Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2186/A-1/154-2022 – Unterstützung für unsere Familien: Blau-gelbes Schulstartgeld 2022
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatterin Abg. Göll(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Landtagszahl über die Vorlage der Landesregierung, Ltg.-2186, betreffend Unterstützung für unsere Familien: Blau-gelbes Schulstartgeld 2022. Schon vor dem Herbst 2022 soll eine Bevölkerungsgruppe, nämlich unsere Familien, mit einer ganz konkreten Förderung des Lands NÖ unterstützt werden, die die Auswirkung der Teuerung besonders spürt – nämlich unsere Familien mit Kindern in Schule und Lehre in Niederösterreich. Mit dem Schulbeginn Anfang September starten rund 200.000 Kinder und Jugendliche in den neuen Abschnitt ihrer Bildungslaufbahn. Egal, ob sie erstmals in die Schule kommen, in eine neue Schule oder Ausbildung wechseln oder in die nächste Klasse oder das nächste Lehrjahr aufsteigen. Unsere Familien und Kinder sollen daher mit dem Blau-gelben Schulstartgeld 2022 rasch und wirksam finanziell unterstützt werden. Jede niederösterreichische Familie soll 100 Euro für jedes Kind erhalten, welches in die Schule geht oder sich dazu entschlossen hat, eine Lehre zu absolvieren. Die Beantragung soll bereits ab Mitte August möglichst niederschwellig und unbürokratisch mittels Webformular erfolgen können. Für dieses Blau-gelbe Schulstartgeld für die rund 200.000 Schulkinder und Lehrlinge sowie die damit verbundenen Begleitmaßnahmen soll ein Budget von 20 Millionen Euro bereitgestellt werden. Ich komme daher zum Antrag des Sozial-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, eine einmalige Landesförderung zur finanziellen Entlastung von Familien in Niederösterreich zum Start des neuen Schuljahres 2022/23 („Blau-gelbes Schulstartgeld 2022“) vorzusehen und rechtzeitig diesbezügliche Richtlinien zu erlassen.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, für die Auszahlung des Schulstartgeldes einen neuen Teilabschnitt zu eröffnen. Die Bedeckung hat durch Finanzierung gemäß Punkt 2.3. des Beschlusses über die Voranschläge des Landes Niederösterreich für die Finanzjahre 2022 und 2023 zu erfolgen, sofern eine vorzugsweise anzustrebende Bedeckung im Vollzug des Gesamthaushaltes nicht möglich ist.
3. Die NÖ Landesregierung wird im Übrigen beauftragt, das zur Durchführung dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich ersuche den Herrn Präsidenten die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.