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Redebeitrag von Rainer Windholz, MSc  Vorlage der Landesregierung betreffend Voranschläge des Landes Niederösterreich für die Jahre 2022 und 2023

zur 45. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 3 der 45. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 18.11.2021

Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-1842/V-9-2021 – Voranschlag des Landes Niederösterreich für die Jahre 2022 und 2023

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Windholz, MSc(SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Landesrat! Ich bin ein Riesenfan vom Kollegen Hogl. Das Wortspiel ist Weltklasse. Aber ich könnte es weiterspielen, in dem ich sage: „Geht’s dem Küken gut, geht’s dem Bauern gut?“ Aber das hat nicht dein Vater gesagt, aber das sage halt einfach ich. Deshalb nehme ich Bezug auf den 34er-Antrag, den der Kollege auch angesprochen hat, zum Kükenschreddern. Wir finden das sehr oberflächlich und in Wirklichkeit nur, um alte Strukturen möglichst lange zu erhalten. Aus unserer Sicht ist dieser Antrag auch abzulehnen. Ich möchte das auch gerne begründen. Dieser Antrag zielt darauf ab, dass alles beim alten Zustand bleibt und zeigt im Gegensatz zu unserem Antrag keine mittelfristige Entwicklung für die rasche Umsetzung der Bodenhaltung auf. Die Abwanderung als gegeben hinzunehmen und das notwendige Tierwohl dem Kommerz zu opfern – ich meine, das ist ja wirklich keine Lösung. Kein Wort der Hilfestellung für Betriebe, die sich einer konsequenten Bodenhaltung verschreiben, ist mehr als verantwortungslos. Ein Schredderverbot im Regierungsprogramm einzufordern, obwohl das ja auch eine wesentliche Frage der Landesveterinär ist zeigt, dass dieser Antrag bei der ÖVP nur eine untergeordnete Rolle spielt. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, man vermisst hier nicht nur die Ernsthaftigkeit. Es ist auch moralisch und ethisch ein Bruch der katholischen Lehre, dem Tier die notwendige Achtung, Pflege und Respekt angedeihen zu lassen. Wir sind davon überzeugt, dass die bäuerlichen Familienbetriebe mit starker Direktvermarktung durchaus im Stande sind und wären, die regionale Versorgung sicherzustellen. Das gehört eben dementsprechend unterstützt und die Fabriken dementsprechend reduziert. Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag ein. Der Antragstenor wird abgeändert, sodass er zu lauten hat (liest:)

„Die NÖ Landesregierung wird ersucht,

  1. an die Bundesregierung heranzutreten und sich dafür einzusetzen, dass diese umgehend dem Nationalrat eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorlegt, in welcher das Töten männlicher Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen – mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren – verboten und unter Verwaltungsstrafe gestellt wird;
  2. selbst – etwa spezielle Förderungen oder sonstige wirtschaftliche Anreize zur Umstellung auf tierschonendere Verfahren – Maßnahmen zu setzen, welche es der Geflügelwirtschaft erleichtert, auf die Tötung der männlichen Küken zu verzichten.“

Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der Landtagssitzung

Zur Person

Rainer Windholz

Detailseite von Rainer Windholz, MSc öffnen


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