Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2185/A-1/153-2022 – NÖ Sozialhilfegesetz 2000 (NÖ SHG), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Vesna Schuster (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Hoher Landtag! Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Mitgliedsstaaten gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen. Im Fokus der Konvention steht geschlechtsspezifische Gewalt – also jede Form von Gewalt – die sich entweder gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismäßig stark trifft. Die Istanbul-Konvention wird oftmals als „Gold-Standard“ in der Gewaltprävention und im Kampf gegen Gewalt an Frauen angesehen. Das Abkommen enthält dementsprechend weitreichende Verpflichtungen zur Gewaltprävention zum Schutz von Opfern und zur wirksamen Strafverfolgung. Die Vorgaben betreffen unter anderem Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, die Schaffung adäquater Hilfseinrichtungen, die strafgerichtliche Verfolgung von Gewalthandlungen und die Unterstützung von Opfern im Strafprozess. Das NÖ Sozialhilfegesetz wird erweitert, sodass künftig eine Aufnahme in Frauenhäuser für alle Frauen mit einem rechtmäßigen Aufenthalt im Inland, im Sinne des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes bzw. im Sinne des Asylgesetzes möglich ist, wenn diese von einer Leistung der Grundversorgung ausgeschlossen sind. Nicht rechtmäßig aufhältige Frauen können nicht einbezogen werden. Das würde einen illegalen Aufenthalt fördern. Das klingt alles logisch und verständlich. Ich möchte aber erwähnen: Je mehr Frauenhäuser wir brauchen, umso klarer muss uns sein, dass etwas nicht ganz richtig läuft und die Politik an der Wurzel ansetzen muss, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern. Auch alle weiteren Änderungen im Sozialhilfegesetz haben ihre Berechtigung und machen Sinn. Eine Zustimmung von den Freiheitlichen. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.