Zusammenfassung
Antrag des Verkehrs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1936/L-3-2022 – NÖ Straßengesetz 1999, Änderung
Berichterstatter
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Damit kommen wir zur Ltg.-1936, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Straßengesetzes 1999 … Klaus, wir stimmen gleich ab. Du musst noch warten. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Windholz die Verhandlungen einzuleiten … es gibt nämlich keine Wortmeldung dann.
Berichterstatter Abg. Windholz, MSc(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich berichte zur Ltg.-1936, Änderung des NÖ Straßengesetzes 1999. Die Richtlinie der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2002/49 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm ist zufolge ihres Art. 3 nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 5. März mit 25. März 2020 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist endet gemäß ihrem Art. 2 Abs. 1 am 31 Dezember 2021. Inhaltlich wird durch die Richtlinie der Anhang III der Richtlinie 2002/49 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm neu gefasst. § 24 des NÖ Straßengesetzes 1999 verweist auf den Anhang III der Richtlinie 2002, weshalb ein diesbezüglicher Umsetzungsbedarf besteht. Durch die Novelle des NÖ Straßengesetzes ergeben sich gegenüber der bisherigen Rechtslage keine Änderungen der Kompetenzlage und des Verhältnisses zu anderen landesrechtlichen Vorschriften. Die Novelle des NÖ Straßengesetzes 1999 steht mit keinen zwingenden unionsrechtlichen Vorschriften im Widerspruch. Durch die Novelle des NÖ Straßengesetzes wird mit keinen Problemen bei der Vollziehung gerechnet. Bei Realisierung des Entwurfes ist mit keinen zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für Bund, Länder und Gemeinden zu rechnen. Die Ziele des Klimabündnisses und des Klimaprogrammes 2030 werden durch den Entwurf nicht berührt. Eine Mitwirkung von Bundesorganen wird nicht vorgesehen. Ich komme daher zum Antrag des Verkehrs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Straßengesetzes 1999 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich bitte um Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Nachdem es eben – wie gesagt – keine Wortmeldung gibt, kommen wir gleich zur Abstimmung der Ltg.-1936, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Straßengesetzes 1999. Wer für den Antrag des Verkehrs-Ausschusses stimmt, ersuche ich sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung über den Antrag des Verkehrs-Ausschusses:) Das ist die einstimmige Annahme.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.