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Redebeitrag von Mag. Silvia Moser, MSc  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Balber u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG), das NÖ Gemeindeverbandsgesetz, das NÖ Gemeindewasserleitungsverbandsgesetz (NÖ GWLVG) und das Gesetz über den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden geändert werden

zur 46. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 17 der 46. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 09.12.2021

Antrag des Kommunal-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-1858/A-1/134-2021 – NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG), NÖ Gemeindeverbandsgesetz, NÖ Gemeindewasserleitungsverbandsgesetz (NÖ GWLVG), Gesetz über den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden – Änderungen

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zur Ltg.-1858. Wir haben uns bereits im Vorjahr im Mai gegen diese Gesetzesänderungen ausgesprochen. Jetzt soll das, was bisher nur für den Krisenmodus vorgesehen war, dauerhaft möglich werden. Unser Standpunkt ist: Demokratie muss funktionieren und stattfinden. Das heißt, Sitzungen haben grundsätzlich in Präsenz stattzufinden. Auch von Gremien, die nicht öffentlich sind. Dafür sind entsprechende Räumlichkeiten und die notwendigen Vorkehrungen zur Verfügung zu stellen. Sitzungen von Kollegialorganen der Gemeinden und Statutarstädten per Video abzuhalten, sowie Beschlüsse im Umlaufweg zu fassen, entsprechen nicht der gesetzlichen Intention der demokratischen Auseinandersetzung und Diskussion. Benachteiligt werden unterm Strich jene Fraktionen, die nicht in der jeweiligen Regierung vertreten sind. Es muss die Möglichkeit geben, während der Sitzungen in Unterlagen einzusehen, gegen Abänderungs-, Zusatz- und Dringlichkeitsanträge zu stellen. Demokratische Mittel und Prozesse dürfen nicht behindert werden. Das ist die eine Seite. Andererseits wollen wir uns aber auch nicht der Digitalisierung verschließen und sehen auch deren Vorteile. Aber wann, dann muss es eine echte Digitalisierung sein. Das heißt, es müssen die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Ganz ehrlich gesagt: Wir haben diese Voraussetzungen nicht einmal bei der Infrastruktur, beim Breitbandausbau. Ich wollte Ende November bei einem Webinar der Kommunalakademie teilnehmen, wo es um die Ausbildung von Stadträtinnen, Vizebürgermeisterinnen und Bürgermeisterinnen gegangen wäre. Dieses Webinar musste nach einer halben Stunde abgebrochen werden, weil der Seminarleiter nicht die entsprechende Infrastruktur hatte. Das heißt, er war einfach nicht zu verstehen. Dieses Problem haben wir. Das haben wir vor allem auch am Land, wo die Infrastruktur sehr dünn gesät ist. Das muss einmal zuerst passieren, dass hier für alle die notwendigen Verbindungen gewährleistet sind. Die entsprechenden Gremien müssen auch entsprechend ernst genommen werden. Das heißt für uns auch, Ausschusssitzungen etc. sind mit dem notwendigen Ernst durchzuführen. Einerseits sollen dort die Diskussionen stattfinden, die notwendig sind als Vorbereitung. Andererseits müssen für diese Sitzungen auch die notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Das ist leider sehr häufig nicht der Fall. Dieses zur Verfügung stellen der Unterlagen ist unserer Meinung nach gerade für Online-Sitzungen absolut notwendig. Also einerseits Unterlagen zur Verfügung stellen, andererseits sollen Geschäftsstücke der Gemeinderatssitzungen z. B. auch verpflichtend in den Ausschüssen vorbesprochen werden müssen. Ich stelle daher folgenden Resolutionsantrag (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, dem NÖ Landtag eine Novelle der NÖ Gemeindeordnung und des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes mit folgendem Inhalt zum Beschluss vorzulegen:

1. Die Geschäftsstücke samt Sachverhalt und den notwendigen Unterlagen (Pläne, Einwendungen, Vergabedokumentationen etc.) sind mit der jeweiligen Tagesordnung elektronisch zur Verfügung zu stellen.

2. Sämtliche Geschäftsstücke der Gemeinderatssitzungen, Gemeindevorstandssitzungen, Stadtrats- und Stadtsenatssitzungen sind verpflichtend einer Vorbesprechung in den jeweiligen Ausschüssen zu unterziehen.“

Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, besonders die zur Verfügungstellung der Unterlagen, dann können wir über den nächsten Schritt reden. Wir werden dem Antrag daher nicht unsere Zustimmung geben. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der Landtagssitzung

Zur Person

Silvia Moser

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Zwettl
Klub/Fraktion:
Grüner Klub im NÖ Landtag
Wahlpartei:
Die Grünen

Detailseite von Mag. Silvia Moser, MSc öffnen


zur 46. Landtagssitzung
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