Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1777/A-3/606-2021 – Geschäftsordnung – LGO 2001, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Hohes Haus! Die Stimmung hat sich ein bisschen gebessert. Ich hoffe, das bleibt so. Ich finde den Antrag sehr gut. Es wird höchste Zeit, dass wir erkennen, dass das Land nicht zwei Monate auf Tauchstation ist und das sollte natürlich auch für Anfragebeantwortungen gelten. Viel wichtiger wäre es mir aber, dass die Anfragen auch tatsächlich beantwortet werden – nämlich zeitnah und entlang der vom Fragesteller vorgegebenen Punktation. Das findet oft überhaupt nicht statt und ehrlich gesagt, manche Anfragebeantwortungen sind oft letztklassig. Ich kann leider anwesende Mitglieder der Landesregierung davon nicht ausnehmen. Es gibt aber Ausnahmen und schade, dass er jetzt nicht mehr da ist: Landesrat Danninger schafft das. Der ist sogar in der Lage, in der Anfragebeantwortung die Frage und drunter die Antwort zu schreiben – Punkt für Punkt. Also es geht, wenn man will. Ich glaube – ich komme jetzt auf die Würde des Hauses zu sprechen – ist die Frau Präsidentin da? Nein, leider nicht. Also ich glaube, es würde der Würde des Hauses entsprechen, wenn sich das Präsidium dieses Hauses der Landesregierung gegenüber stärker dafür einsetzen würde, dass dieses Interpellationsrecht der Abgeordneten auch sinnvoll wahrgenommen und erfüllt werden kann und dass die Qualität dieser Anfragebeantwortungen sprunghaft steigt. Eines muss ich zur Würde des Hauses noch sagen: Ich bin vorher gerügt worden, weil ich eine Tafel hochgehalten habe und ich würde die Frau Präsidentin, die jetzt nicht im Saal ist, ersuchen sich mit der Hausordnung auseinanderzusetzen. Ich habe die hier und ich darf daraus zitieren (liest:)„§ 5“ – das ist verkürzt – „Mitglieder des Landtages haben alles zu unterlassen, was geeignet ist, den Ablauf der Sitzungen zu stören oder die Sachlichkeit der Verhandlungen zu beeinträchtigen etwa durch das Aufstellen oder Hochhalten von Tafeln, soweit dies nicht im Einzelfall zur Unterstreichung des Sinns der Rede unbedingt erforderlich ist.“ Ich habe die Frau Präsidentin eingangs meiner Rede darauf hingewiesen, dass ich eine Tafel mithaben. Sie hat nichts gesagt und mich dann in der Rede unterbrochen. Ich glaube, das entspricht nicht der Hausordnung. Entweder ich interpretiere sie falsch oder die Frau Präsidentin interpretiert sie falsch. Wenn das so ist, dann sollte man die Hausordnung vielleicht präzisieren. Aber ich glaube, dass meine Tafel wirklich notwendig war, um den komplexen Sachverhalt zu unterstreichen. Danke. (Beifall bei den NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Baden
- Klub/Fraktion:
- Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
- Wahlpartei:
- NEOS – Das Neue Niederösterreich