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Redebeitrag von Josef Balber  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Michalitsch u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Umweltschutzgesetz, das NÖ Landarbeiterkammergesetz und die NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung (NÖ LAK-WO) geändert werden

zur 50. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 8 der 50. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 28.04.2022

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-2023/A-1/143-2022 – NÖ Umweltschutzgesetz, NÖ Landarbeiterkammergesetz, NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung (NÖ LAK-WO) – Änderungen

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Balber(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Der Herr Berichterstatter hat es schon erwähnt: Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung vom 24. Februar 2022 Änderungen im Wahlrecht zum Landtag von Niederösterreich und den Gemeinderäten das NÖ Wahlrechtsänderungsgesetz 2022 beschlossen. Gott sei Dank! Verschiedene Gesetze bedürfen aber auch viele Anpassungen und ich bin froh, dass wir wählen dürfen und dass die Demokratie in Österreich und in Niederösterreich sehr hoch steht. Dass auch verschiedene Gesetze dann umgeändert werden müssen, ist selbstverständlich. Das kommt auch bei der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung hier zu tragen. Es lebe die Demokratie! Es ist so, dass die Begrifflichkeit dann geändert wurde, weil im Gesetz von 1991 wird der Wohnsitz in den Begriffbestimmungen beschrieben (liest:)„Ein Wohnsitz eines Menschen ist an der Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, dort ist bis auf weiteres ein Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben.“ Aber: (liest:)„Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er überwiegend ein Naheverhältnis hat.“ Und genau das haben wir jetzt so eingestellt, damit wir das Umweltschutzgesetz, das NÖ Landarbeiterkammergesetz und die NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung auch hier berichtigen können. In diesen drei Gesetzen werden sieben Paragraphen an die neue Situation angepasst. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (881 KB)

Zur Person

Josef Balber

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