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Redebeitrag von Mag. Edith Kollermann  Bericht des Rechnungshofes betreffend Konditionen bei Veranstaltungen von politischen Parteien (Reihe Niederösterreich 2021/10)

zur 47. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 12 der 47. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 27.01.2022

Antrag des Rechnungshof-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-1853/B-2/44-2021 – Konditionen bei Veranstaltungen von politischen Parteien (Reihe Niederösterreich 2021/10)

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Jetzt muss ich kurz schauen … dass ich die Frau Präsidentin richtig anspreche mit dem kurzen Wechsel da. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich auch zum Rechnungshofbericht, zu den Konditionen bei Veranstaltungen für politische Parteien äußern. Der Rechnungshof prüft – der Rechnungshof findet. Das ist gut so. Was allerdings schon bedenklich ist, ist diese Selbstverständlichkeit, mit der die Bewahrer der alten Politik mit dem Thema „Vorteilsverschaffung“ umgehen und was in den Berichten immer wieder auch sichtbar wird. Bei der Überprüfung der Gebarung der MESSE Tulln GmbH hat sich der Rechnungshof insbesondere den Umgang mit Veranstaltungskonditionen angeschaut. Es geht dabei natürlich auch insbesondere um die Einhaltung des Parteiengesetzes. Laut Parteiengesetz dürfen Parteien keine Spenden von Unternehmen und Einrichtungen, an denen die öffentliche Hand zu mehr als 25 % beteiligt ist, annehmen. Spenden sind nicht nur gestückelte Spenden von 49.990 Euro über mehrere Monate hinweg, wie wir schon mitbekommen haben, dass das ganz gerne so gemacht wurde. Spenden sind auch Sachspenden und Sachspenden sind z. B. auch übergroße Rabatte, die nicht einmal als solche ausgewiesen werden. Der Rechnungshof konnte ja vergleichen, weil hier vergleichbare Veranstaltungen stattgefunden haben und wenn ein Telekomunternehmen deutlich mehr für eine Leistung als eine Partei zahlt, dann könnte es schon sein, dass man das als Begünstigung auslegt. Ein paar Jahre „Kurz“ haben das Wissen der Bevölkerung um Vorteilsannahmen, sogenannte fälschlicherweise „Doppelte Buchhaltung“ genannt und Vereinskonstruktionen enorm gesteigert. Von wegen, Kurz hätte nichts weitergebracht. Achtung: Sarkasmus. Der Rechnungshof empfiehlt daher verbindliche Preislisten und für den Veranstaltungsbetrieb sowie einheitliche Storno- und Zahlungsbedingungen. Das ist so verblüffend einfach wie unfassbar, dass man einem professionellen Unternehmen so etwas überhaupt empfehlen muss. Wie viel oder soll ich sagen wie wenig Parteien landauf, landab für Parteilokale an Miete zahlen? Das wäre wohl auch noch eine lohnende Suchaufgabe für den Rechnungshof, der leider nicht überall prüfen darf, wo er sollte. Die Rechnungshofberichte dokumentieren immer auch das Sittenbild der politischen Verantwortungsträger. Der Rechnungshof zeigt von Jahr zu Jahr, von Bericht zu Bericht auf, wie intransparent und wie wenig nachvollziehbar hinter den verschlossenen Türen der öffentlichen Hand gearbeitet wird. Wir sind froh, dass es den Rechnungshof gibt, aber auch immer wieder erstaunt, wie sehr man ihn für die Basics bei der Einhaltung der „Compliance-Regeln“ tatsächlich braucht. Die Berichte, auch den anderen hier behandelten Bericht, nehmen wir natürlich gerne zur Kenntnis. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der Landtagssitzung

Zur Person

Edith Kollermann

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Mödling
Klub/Fraktion:
Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
Wahlpartei:
NEOS – Das Neue Niederösterreich

Detailseite von Mag. Edith Kollermann öffnen


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