Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2179/A-2/81-2022 – Hundert Jahre Niederösterreich – Zeit zum Gedenken: Historiker*innenkommission zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der Ehrenbürgerschaften in Niederösterreich
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Wiesinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-2179 der Abgeordneten Mag. Renner u.a. betreffend Hundert Jahre Niederösterreich – Zeit zum Gedenken: Historikerinnenkommission zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der Ehrenbürgerschaften in Niederösterreich. 2022 feiert Niederösterreich sein 100-jähriges Bestehen als eigenständiges Bundesland nach der Trennung von Wien. Jubiläen bieten auch den Anlass, um gleichermaßen in die Vergangenheit als auch in die Zukunft zu blicken. Mit der zeithistorischen Ausstellung im Haus der Geschichte und besonders mit der Wanderausstellung „Niederösterreich – 100 Jahre“ Ereignisse wird bewegte Vergangenheit und die Erfolgsgeschichte unseres Landes anschaulich dargestellt. Aber um aus der Geschichte zu lernen, müssen wir auch die dunklen Stunden unserer Vergangenheit beleuchten. Deshalb soll in Niederösterreich eine Kommission eingesetzt werden mit den Eckpfeilern, die Forschungsschwerpunkte der Geschichtsforschung bzw. die Fördercalls festzulegen, beide Epochen zu beurteilen – 1. Republik bzw. den Nationalsozialismus – bzw. sollen alle im Landtag vertretenen Parteien diese Kommission beschicken. Der Antrag ist daher erstens so (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die niederösterreichische Landesregierung wird aufgefordert:
- an die Gemeinden heranzutreten und darauf hinzuwirken, dass diese alle ihre Ehrenbürgerschaften an das Land Niederösterreich melden;
- aus diesen Meldungen eine Gesamtliste der Ehrenbürgerschaften zu erstellen und über die Landeshomepage pro Bezirk und Gemeinde abrufbar zu machen;
- eine Historikerinnenkommission nach oberösterreichischem Vorbild zu gründen, welche mit eigenen Budgetmitteln ausgestattet wird und in welche jede im Landtag vertretene Partei zwei Historikerinnen entsenden kann, welche in Ausübung ihrer Aufgaben weisungsfrei sind.
- Die gemäß 1. c. genannte Kommission hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Aufarbeitung der Ehrenbürgerschaften und Erstellung eines Berichts mit Empfehlungen, wie mit historisch belasteten Persönlichkeiten umzugehen ist;
- Festlegung jährlicher Forschungsschwerpunkte;
- Auslobung jährlicher Fördercalls an Historikerinnen zur Abarbeitung der festgelegten Forschungsschwerpunkte;
- Publikation der Forschungsergebnisse nach oberösterreichischem Vorbild.
Der Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses lautet: Der Antrag wird abgelehnt.“
Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.