Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1858/A-1/134-2021 – NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG), NÖ Gemeindeverbandsgesetz, NÖ Gemeindewasserleitungsverbandsgesetz (NÖ GWLVG), Gesetz über den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Hoher Landtag! Ich darf mich zu den Ltg.-1854 und Ltg.-1858 Ihnen mitteilen. Ich beginne mit 1858 und stelle fest: Es geschehen Zeichen und Wunder. Ich stimme mit der Argumentation meiner Vorrednerin von den GRÜNEN überein. Auch wir sind der Meinung, dass die demokratische Willensbildung der Kollegialorgane in Präsenzsitzungen stattfinden soll und nicht per Videokonferenz. Außerdem ist es uns nicht ganz erklärlich, warum man in der Gemeindeordnung und im Stadtrechtsorganisationsgesetz verschiedene Anzahl von Mitgliedern der Organe festlegt, um eine Videokonferenz abzulehnen. Was wir auch ablehnen, ist die Unmöglichkeit einer Videokonferenz abzulehnen während der Schulferien. Da stimme ich mit dem Kollegen Hofer-Gruber überein. Wir sind der Meinung, Schulferien sind für politische Vertreter und politische Organe ganz normale Arbeitszeit. Positiv ist, dass die Gemeinderatssitzungen in Präsenz stattfinden sollen und müssen. Aber aus den genannten Gründen können wir diesem Antrag trotzdem nicht zustimmen. Wem wir sehr wohl zustimmen werden, ist sowohl dem Antrag der NEOS als auch dem Antrag der GRÜNEN. Ich möchte jetzt aber näher auf den Antrag 1854, Stärkung der Minderheitenrechte im Gemeinderat, meiner Fraktion eingehen. Es ist uns natürlich ganz klar: In einer Demokratie bestimmt die Mehrheit den Kurs. Dafür wurde sie und wird sie auch gewählt. Allerdings müssen auch Minderheitenrechte berücksichtigt werden und die NÖ Gemeindeordnung sieht genau das ja auch ganz konkret vor. Ein wichtiges Recht in dieser Gemeindeordnung ist das Recht, dass ein Drittel der Mitglieder eines Kollegialorgans in der Gemeinde die Tagesordnung beeinflussen können und einen Punkt auf die Tagesordnung setzen können, den der Vorsitzende auch nicht absetzen darf. Die Behandlung dieses Punktes entfällt aber, wenn der Gemeinderat mangels ausreichend anwesender Mitglieder – das heißt bei der ersten Ladung zwei Drittel der Mitglieder – bei diesem Punkt der Tagesordnung nicht beschlussfähig ist. Jetzt kommt die weitere Formulierung der derzeit gültigen Gemeindeordnung. Der Vorsitzende – also meistens wird das der Bürgermeister sein – kann erneut zu diesem, wegen Beschlussunfähigkeit entfallenen Punkt der Tagesordnung, zu einer Sitzung einberufen, bei der das Präsenzquorum die Hälfte der Gemeinderäte zur Beschlussfassung ausreicht. Der springende Punkt ist die Formulierung: er kann, er muss aber nicht. Das heißt, liegt eine Behandlung eines Gegenstandes im Interesse des Bürgermeisters, dann wird er noch einmal zu einem Tagesordnungspunkt einladen. Liegt die Behandlung eines Gegenstandes nicht im Interesse eines Bürgermeisters, weil er vielleicht von der Opposition eingebracht wurde, dann muss laut der derzeitigen Formulierung in der Gemeindeordnung nicht noch einmal zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen werden. Damit ist es möglich, dass ein Minderheitenrecht, das in der Gemeindeordnung verankert ist, vom Vorsitzenden – meistens vom Bürgermeister – ausgehebelt wird. Meine Damen und Herren, diese Vorgangsweise hat nicht irgendein Jurist künstlich entwickelt, sondern diese Vorgangsweise ist schon öfter praktiziert worden – erst jüngst wieder in der Gemeinde Gumpoldskirchen. Die Angleichung der Frist für die Nutzung des Minderheitenrechts auf Erweiterung der Tagesordnung zur Frist zur Ladung einer Gemeinderatssitzung … naja, das schafft einfach gleiche Spielregeln für alle und erweitert natürlich dadurch auch die Handlungsfähigkeiten der Minderheit. Um diese Minderheitenrechte zu stärken, haben wir diesen Antrag eingebracht. Wir bedauern den negativen Ausschussantrag. Ich möchte aber sehr wohl erwähnen, dass es mich sehr gefreut hat, dass die SPÖ, die Sozialdemokratie, im Ausschuss diesen – unseren – Antrag zugestimmt hat. Wir können dem negativen Ausschussantrag daher nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Gänserndorf
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs