Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1777/A-3/606-2021 – Geschäftsordnung – LGO 2001, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Landesrat! Hoher Landtag! Zur Änderung der Geschäftsordnung LGO 2001: Als Teil der Gewaltenteilung sind wechselseitige Kontrollrechte ein wesentliches Element jedes demokratischen Rechtsstaates und so auch in der NÖ Landesregierung und im NÖ Landtag. Im § 39 sind die Anfragen und die Anfragenbeantwortungen geregelt und dass der Landtag befugt ist, die Landesregierung und ihre Mitglieder über alle Angelegenheiten der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Die tagungsfreie Zeit im NÖ Landtag wird in dieser Zeit nicht eingerechnet. Das heißt, das betrifft konkret den Zeitraum von 15. Juli bis 15. September und das heißt, zwei Monate bleiben Anfragen unbeantwortet oder auch diese 6-Wochen-Frist wird dadurch gehemmt. Politik, Kontrolle und Verwaltung endet aber nicht in den Sommermonaten. Es muss aus unserer Sicht – Anfragen einzubringen – das ganze Jahr gewährleistet werden. Deswegen haben wir auch diesen Antrag eingebracht und ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Neunkirchen
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs