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Redebeitrag von Michaela Hinterholzer  Antrag gemäß § 34 LGO 2001 des Abgeordneten Kasser betreffend Finanzierung der Maßnahmen zum NÖ Teuerungsausgleich

zur 54. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 7 der 54. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 07.07.2022

Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-2183-1/A-3/718-2022 – Finanzierung der Maßnahmen zum NÖ Teuerungsausgleich

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Hinterholzer(ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst habe ich ja gemeint, naja der Antrag der FPÖ fällt unter Populismus, aber was jetzt der Kollege Pfister von sich gegeben hat, enttäuscht mich eigentlich schon, denn er sollte wissen, dass die EVN eine Aktiengesellschaft ist und in einer Aktiengesellschaft die Vorschriften des Aktien- und des Kapitalrechts gelten ebenso wie das Wettbewerbsrecht. Wenn auch 51 % des Aktienanteils der EVN im Eigentum des Landes NÖ sind, so ist ein direkter Zugriff, so wie das jetzt im Abänderungsantrag der SPÖ gewünscht wird, ganz einfach schlichtweg rechtlich nicht möglich. Die NÖ Landesbeteiligungsholding partizipiert nicht vom Bilanzgewinn, sondern dem von der EVN AG ausbezahlten Dividende. Da muss man zuerst einmal einen Gewinn einfahren und einen Bilanzgewinn ausweisen zum Ende eines Geschäftsjahres, der dann im Rahmen der Bilanzerstellung festgestellt wird. Die Hauptversammlung hat dann per Abstimmung über die Verwendung des Bilanzgewinns zu entscheiden. Letztlich steht die beschlossene und ausbezahlte Dividende der NÖ Landesbeteiligungsholding zur Verfügung. Also man kann auf Gewinnanteile nicht einfach zugreifen – auch als Besitzer von Aktien. Keine Frage, die Energiepreiserhöhung belastet die Menschen. Es ist der höchste Preisanstieg, den es in der hundertjährigen Geschichte der EVN jemals gegeben hat. Leider muss man sagen, die Energiewirtschaft ist zu einer Kriegswirtschaft geworden. Die EVN, der Eigendeckungsgrad bei der Stromproduktion liegt unter 20 % für den Gesamtkonzern. Also nur 20 % ist der Eigendeckungsgrad und 60 % des Strombedarfs wird vom Verbund eingekauft, 95 % des Gases von der ÖMV. Daher: Die EVN ist nicht der große Erzeuger, sondern der Wiederverteiler. Daher liegen die Energiepreisanstiege nicht bei unserem Landesenergieversorger. Vielleicht zum Konzernergebnis: Im ersten Halbjahr 21/22 liegen mit 27,6 % mehr als ein Viertel gegenüber dem Vorjahr zurück. Daher: Die von der FPÖ angesprochenen Übergewinne liegen zumindest jetzt noch nicht vor und sind – so sagen es die Direktoren der EVN – auch nicht zu erwarten. Am 12.5. haben wir hier im Landtag Maßnahmen für den Teuerungsausgleich beschlossen. Darin ist unter anderem auch enthalten, dass für die Finanzierung der Maßnahmen zum Teuerungsausgleich auch die Dividenden der EVN-Beteiligung herangezogen werden. Ebenso haben wir am 12.5. beschlossen, dass das Merit-Order-Prinzip auf europäischer Ebene überarbeitet werden soll und daher denke ich, werden wir dem Antrag, dem Abänderungsantrag der SPÖ keine Zustimmung geben. Ich glaube, wir haben hier beschlossen – sollte es Gewinne geben und darausfolgende Dividendenzahlungen – dass diese Mittel zur Entlastung der Landesbürger zur Verfügung gestellt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (883 KB)

Zur Person

Michaela Hinterholzer

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