Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2023/A-1/143-2022 – NÖ Umweltschutzgesetz, NÖ Landarbeiterkammergesetz, NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung (NÖ LAK-WO) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich wollte eigentlich einen Zusatzantrag zum vorliegenden Antrag einbringen, in dem dringestanden wäre, dass man Wahlen zur Landarbeiterkammer auch tatsächlich durchführen sollte und nicht am grünen Tisch Mandate herumschiebt. Gott sei Dank hat die Uni in Göteborg das ja nicht mitbekommen, was da passiert ist, sonst wäre Österreich ja wahrscheinlich nicht einmal mehr Wahldemokratie. Ich habe mir dann aber die Gesetze angeschaut, die da heute geändert werden sollen und bemerkt: Die Wahlordnung zur NÖ Landarbeiterkammerwahl spiegelt fast die Wahlordnung zu Gemeinderatswahlen. Da gibt es Gemeinde-, Sprengel-, Bezirks- und eine Landeswahlbehörde. Da gibt es Wahlkommissionen, Beisitzer, Ersatzmitglieder und Vertrauenspersonen. Die Bürgermeister haben die Wählerverzeichnisse aufzulegen, Berichtigungen vorzunehmen usw., usw. und es wird auf nichts vergessen. Im § 38 Abs. 4 steht, es ist Vorsorge zu treffen, dass die Wahlzelle während der Wahlzeit ausreichend beleuchtet ist. Naja, ganz schön viel Aufwand für ganz schön viele Wähler sollte man meinen. Mitnichten. Mitnichten, meine Damen und Herren. Im Jahr 2014, das hat die letzte Wahl tatsächlich stattgefunden, wurden ganze 9.923 Stimmen abgegeben. 9.923, das sind etwas mehr als 17 pro Gemeinde. Meine Damen und Herren, Kammern sind Selbstverwaltungskörper. Das heißt für mich, sie sollten sich selbst verwalten und nicht in hohem Maße öffentliche Ressourcen für die Abhaltung sehr überschaubarer Wahlen in Anspruch nehmen. Und wenn die Kammern das nicht selbst erkennen, dann ist es höchste Zeit, dass der Landtag hier nachhilft, der Realität entsprechende Verhältnisse zu schaffen. Wir werden da jedenfalls dranbleiben. Ich glaube, die Bürgermeister werden uns nicht böse sein, wenn sie da weniger Verwaltungsarbeit haben. Aber kein Schatten ohne Licht: Ein einziges Ding sollte man sich aus der Wahlordnung abschauen und sofort zum Standard in Niederösterreich machen – nämlich den § 52 Abs. 1 der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung. Dort steht nämlich (liest:)„Zur Stimmabgabe dürfen nur vom Wahlleiter gleichzeitig mit dem Wahlkuvert dem Wähler übergebene amtliche Stimmzettel verwendet werden.“ Das wäre doch etwas, oder? Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Baden
- Klub/Fraktion:
- Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
- Wahlpartei:
- NEOS – Das Neue Niederösterreich