Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2220/F-1-2022 – NÖ Teuerungsausgleich
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. DI Dinhobl(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-2220, Vorlage der NÖ Landesregierung betreffend NÖ Teuerungsausgleich. Da die hohen Energiepreise die niederösterreichischen Haushalte direkt belasten, zielen die vorgeschlagenen Maßnahmen des NÖ Teuerungsausgleiches vorwiegend direkt auf die finanzielle Entlastung im Bereich der Energiekosten und hier vor allem beim Wohnen. Zwar sind vor allem in den ersten beiden Maßnahmenpaketen des Bundes gezielte Maßnahmen in diesem Bereich vorgesehen, im Vergleich zu anderen Ausgabenbereichen zu erwartende dramatische weitere Erhöhung der Energiepreiskosten zeigt jedoch gerade in diesem Segment einen dringenden Handlungsbedarf. Ich komme daher zum Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der NÖ Teuerungsausgleich umfasst folgende Maßnahmen:
- NÖ Strompreisrabatt von 250 Millionen Euro
- NÖ Heizkostenzuschuss 12,3 Millionen
- NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 12,3 Millionen
- NÖ Heizkostenzuschuss Sozialhilfe 900.000
- NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss Sozialhilfe 900.000 Euro
- Erhöhung der Einkommensgrenzen bei der Wohnbeihilfe und beim Wohnzuschuss 14,6 Millionen
- NÖ Sonderförderung zur Pendlerhilfe 1 Million
- Blau-gelbes Schulstartgeld 20 Millionen
In Summe 312 Millionen Euro.
2. Der NÖ Landtag genehmigt die für die Umsetzung des NÖ Teuerungsausgleichs die erforderlichen Mittel. Die Details finden Sie im Antrag und
3. Die Landesregierung wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Landtagsbeschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen.“
(Nachtrag: „Der Hohe Landtag wolle unter Abgehen von der 24-Stunden-Frist zur Verteilung der Verhandlungsunterlagen vor der Verhandlung im Landtag gemäß § 42 Abs. 1 LGO 2001 beschließen:“)
Ich komme zum zweiten Antrag, Antrag der Abgeordneten Schneeberger u.a. bezüglich des NÖ Strompreisrabattgesetzes. Ein ganz wesentlicher Teil dieses NÖ Teuerungspaketes ist ein NÖ Strompreisrabatt, der einen erheblichen Beitrag zur Verminderung der gestiegenen Kosten der Haushalte in Niederösterreich leistet. Zur Umsetzung dieses NÖ Strompreisrabattes ist eine landesgesetzliche Grundlage erforderlich, die darauf abzielt, den NÖ Strompreisrabatt möglichst unbürokratisch und verbunden mit einem Anreiz zum Stromsparen den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern gewähren zu können. Diese gesetzliche Grundlage soll nunmehr mit dem NÖ Strompreisrabattgesetz geschaffen werden. Ich komme daher zum Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend NÖ Strompreisrabattgesetz wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
(Nachtrag: „Der Hohe Landtag wolle unter Abgehen von der 24-Stunden-Frist zur Verteilung der Verhandlungsunterlagen vor der Verhandlung im Landtag gemäß § 42 Abs. 1 LGO 2001 beschließen:“)
Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche die Debatte einzuleiten und die Abstimmungen vorzunehmen.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Wiener Neustadt
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich