Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2014-1/A-3/681-2022 – Ausländergrundverkehr für Drittstaatsangehörige
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Landbauer, MA (FPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Hoher Landtag! Geschätzte Damen und Herren! Der Antrag betreffend Grundverkehrsgesetz in der ursprünglichen Form, wie wir Freiheitliche ihn eingebracht haben, ist auch in diesem Fall durch einen § 34-Antrag hier abgewürgt worden im Ausschuss und selbiges soll auch im Plenum hier passieren. Aber ich möchte Ihnen schon in ein paar Sätzen auch mit auf den Weg geben, was der Hauptbeweggrund für uns Freiheitliche war, diesen Antrag hier einzubringen. Ja, es wird Sie vielleicht gar nicht so sehr wundern: Es geht uns auch in diesem Debattenbeitrag primär um ein Element der Teuerung. Denn wenn wir über Teuerung sprechen, dann haben wir heute auch schon über äußerst viele Aspekte gesprochen und werden das auch im nächsten Tagesordnungspunkt noch machen, aber dann zählt jedenfalls das Wohnen auch dazu. Wenn wir Freiheitliche in den vergangenen Wochen und Monaten uns hier auch mit der ÖVP so das ein oder andere Duell geliefert haben, was die Wohnungsgemeinnützigkeit betrifft, dann ist das ein Teil, der leistbares Wohnen zur Verfügung stellen kann bzw. dafür Sorge tragen kann, dass die Kosten fürs Wohnen nicht aus dem Ufer laufen. Es ist aber schon auch hier zu beobachten, dass das Grundverkehrsgesetz ein ordentliches Instrument dafür wäre, hier entsprechend die Preisentwicklung zu regulieren. Denn wenn man sich … und jetzt müssen wir als Niederösterreicher auch nach 100 Jahren selbständiges Niederösterreich zur Kenntnis nehmen, dass Wien so das ein oder andere Mal doch mit uns verbunden ist und dass ja auch beim Immobilienmarkt so der Fall ist. Wenn wir uns speziell in Wien anschauen die Entwicklung der Immobilienpreise, dann sind wir, glaube ich, hier einigermaßen einer Meinung in dem Saal, dass das hier Entwicklungen sind, die für den normalen Bürger, für den Normalverdiener, aber auch für den Besserverdiener mittlerweile nichts mehr ist, wo man darüber sprechen oder versprechen könnte, dass das noch leistbar ist – nämlich wenn ich vom Eigentum spreche, erst recht nicht mehr leistbar ist. Dann ist es nunmal auch als gegeben hinzunehmen, dass Niederösterreich quasi die Heimat des Speckgürtels um Wien ist und der Kollege Schuster, der für die ÖVP dazu sprechen wird, der weiß das ja ganz besonders gut. Und wenn wir vom Speckgürtel sprechen, dann sprechen wir heute nicht mehr nur noch von Perchtoldsdorf. Dann sprechen wir nicht mehr nur noch von Purkersdorf oder auch von Gerasdorf. Dann ist dieser Speckgürtel schon gehörig breiter geworden und hat sich weit in alle vier Himmelsrichtungen ausgedehnt. Und da wissen wir, dass speziell Finanzspekulanten hier ein wesentliches Problem darstellen, weil sie sich spekulativ am Immobilienmarkt ja nahezu vergreifen. Das war unser Ansinnen, weshalb wir die Änderung des § 15 des Grundverkehrsgesetzes gefordert haben. Die ÖVP hat leider auch hier wieder einmal sozusagen auf Prüfung der Sachlage eingebracht, obwohl dieses Problem seit langem bekannt wäre. Also auch dieser Antrag geht uns Freiheitlichen jedenfalls nicht weit genug, weshalb ich auch hier unseren ursprünglichen Antrag wieder einbringen möchte, der Abgeordneten Landbauer, Königsberger u.a. betreffend Dämpfung des Drucks durch ausländische Investoren auf dem NÖ Immobilienmarkt (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, eine Vorlage der Landesregierung gem. § 36 LGO 2001 auszuarbeiten und dem Landtag vorzulegen mit dem Ziel, insbesondere § 15 des NÖ Grundverkehrsgesetzes 2007 dahingehend zu adaptieren, dass (Finanz-)Investoren, deren wirtschaftlicher Eigentümer nicht EU- bzw. EWR-Bürger und nicht staatsvertraglich gleichgestellt ist, auf dem niederösterreichischen Wohnimmobilienmarkt strengstens reguliert werden, um leistbares Wohnen für die Niederösterreicher zu gewährleisten.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in aller Kürze auch noch zum Antrag der Kollegin Krismer-Huber, den ich allein schon aus dem Grund ablehnen muss, weil hier die Gleichsetzung dieser aufgeführten Personen und Funktionen und Dienstleister als Vollzugsorgane ja schon einmal zu einem potenziellen haftungsrechtlichen Problem werden könnte. Da wäre uns viel mehr damit geholfen, dass wir den Zugang zum Immobilienmarkt, auf diesem Weg, den wir Freiheitliche beantragt haben, regulieren. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.