Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2016/V-11/5-2022 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023
Berichterstatter
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-2016, Vorlage der Landesregierung betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Dinhobl die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. DI Dinhobl(ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-2016 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023. Aufgrund der Verlängerung der laufenden Finanzausgleichsperiode um zwei Jahre bis zum Ende des Jahres 2023 sollen auch folgende Art. 15a-Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern angepasst werden: Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens: Der Landesgesundheitsförderungsfonds mit der bisherigen Dotation soll fortgeschrieben werden, aliquote Erhöhung der Drittelfinanzierung von ELGA auf 71,75 Millionen Euro. Bei den Mitteln für überregionale Vorhaben Vereinbarung der Möglichkeit zur Erhöhung der Mittel auf bis zu 20 Millionen Euro jährlich, Aufstockung der Projekt- und Planungsmittel auf jährlich 7,5 Millionen Euro, Fortschreibung des Optionsrechtes des Bundes bei der Lehrpraxenfinanzierung, Verlängerung Zielsteuerungsverträge mit Möglichkeit, diese mehrjährig abschließen zu können. Weiters die Vereinbarung über die Zielsteuerung-Gesundheit, Fortschreibung der Finanzsteuerung mit Anhebung der Obergrenze um 3,2 % und weiters wird die Vereinbarung über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021 verlängert. Ich komme daher zum Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023 wird genehmigt.“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich ersuche die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen.
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Ich bedanke mich für die Berichterstattung, darf die Debatte nicht eröffnen, da mir keine Wortmeldung vorliegt. Ich frage Sie noch, Herr Berichterstatter, ob Sie das Wort noch einmal wünschen. (Abg. DI Dinhobl: Nein, danke.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.