Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2220/F-1-2022 – NÖ Teuerungsausgleich
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Hinterholzer(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Präsident Mag. Wilfing übernimmt den Vorsitz.) Ich möchte gleich eingehen auf den Dringlichkeitsantrag, den jetzt die Frau Abgeordnete Kerstin Suchan-Mayr ausgeführt hat und der gemeinsam mit den NEOS eingebracht wurde betreffend Kinderbetreuungsbonus. Es ist ja nicht zum ersten Mal, dass er eingebracht wurde und wir haben uns darauf verständigt, dass wir einen Unterausschuss einrichten werden, in dem wir uns mit dem Thema sehr intensiv und genau beschäftigen werden. Denn die Aussetzung der Gebühren – und da hat unser Herr Klubobmann sehr recht – wird natürlich zu einer massiven Verstärkung der Nachfrage führen und, liebe Kollegin Kerstin Suchan-Mayr, das wird in St. Valentin nicht anders sein, in anderen Gemeinden: Es gibt große Probleme auch das Personal zu stemmen. Und wir bauen ja in Niederösterreich permanent die Kinderbetreuungseinrichtungen aus. Wir könnten also auf der Stelle nicht die Plätze auch zur Verfügung stellen. Das heißt, würden wir heute den Beschluss fassen, würden wir ein Versprechen abgeben, das wir nicht einhalten könnten, weil wir die Plätze nicht zur Verfügung stellen können. (Beifall bei der ÖVP und LR DI Schleritzko.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, 312 Millionen Euro – das ist eine gewaltige Kraftanstrengung mit der wir Maßnahmen setzen, um die niederösterreichischen Haushalte und Familien zu entlasten. Wir erleben jetzt eine Krisensituation, die wir jetzt zu bewältigen haben und wir müssen die Maßnahmen auch so verantwortungsvoll setzen, dass die Krise nicht zu unserer Enkelkrise wird. Mehr, das kann es wohl immer sein und das ist schon klar, dass es da jetzt Zurufe gibt – „mehr da, mehr dort!“ – und da gibt es schon einige Forderungen, wo man manchmal ein bisschen den Kopf schüttelt. Z. B. heute hat die SPÖ einen Antrag eingebracht, den wir dann in einer der nächsten Sitzungen behandeln werden betreffend Abschaffung des Landesanteils an der GIS-Gebühr. Das sind ganze 72 Euro pro Haushalt jährlich. Wenn man weiß, wofür die Landesabgabe verwendet wird ... die wird verwendet für Musikschulen, die wird verwendet für Sportvereine und für Kulturinitiativen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, das ist wichtig für unsere Jugend und darauf wollen wir ganz sicher nicht verzichten. (Beifall bei der ÖVP und LR DI Schleritzko.) Und wenn da zusätzliche Förderungen auch angesprochen und gewünscht werden für mobile Dienste, dann bedanke ich mich bei der zuständigen Landesrätin, Christiane Teschl-Hofmeister. Ich glaube, der Normkostenabschluss für die mobilen Dienste war so, dass wir damit zurechtkommen. Was den Antrag anlangt, auf die Abgeltung der Treibstoffkosten für Rettungsorganisationen und mobile Dienste – der Antrag ist übrigens an den Bund gerichtet – dann geben wir gerne die Zustimmung. Auf Landesebene laufen da gute Verhandlungen. Wenn vom Bund etwas kommt, sind wir da sehr dankbar. Meine Damen und Herren, es sind Maßnahmen für die niederösterreichischen Haushalte und Familien, die wir heute beschließen. Aber zusätzlich braucht es noch weitere Maßnahmen auf nationaler und auf europäischer Ebene, um auch den weiter steigenden Energiepreisen entgegenzuwirken. So wie bei den Haushalten verursachen die stark gestiegenen Energiekosten gerade für die Unternehmen – und zwar vom kleinen KMU bis hin zum großen Industrieunternehmen massive Kosten. Und zwar erhebliche zusätzliche Kosten, die nicht vorgeplant waren und die oft aufgrund der Kurzfristigkeit auch nicht an die Kunden weitergegeben werden können. Das sind zusätzliche Kosten, die zum Teil existenziell gefährdend sind und belasten. So gibt es Berichte von Unternehmen, die nach Auslaufen eines Energievertrags mit einem Marktpreis beim Strom konfrontiert werden, der in etwa sieben Mal so hoch ist. Das sind Erhöhungen, die sind nicht zu stemmen. Und zur Unterstützung – das kann das Land nicht alleine stemmen – brauchen wir den Bund. Was ist gebraucht? Zum einen: Information und Transparenz im Bereich der Energiesicherheit. Energiesicherheit, meine Damen und Herren, das ist der Kernpunkt für die Planungssicherheit. Die Unternehmen brauchen die laufenden Informationen. Was heißt das, ein möglicher Gaslieferstopp? Was bedeutet ganz konkret die Energielenkung durch den Bund? Die Betriebe brauchen da Klarheit und es muss nachvollziehbar sein, welche Unternehmen jedenfalls versorgt werden und welche Unternehmen halt dann erst mit weniger Gas rechnen müssen. Die Vorlaufzeiten sind ebenfalls zu berücksichtigen. Da gibt es zu wenig Klarheit – das wird immer wieder eingefordert – daher auch heute die Forderung hier an den Bund. Und im monetären Bereich: Der Bund hat ein 28 Milliarden schweres Unterstützungspaket beschlossen. Darunter eine Milliarde als Sofortmaßnahmen für die Wirtschaft, wie eine Strompreiskompensation und einen Direktzuschuss für energieintensive Unternehmen. Das ist nur zunächst natürlich sehr zu begrüßen, aber die Unterstützungen sind bislang nicht bei den Betrieben angekommen. Die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien sollten daher dringend veröffentlicht werden, damit die Wirtschaftshilfen des Bundes auch rasch bei den Unternehmen ankommen. Seitens des Bundes wird auch die Umsetzung eines Energiepreisdeckels – so hat das der Herr Bundeskanzler angekündigt – oder einer gleichwertigen Maßnahme geprüft. Das ist ebenfalls zu begrüßen, aber auch eine Maßnahme, die nur national oder auf EU-Ebene umgesetzt werden kann. Meine Vorredner haben schon ausgeführt: Ein Energiepreisdeckel des Bundes soll eine weitere Unterstützung für die Haushalte sein – also ein „Add-on“ für die Landeshilfe. Ein Energiepreisdeckel soll aber auch andere Bereiche noch entlasten. Zunächst – wie gesagt – die Wirtschaft. Viele Betriebe können auf Dauer die stark gestiegenen Energiekosten nicht bezahlen. Aber ebenso für die Landwirtschaft, denn die Energie zur Produktion von Lebensmitteln ist wesentlich teurer geworden. Aber auch die Gemeinden, die für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben von der Straßenbeleuchtung bis hin zur Wasserversorgung und zum Betrieb der Kläranlage ... das sind massive Kosten, die da auf die Gemeinden in Zukunft zukommen. Aber ebenso die Vereine und Organisationen, die haben ein Problem. Vor allem jene, die im öffentlichen Interesse gelegen sind, dass sie weiter ihre Fixkosten bezahlen können. Während der Corona-Pandemie wurde der NPO-Fonds ins Leben gerufen, der die Vereine sehr gut unterstützt hat. Das hat gut und sehr unkompliziert funktioniert und ich glaube, ein ähnliches Unterstützungsinstrument könnte auch in Zeiten der Energiekrise angedacht werden. Alle diese Unterstützungsmaßnahmen stellen natürlich auch für den Bund zweifellos eine gewaltige finanzielle Herausforderung dar und es ist daher zu überlegen, ob nicht auch zusätzliche Einnahmen auf Abgaben auf Zufallsgewinne im Bereich der Energiewirtschaft zumindest temporär eingeführt werden sollten. Diese Abgaben sollten dann für die Finanzierung der Maßnahmen zum Teuerungsausgleich sowie für den weiteren Ausbau von erneuerbaren Energieträgern verwendet werden. 75 % des in Österreich erzeugten Stroms stammen aus erneuerbaren Energieträgern – allen voran aus Wasserkraft. In zahlreichen Energieunternehmen – wir haben das heute schon gehört – entstehen aufgrund des Merit-Order-Prinzips ohne Zutun der Unternehmen Gewinne. Wir haben dazu bereits im Landtag einen Beschluss zu diesem Thema gefasst. Es müssen in einer Krisensituation andere Möglichkeiten der Strombepreisung als das Merit-Order-Prinzip, das sich am teuersten Gaskraftwerk orientiert, gefunden werden – möglich nur auf europäischer Ebene. Zu diskutieren – das gefällt zwar den GRÜNEN nicht besonders, aber trotzdem, glaube ich, sollten wir das in dieser Situation – ein Verschieben der Einführung der CO2-Abgaben ... sollte zumindest diskutiert werden, ob man es nicht auf einen späteren Zeitpunkt auch verschieben könnte. Ich möchte daher einen Resolutionsantrag einbringen betreffend Unterstützung des Bundes in Zeiten von Energiekrise und Inflation. Der Antrag lautet (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern,
a) eine rasche und wirksame Entlastung in Bezug auf die gestiegenen und steigenden Energiekosten durch einen umfassenden „Energiepreisdeckel“ oder gleichwertige Maßnahmen umzusetzen,
b) für Betriebe und Unternehmen die Wirtschaftshilfen und Entlastungen so rasch umzusetzen, dass diese Förderungen noch vor dem Herbst wirken,
c) für alle privaten und betrieblichen Verbraucher rasch Informationen und Transparenz über die Auswirkungen einer allenfalls erforderlichen Energielenkung sicher zu stellen und zu prüfen, ob eine Verschiebung der mit 1. Oktober 2022 geplanten CO2-Bepreisung geboten ist,
d) für Vereine rasch Unterstützungsinstrumente analog des NPO-Fonds zu erarbeiten, um die Folgen der steigenden Energiepreise zu dämpfen und
e) für die Finanzierung dieser Maßnahmen zur Abfederung der Teuerung sowie für den weiteren Ausbau von erneuerbaren Energieträgern eine Sonderabgabe auf krisenbedingt entstandene Zufallsgewinne von Energieunternehmen vorzusehen und in diesem Zusammenhang für eine sachgerechte Strompreisfindung und somit für alternative Modelle zum Merit-Order-Prinzip auf Europäischer Ebene einzutreten.“
Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP, LR DI Schleritzko und LR Dr. Eichtinger.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.