Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2017-1/A-3/683-2022 – Militärische Aus– und Weiterbildung von Grundwehrdienern in Österreich forcieren
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zum § 34-Antrag der ÖVP „militärische Aus- und Weiterbildung von Grundwehrdienern in Österreich forcieren“. Es ist beachtlich, wie die ÖVP wieder einmal einen Antrag der FPÖ betreffend der Wiedereinführung der 8 Monate Grundwehrdienst im Modell 6 + 2 Monate durch einen § 34-Antrag im Ausschuss abwürgt und verwässert. (Zweiter Präsident Moser übernimmt den Vorsitz.) Im Antrag der ÖVP wird auch das Modell „Mein Dienst für Österreich“ angeführt und die Möglichkeit, nach dem sechsmonatigen Grundwehrdienst den Dienst freiwillig um drei Monate zu verlängern, wurde etabliert, um die Personallücken im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz zu schließen. Die Kernaufgabe des Bundesheeres ist aber die militärische Landesverteidigung. Neben den vielen Auslandsmissionen steht das Bundesheer mit vielen Assistenzleistungen wie beim Grenzschutz, beim Objektschutz der Botschaftsbewachungen im Einsatz und unterstützt dabei das Innenministerium. Dazu benötigt es Personal, um diese Aufgaben zu erfüllen und es ist festzuhalten, dass diese Assistenzleistungen nicht zu der Kernaufgabe des Bundesheers zählt und durch die Leistungen die Einsatzvorbereitungen zur militärischen Landesverteidigung leiden. Es werden dadurch weniger Übungen im Verbund, sprich mit verschiedenen Waffengattungen, abgehalten. Der Verlust der Kernkompetenzen des Bundesheeres sinkt dadurch laufend, weil diese Assistenzleistungen einerseits Personal binden und andererseits die Festigung bei der Ausbildung zur militärischen Landesverteidigung hemmen. Wie hier im ÖVP-Antrag angeführt ist, dass durch die freiwillige dreimonatige Verlängerung die militärische Grundausbildung im Rahmen der sicherheitspolizeilichen Assistenz gefestigt wird, ist daher klar zu widersprechen und stärkt nicht unser Milizsystem. Das möchte ich auch den GRÜNEN hier im NÖ Landtag mitteilen, so wie der Abgeordnete Ecker das vorher gerade erwähnt hat. Im Jahr 2006 wurden unter dem damaligen ÖVP-Verteidigungsminister Günther Platter die Truppenübungen abgeschafft und widerspricht eindeutig der Bundesverfassung. Im Artikel 71 der Bundesverfassung ist klar geregelt: Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung und es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Die verpflichtenden Waffenübungen sind für den Weiterbestand des Bundesheeres absolut notwendig und die Pflicht zu Milizübungen ist eine Voraussetzung für den Fortbestand der selbständig strukturierten Miliz. Derzeit weisen die Milizverbände und Milizeinheiten einen dramatisch hohen Fehlbestand an Personal und Material auf, der rasch beseitigt werden muss. Für eine mobil zu machende Miliz ist es unabdingbar, wieder verpflichtende Waffenübungen einzuführen. Als Folge der Freiwilligkeit und der Nachteile der Milizsoldaten in ihren Zivilberufen verlor die Miliz auch ständig an Personal. Die Österreichische Offiziersgesellschaft fordert ebenfalls die verpflichtenden Waffenübungen und haben in einer Aussendung vom 24. April 2022 folgendes festgehalten. Ich zitiere (liest:)„Es ist zwingend erforderlich, den Wehrdienst wieder auf acht Monate zu verlängern und das bewährte System des Grundwehrdienstes mit anschließenden verpflichtenden Truppenübungen im Verhältnis von z. B. 6 + 2 Monate wieder einzuführen.Die nunmehr durch die Verteidigungsministerin erfolgte Absage dieser wichtigen Maßnahme konterkariert alle Beteuerungen, dass die Landesverteidigung in Österreich wieder ernst genommen wird. Österreich ist und bleibt ein Trittbrettfahrer kollektiver Sicherheitsstrukturen und leistet selbst nur einen lächerlichen Beitrag für den Schutz des Landes. Es braucht Mut, sich für jene Entscheidungen einzusetzen auf die es ankommt und nicht für jene, die gut ankommen. Dieser Mut ist bei der Frau Verteidigungsministerin nicht erkennbar – leider.“ Genau diese Worte und Forderungen der Österreichischen Offiziersgesellschaft müssen auch ernstgenommen werden. Durch die Aussage der Verteidigungsministerin, Klaudia Tanner, Milizübungen sollen freiwillig bleiben, werden hier notwendige Maßnahmen konterkariert. Hier bloß Anreizsysteme zu schaffen wieder Maßnahmen zu evaluieren, kosten Zeit und werden die Miliz in den kommenden Jahren weiter schwächen. Auch die derzeitigen Planungen von fünf zusätzlichen Milizkompanien und eine Bereitstellungsprämie für die Milizangehörigen dieser Kompanien wird das Problem nicht lösen. Dadurch werden wieder die bestehenden Milizverbände ausgedünnt, weil nur Umschichtungen in den Milizverbänden stattfinden werden, aber keine personelle Stärkung der bestehenden Milizstruktur stattfindet. Der wesentliche Schritt ist somit mittels Änderung des Wehrgesetzes die Wiedereinführung des acht Monate dauernden Grundwehrdienstes im bewährten Modell 6 + 2 und dazu bringe ich folgenden Resolutionsantrag der Abgeordneten Handler, Landbauer u.a. gemäß § 60 LGO 2001 zum Antrag des Abgeordneten Mold gemäß § 34 LGO 2001 betreffend militärische Aus- und Weiterbildung von Grundwehrdienern in Österreich forcieren, mit der Ltg.-2017 betreffend Wiedereinführung der 8 Monate Grundwehrdienst im Modell 6 + 2 Monate ein (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung, insbesondere an die Bundesministerin für Landesverteidigung, heranzutreten und diese aufzufordern, dem Nationalrat eine Änderung des Wehrgesetzes vorzulegen, welche die Wiedereinführung von 8 Monaten Grundwehrdienst im bewährten Modell 6 + 2 Monate beinhaltet, damit verpflichtende Milizübungen in vollem Umfang wieder möglich sind.“
Zum Antrag der NEOS möchte ich festhalten: Österreich ist ein neutraler und souveräner Staat. Unser Bundesheer muss alles können und die finanziellen Mittel bekommen, um die militärische Landesverteidigung zu gewährleisten und wir sagen auch hier klar „Nein“ zu einer Beteiligung Österreichs an einer EU-Armee. (Beifall bei der FPÖ und Abg. Ing. Huber.) Abschließend noch ein paar Worte zu dem, was wir in der letzten Landtagssitzung zum Budget des Bundesheeres auf Anhebung von 1,5 % des Bruttoinlandsproduktes beschlossen haben und bereits 2022 dem ÖBH zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen: Dass die Bundesregierung entgegen ihren medialen Ankündigungen erneut das Bundesheer bei der Finanzierung ausbremst, ist ein Hohn. Die medialen PR-Aktionen der letzten Wochen hätten erwarten lassen, dass das Bundesheer endlich mit mehr finanziellen Mitteln ausgestattet wird. Aber nach den medialen Ankündigungen folgen wieder einmal keine Daten. Im Gegenteil: Die Novelle sieht sogar eine Senkung des Budgets bei militärischen Angelegenheiten vor. Ebenfalls wird das Bundesheer unter den neu angekündigten Schwerpunkten im Bundesbudget mit keinem Wort erwähnt. Es hat nicht nur den Anschein, dass die ÖVP kein Interesse daran hat, weder das Bundesheer noch die Miliz durch die notwendigen Anschaffungen zu stärken, sondern so weiter zu fuhrwerken, wie sie es in den letzten Jahrzehnten betrieben hat. Hier wird der ÖVP Niederösterreich dringend angeraten, einmal mit ihren Regierungsmitgliedern in Wien ein ernstes Wort zu sprechen und nicht nur Ankündigungspolitik zu betreiben, auf Kosten der Sicherheit unserer Soldaten und unserer Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ und Abg. Ing. Huber.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Neunkirchen
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs