Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2185/A-1/153-2022 – NÖ Sozialhilfegesetz 2000 (NÖ SHG), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Diese Änderung des Sozialhilfegesetzes enthält einige wichtige Punkte. Das Ende der Antragstellung durch eine Einrichtung selbst war sicher in Einzelfällen praktisch, aber nicht mehr zeitgemäß im Sinne der Betroffenen und ihrer Rechte. Der Entzug der Bewilligung für einen Teil einer Einrichtung wird hinkünftig leider an Bedeutung gewinnen, vor allem aus Personalmangel. Mir ist das – ehrlich gesagt – wesentlich lieber, ein Teil einer Einrichtung kann geschlossen werden, als dass man – wie in der Vergangenheit – leider zu oft zu lange zuschaut und zuwartet und selbst bei gravierenden Mängeln nicht tätig wird. Ich erwarte mir hier auch, dass diese neue Möglichkeit genutzt wird, die Beschwerden von Betroffenen und Angehörigen ernst genommen werden und die Pflegeaufsicht und die Pflege- und Patientenanwaltschaft entsprechend tätig wird und der Landesregierung zuarbeitet. Die beste gesetzliche Basis nützt nichts, wenn es an der Ausführung hapert. Ich möchte betonen: Die Bewohnerinnen und Bewohner sind zum großen Teil den Einrichtungen hilflos ausgeliefert und jeder Beschwerde ist nachzugehen, weil es um Menschen geht, die eben von diesen riesigen Einrichtungsapparaten abhängig sind. In diesem Bewusstsein gilt es auch besonders sorgsam umzugehen, wenn es um das Abweichen von bescheidmäßig festgelegten Personalschlüsseln und Mindestpräsenzzeiten geht. Auch wenn es nur um die Dauer einer außergewöhnlichen Verhältnisse und maximal vier Wochen geht, ist höchstes Bewusstsein notwendig. So wenig und so kurz wie möglich. Ich erwarte mir auch Transparenz, was diese Maßnahmen angeht. Besonders freue ich mich natürlich über die neuen Aufnahmebedingungen für die Frauenhäuser. Es ist höchst an der Zeit, die Istanbul-Konvention umzusetzen. Immerhin ist sie ja bereits 2014 in Kraft getreten. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass künftig in den niederösterreichischen Frauenhäusern eine Aufnahme für alle Frauen mit einem rechtmäßigen Aufenthaltstitel im Sinn des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes und im Sinn des Asylgesetzes möglich ist. Frauenhäuser bieten für betroffene Frauen den wichtigsten Schutz vor Gewalt. Notwohnungen sind dafür nicht geeignet. Sie zielen auf Frauen ab, die von akuter Wohnungslosigkeit betroffen sind. Gewaltsituationen oder psychische Erkrankungen sind sogar Ausschließungsgründe für die Aufnahme in einer Notwohnung. 2021 wurden mutmaßlich 31 Frauen und im aktuellen Jahr 22 vermutlich bereits 18 Frauen ermordet. Es ist daher notwendig, dass der Schutz der Frauenhäuser für alle in Niederösterreich lebenden Frauen in allen Regionen gewährleistet ist und ausreichend Frauenhausplätze in allen Regionen und somit niederschwellig zur Verfügung stehen. Im Waldviertel gibt es bislang gar kein Frauenhaus. In der Istanbul-Konvention wird pro 10.000 Einwohnerinnen ein Frauenhausplatz gefordert. Kann das stimmen? Ja. Davon sind wir mit 62 Plätzen weit entfernt. Im Jahr 2018 wurden in Niederösterreich 183 Frauen und ihre Kinder wegen Platzmangels abgewiesen. Das ist leider trauriger Bundeslandrekord. Mit der heutigen Gesetzesänderung wird der Bedarf zusätzlich steigen. Ich stelle daher folgenden Resolutionsantrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert,
1. eine Aufstockung der Frauenhausplätze entsprechend der Istanbul-Konvention in ganz Niederösterreich anzustreben, damit keine Frau mehr abgewiesen werden muss und
2. sich für die zeitnahe Errichtung eines Frauenhauses im Waldviertel einzusetzen, welches ausreichend Plätze für gewaltbetroffene Frauen, gegebenenfalls mit ihren Kindern, bietet.“
Ich ersuche euch um eure Zustimmung. Der vorliegenden Änderung des Sozialhilfegesetzes werden wir zustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.