Zusammenfassung
Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1955-1/A-2/70-2022 – Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgungssicherheit
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Windholz, MSc(SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dem § 34-Antrag nicht zustimmen und ich möchte das auch kurz ausführen, warum: Da etwas 60 % der Schweine in Österreich legal auf Vollspaltenböden gehalten werden, Stroh oder eine andere Einstreu daher technisch gar nicht möglich werden. Die Folgen dieser Haltung sind natürlich nicht haltbar. Die Schweine liegen in 80 % der Zeit der Zeit im eigenen Kot. Deshalb entzünden sich aufgrund der Ausdünstung oft Augen und Lungen. Es entwickeln über 90 % der Tiere eine Schleimbeutelentzündung und Hautschwielen. (Präsident Mag. Wilfing übernimmt den Vorsitz.) Aufgrund des Platzmangels herrscht Stress und die Tiere verlieren ihre Widerstandskraft gegen die Infektionen. Die Schweinehaltung auf Vollspaltenböden produziert doppelt so viel Methan wie Schweinehaltung auf Stroh. Die Mortalität auf Vollspaltenböden ist viermal so hoch wie auf Stroh. In der biologischen Landwirtschaft ist bereits weitgehend sichergestellt, dass die Tiere ein weitgehend artgerechtes Leben führen können. Es bedarf daher entsprechender Lenkungsmaßnahmen, um zu gewährleisten, dass die berüchtigten Tierfabriken mitsamt den unhaltbaren Zuständen für die Tiere endlich ein Ende finden. Ziel muss sein, Massentierhaltung zu beenden und eine gewisse Autarkie der bäuerlichen Betriebe bei der Ernährung ihrer Tiere zu erreichen. Da durch eine rein regionale Maßnahme nicht das Auslangen gefunden werden kann, ist es erforderlich, dass hier auch österreich- bzw. europaweite Maßnahmen gesetzt werden. Weitere Forderungen in diesem Zusammenhang sind insbesondere die Transparenz über die genaue Herkunft und Haltung der Tiere, kein Einsatz von prophylaktischen Antibiotika, ein Verbot der Anbindehaltung bei Rindern ohne Ausnahme, ein Ende der Qualzucht bei den Milchkühen, eine Trennung von Mutterkuh und Kalb nach der Geburt, ein verpflichtender Weidegang für alle Rinder und ein Verbot schmerzhafter Eingriffe insbesondere das betäubungslose Kastrieren, Schwanzkupieren und Zähneschleifen und Erhöhung des Platzmangels bei den Schweinen. Ich bringe daher unseren ursprünglichen Antrag ein der Abgeordneten Windholz, Samwald, Schindele, Wiesinger gemäß § 60 der Landtagsgeschäftsordnung zum Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses gemäß § 34 LGO betreffend Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Der Antragstenor wird wie folgt abgeändert (liest:)
„Die NÖ Landesregierung wird ersucht,
1. an die Bundesregierung heranzutreten und sich dafür einzusetzen, dass diese
a.) dem Nationalrat eine Änderung des Tierschutzgesetzes zur Beschlussfassung vorlegt, die ein Verbot von nicht artgerechter Haltung von Nutztieren vorsieht und sich innerhalb der Europäischen Union dafür einsetzt, dass es keine weiteren Importe aus Drittstaaten in die EU gibt, die diese nicht gewährleisten können;
b.) sich im Rahmen der Europäischen Union dafür einsetzt, dass in Zukunft die Mitgliedsstaaten Agrarfördermaßnahmen einem verpflichtenden Tierschutz-Check unterziehen müssen, insbesondere sollen Investitionsförderungen in Stallbauten nur mehr gefördert werden dürfen, wenn dadurch die weitgehend artgerechte Nutztierhaltung garantiert wird;
2. selbst – etwa durch spezielle Förderungen oder sonstige wirtschaftliche Anreize zur Umstellung auf artgerechte Tierhaltung für klein- und mittelbäuerliche Betriebe – Maßnahmen zu setzen, welche es den landwirtschaftlichen Betrieben erleichtert, auf Massentierhaltung samt der damit verbundenen negativen Folgen für die Tiere verzichten.“
Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.