher die Refundierung der Kindergartenbeiträge eine wichtige Unterstützung sein. Schließlich kommen auf diesem Weg den betroffenen Familien zumindest 600 Euro pro Jahr zugute. Die niederösterreichischen Familien sollen daher mit dem „blau-gelben Kinderbetreuungsbonus“ unterstützt werden. Rund 34.000 Kinder befinden sich derzeit in ganztägiger Betreuung in den Kindergärten und würden von dieser Maßnahme profitieren. Zumindest für das Kindergartenjahr 2022/2023 soll daher der landesgesetzlich vorgeschriebene Beitrag von mindestens 50 Euro für die Nachmittagsbetreuung pro Kind in den Landeskindergärten vom Land NÖ an die Familien refundiert werden. Insbesondere die Ein-Eltern-Haushalte würden damit überproportional profitieren. Mit den 600 Euro pro Kind in der Nachmittagsbetreuung für das Kindergartenjahr 2022 und 2023 wird den Familien unmittelbar geholfen. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme würden bei rund 20,4 Millionen Euro für das Kindergartenjahr liegen. Die derzeit bestehende Härteklausel im § 25 Abs. 2 des NÖ Kindergartengesetzes 2006 ist nicht ausreichend, da diese auf besonders begründete Einzelfälle beschränkt und schwerfällig ist. Die Einkommensüberprüfung und die Feststellung würde auch die Auszahlung verlangsamen und würde die Refundierung auf einen zu engen Berechtigungskreis reduzieren, zumal auch der Mittelstand davon massivst betroffen ist. Die Gefertigten stellen daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der gemäß § 25 Abs. 2 des NÖ Kindergartengesetzes 2006 vom Kindergartenerhalter monatlich vorzuschreibende Kostenbeitrag den Eltern vom Land Niederösterreich auf Antrag mittels eines dafür bereitzustellenden Online-Formulars jeweils zeitnah rückerstattet wird.“
Gemäß § 33 der Landtagsgeschäftsordnung 2001 wird beantragt, dass dieser Antrag im Landtag ohne Ausschussberatung zur Behandlung gelangen möge sowie, dass dieser Antrag zu Beginn der Sitzung vom 25.7.2022 verhandelt werde.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Debatte und anschließende Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Baden
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs