Zusammenfassung
Antrag des Bildungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1914-1/A-2/66-2022 – Wahlfreiheit und Bedarfsgerechtigkeit in der Kinderbetreuung. Blau-gelbes Familienpaket weiter ausbauen!
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Schmidt (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Hoher Landtag! Wir als SPÖ Niederösterreich haben uns in den letzten Wochen und Monaten intensiv mit der Kinderbetreuung in unserem Bundesland beschäftigt. (Abg. Ing. Ebner, MSc: Wir schon lange.) Wir haben mit Eltern, Pädagoginnen, Experten, Gemeindevertreterinnen und Arbeitnehmervertreterinnen und –vertretern, Arbeitgebervertreterinnen und anderen die Gespräche geführt, Gemeinsamkeiten ausgelotet und auch auch das Trennende besprochen. Eines kam aber in allen Gesprächen: Niederösterreich hat einen eklatanten Aufholbedarf was die Kinderbetreuung betrifft. Aber nicht nur von niederösterreichischer Seite kommt man zu dem Entschluss, auch die ehemalige Vize-EU-Kommissionspräsidentin der EVP, Viviane Reding, hat erst kürzlich bei der dritten Veranstaltung der Landesstrategie 2030 in dieselbe Kerbe geschlagen. Sie hat gesagt: „Es hapert an der Kinderbetreuung.“ Bereits in der letzten Landtagssitzung haben wir eine Aktuelle Stunde zum Thema gehabt. Bereits bei dieser Sitzung zeigte sich, dass der Großteil der hier vertretenen Parteien auch den politischen Willen zeigt, die Sache von Grund auf neu zu denken, um realitätsnahe Lösungen den niederösterreichischen Jungfamilien anbieten zu können. Es ist Zeit, unseren Landsleuten eine neue Lösung anzubieten. Sie haben es sich verdient. (Beifall bei der SPÖ.) Im Jahr 2022 haben wir unser „KinderPROgramm“ präsentiert. Das "KinderPROgramm" ist das Ergebnis von unzähligen Gesprächen mit unterschiedlichen „Playern“ in diesem Bereich. Im Fokus dabei die 3 G des „KinderPROgramms“: ganzjährig, ganztägig und gratis. Die Details zum „KinderPROgramm“ sollen ja mittlerweile allen – auch aufgrund der Gespräche die Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Schnabl, unser Klubobmann-Stellvertreter Christian Samwald und die Abgeordnete Kerstin Suchan-Mayer geführt haben – bekannt sein. Wenn ich an die letzte Aktuelle Stunde zum Thema zurückdenke, dann zeigt sich hier ganz eindeutig, dass seitens der ÖVP Niederösterreich nicht oder noch nicht der Wille da ist, substanziell die Situation in Niederösterreich zu verbessern, auf die die Jungfamilien in Niederösterreich so dringend warten. An dieser Stelle möchte ich mich für die konstruktiven Gespräche mit den anderen im Landtag vertretenen Parteien – der FPÖ, den GRÜNEN und auch den NEOS – recht herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ.) Aber auch die Arbeiterkammer, die Gemeindevertreterinnen, die Industriellenvereinigung und sämtliche andere mit denen wir Gespräche geführt haben, haben uns unisono bestätigt, dass wir mit dem „KinderPROgramm“ absolut auf dem richtigen Weg sind. Doch machen wir jetzt einen Blick auf den Prozess hier im Landtag. Wir haben unseren Antrag zum „KinderPROgramm“ geschäftsordnungsmäßig bereits im Jänner eingebracht. Was im Zuge der Behandlung im Bildungs-Ausschuss vergangene Woche passiert ist, ist ein Vorgang, den wir seitens der ÖVP Niederösterreich immer wieder beobachten. Die sogenannte „Miterledigung“ eines Antrags gemäß § 34 der NÖ Landtagsgeschäftsordnung. Der – wie ich ihn nenne – „Bügelparagraph“ kommt seitens der ÖVP Niederösterreich wieder einmal zur Anwendung. Andere Parteien machen Vorschläge im Sinne unserer Landsleute. Die ÖVP Niederösterreich lässt die Ideen der anderen sprichwörtlich verdampfen und lässt nur den eigenen Antrag zu. Demokratie sieht aber anders aus. Ein Niederösterreich-Spezifikum auf das wir allsamt nicht stolz sein können. Das gibt es nur bei uns und in sonst keinem anderen Bundesland. Wir haben bereits am 19.12.2019 einen Antrag gestellt, um diese „Miterledigung“ alias Bügelparagraphen aus der Geschäftsordnung zu nehmen. Wenig überraschend hat die ÖVP seinerzeit dem nicht zugestimmt. Doch sehen wir uns die Unterschiede zwischen den Anträgen der SPÖ Niederösterreich und dem Titel „Zeitgemäßes Kinderbetreuungskonzept für Niederösterreich – Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie echte Wahlfreiheit“ und dem jetzt vorliegenden ÖVP-Antrag mit dem Titel „Wahlfreiheit und Bedarfsgerechtigkeit in der Kinderbetreuung. Blau-gelbes Familienpaket weiter ausbauen!“ an. In unserem Antrag ist im ersten Punkt verankert die Reduktion des Alters von 2 ½ Jahre auf 2 Jahre, um in die NÖ Landeskindergärten aufgenommen zu werden. Klare Ansage, klare politisches Ziel, klar verständlich für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. Im ersten Punkt des ÖVP-Antrages wird folgendes angeführt (liest:)„… den Ausbau der Kleinkinderbetreuung weiter voranzutreiben, sowie die bereits bestehenden Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten seitens des Landes NÖ zu evaluieren und anzupassen, um auf eventuell geänderte Rahmenbedingungen reagieren zu können.“ Zu kurz zusammengefasst, unkonkret, man will schon wieder einmal evaluieren, man will eventuell auf geänderte Rahmenbedingungen reagieren … das ist für die Jungfamilien in Niederösterreich eindeutig zu wenig. (Beifall bei der SPÖ.) In unserem Antrag ist im zweiten Punkt verankert ein Personalkostenzuschuss in der Höhe von 45 % für Kinderbetreuerinnen und Stützkräfte für die Gemeinden, die die VIF-Kriterien plus die die weiteren Punkte der SPÖ Niederösterreich des „KinderPROgramms“ erfüllen. Eine klare Ansage, klare Unterstützungszusagen für die niederösterreichischen Gemeinden, ein klares Konzept, womit die 573 niederösterreichischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu rechnen hätten. Im zweiten Punkt des ÖVP-Antrages findet sich folgendes wieder (liest:)„Sich bei den bevorstehenden Verhandlungen betreffend die Nachfolgeregelung zu 15a Vereinbarung Elementarpädagogik dafür einzusetzen, dass der Bund weiterhin ausreichend Mittel für einen bedarfsgerechten Ausbau qualitätsvoller Kinderbetreuungsangebote zur Verfügung stellt und diese Mittel möglichst flexibel abgerufen und insbesondere in den Ausbau von Kleinkinderbetreuungseinrichtungen von Kindern unter 2,5 Jahren investiert werden können.“ Mit Verlaub: Das ist ja wohl die ureigenste Aufgabe der zuständigen Landesrätin, sich im Zuge der 15a-Vereinbarungsgespräche dafür einzusetzen, dass ausreichend Mittel für die Finanzierung einer verbesserten Kinderbetreuung in unserem schönen Niederösterreich zur Verfügung stehen. (Beifall bei der SPÖ.) Im nächsten Punkt unseres Antrages findet sich die finanzielle Höherdotierung des NÖ Schul- und Kindergartenfonds in der Höhe von 15 Millionen Euro. Wiederum: Klare politische Aussage, klares Ziel, wie wir die Gemeinden bei notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen unterstützen wollen. In Summe: Klarheit für die Gemeinden als wichtiger und gleichberechtigter Partner im Bereich der Kinderbetreuung in Niederösterreich. Im darauffolgenden Punkt des ÖVP-Antrages steht folgendes (liest:)„… an die Interessensvertretungen der NÖ Gemeinden heranzutreten und diese zu ersuchen – auch im Wege der bisher bewährten Gemeindekooperationen – das Angebot der Kleinkinderbetreuung in Zusammenarbeit mit dem Land Niederösterreich, wo es sinnvoll und erforderlich ist, weiter auszubauen und zu fördern.“ Liebe Vertreter der ÖVP Niederösterreich, wir haben unzählige Gespräche geführt, mit unterschiedlichen Playern im Bereich der Kinderbetreuung. Insbesondere im Kleinkinderbereich ist es höchst an der Zeit, dass das Land eine deutlich aktivere Rolle übernimmt. Die Gemeinden und auch die niederösterreichischen Jungfamilien haben sich das mehr als verdient. Sinnvoll und erforderlich ist es in weiten Teilen unseres Heimatbundeslandes. Davon können Sie ausgehen. In den restlichen Punkten unseres Antrages wird klar festgelegt, für jeden verständlich, welche Altersgruppe wie, wann und mit welcher Unterstützung seitens des Landes zu rechnen hätten. Im letzten Punkt des ÖVP-Antrages findet sich abschließend (liest:)„ … die gute Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Trägerorganisationen insbesondere beim bedarfsgerechten Ausbau der Kleinkinderbetreuungsangebote zukünftig fortzusetzen, damit auch weiterhin die Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung und Kleinkinderbetreuung sichergestellt ist.“ Das ist wiederum … ja selbstverständlich ist es notwendig mit den Gemeinden, auch den unterschiedlichen Trägern, die Zusammenarbeit zu intensivieren. Unser Antrag, unser Vorschlag zu einer von Grund auf neu konzipierten Kinderbetreuung in Niederösterreich beinhaltet genau das – nur deutlicher und konkreter. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die sozialdemokratische Fraktion wird daher diesen niedergebügelten Antrag der ÖVP Niederösterreich aus gutem Grund nicht zustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der ÖVP Niederösterreich, eine gute Idee ist in erster Linie eine gute Idee und soll keine Farbe haben. Ich stelle daher den Abänderungsantrag wie folgt (liest:)
„Der Antrag der Abgeordneten Schmidt, Pfister, Mag. Samwald und Schindele gemäß § 60 LGO zum Antrag des Bildungsausschusses gemäß § 34 LGO betreffend Wahlfreiheit und Bedarfsgerechtigkeit in der Kinderbetreuung. Blau-gelbes Familienpaket weiter ausbauen!
Der Antragstenor wird wie folgt abgeändert:
Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten und dem Landtag zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zuzuleiten, welche insbesondere folgende Inhalte aufweist:
1. Reduktion des Alters der in Landeskindergärten zu betreuenden Niederösterreicherinnen auf das vollendete zweite Lebensjahr;
2. Personalkostenzuschuss seitens des Landes NÖ für alle Kindergartenbetreuerinnen und Stützkräfte in den Gemeinden in der Höhe von 45 %, sofern der jeweilige Träger des Kindergartens die nachfolgenden Kriterien erfüllt;
a. Erfüllung der VIF-Kriterien in den Landeskindergärten für die Altersgruppe der 2-Jährigen bis zum Schuleintritt;
b. Kostenfreiheit für die VIF-konformen Öffnungszeiten für die Eltern;
c. „Tut gut“ zertifiziertes Essen in den Kindergärten;
3. Finanzielle Höherdotierung des NÖ Schul- und Kindergartenfonds in der Höhe von rund 15 Mio. Euro pro Jahr;
4. Forcierung der interkommunalen Zusammenarbeit;
5. Flächendeckender Ausbau der Kleinkindbetreuungseinrichtungen für Niederösterreicherinnen ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, wobei die Finanzierung zur Gänze über das Land Niederösterreich zu erfolgen hat, sofern die Erfüllung der in Punkt 2. a. bis c. genannten Kriterien von der Trägereinrichtung erfüllt werden;
6. Die Punkte 1. – 4. sollen beginnend mit dem Kindergartenjahr 2023/2024 erfüllt sein, Punkt 5. beginnend mit dem Kindergartenjahr 2025/2026.“
An die Kolleginnen der anderen Fraktionen – den Freiheitlichen, den GRÜNEN und den NEOS – es würde uns sehr freuen, wenn Sie unseren Antrag unterstützen – im Sinne der Kinder in Niederösterreich, der Eltern, der Pädagoginnen, der Kinderbetreuerinnen, der Stützkräfte, der Gemeinden und vielen anderen mehr. Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Baden
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs