Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1875-1/A-3/626-2021 – Gezielte Entlastung für besonders betroffene Pendlerinnen und Pendler in Niederösterreich
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zum Antrag gemäß § 34, gezielte Entlastung für besonders betroffene Pendlerinnen und Pendler in Niederösterreich. Wie es fast zu erwarten war, hat die ÖVP zu unserem ursprünglichen Antrag vom 9.12.2021, niederösterreichische Pendlerhilfe an die Teuerung anpassen, wieder einen etwas verwässerten § 34-Antrag gebastelt. Die niederösterreichische Pendlerhilfe ist zusätzlich zu den bundesweit geltenden Maßnahmen wie dem Verkehrsabsetzbetrag, die Pendlerpauschale oder dem Pendlereuro eingeführt worden. In diesem § 34-Antrag der ÖVP wird wieder auf Zeit gespielt und alles evaluiert und auf die lange Bank geschoben. Es wird auch erwähnt, dass der ursprüngliche Antrag nach dem Gießkannenprinzip gestellt wurde. Dem kann man klar widersprechen. Die Inflation ist auf einem Rekordhoch. Die Spritpreise steigen kontinuierlich. Die CO2-Steuer ist im Anrollen und Autofahren ist zum Luxus geworden. Konkret soll die niederösterreichische Pendlerhilfe an die Teuerung angepasst werden: Für jene Niederösterreicher, die eine Wegstrecke von mindestens 25 Kilometer, aber weniger als 40 Kilometer vorweisen können, gibt es einen einmaligen Ausgleichsbetrag von 160 Euro pro Jahr für Wegstrecken. Ab einer Entfernung von 40 Kilometern wird die niederösterreichische Pendlerhilfe für die Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz mit 4 Euro pro Tageskilometer berechnet, was einmal erfolgt. Wir fordern daher, dass die Pendlerhilfe von 160 Euro auf 240 Euro erhöht und der Berechnungssatz pro Tageskilometer von 4 Euro auf 6 Euro angepasst wird. Deswegen bringe ich einen Antrag der Abgeordneten Handler, Landbauer, Königsberger, Aigner, Dorner, Vesna Schuster und Teufel gemäß § 60 LGO 2001 zum Antrag des Abgeordneten Schuster gemäß § 34 LGO 2001 betreffend gezielte Entlastung für besonders betroffene Pendlerinnen und Pendler in Niederösterreich mit der Ltg.-1875 betreffend NÖ Pendlerhilfe an die Teuerung anpassen, ein (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, den einmaligen Ausgleichsbeitrag für kurze Wegstrecken von 160 Euro auf 240 Euro und den Berechnungssatz pro Tageskilometer von 4 Euro auf 6 Euro zu erhöhen.“
Zum Abgeordneten Hofer-Gruber möchte ich noch hinweisen, weil er vorher angesprochen hat, das ist eine 50%ige Erhöhung. Rein rechnerisch ist die Erhöhung genau ein Drittel. Die jetzige niederösterreichische Pendlerhilfe wurde eingeführt und hat ja einen guten Zweck, dass eher Geringverdienende … oder ist auch gehaltsangepasst … dass diese Leute auch noch, wenn sie pendeln, einen Ausgleich dazu haben. Es soll auch die Teuerung mit diesem Antrag, den wir eingebracht haben, angepasst werden. Das hat nichts mit einem Gießkannenprinzip zu tun, sondern einer Anpassung zur aktuellen Situation und einer Entlastung der niederösterreichischen Pendler. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Neunkirchen
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs