Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1842/V-9-2021 – Voranschlag des Landes Niederösterreich für die Jahre 2022 und 2023
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Ungersböck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Mitglieder der Landesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem NÖ Klima- und Energiefahrplan 2020 – 2030, welcher 2019 von der NÖ Landesregierung und hier dem Landtag beschlossen wurde, wurden sehr wichtige Weichen gestellt. Am Ausstieg aus fossilen Energieträgern führt kein Weg vorbei. Deren Verbrennung heizte jahrzehntelang im wahrsten Sinne des Wortes den Klimawandel an, der uns jetzt zunehmend vor Herausforderungen stellt. Der erforderliche Umbau unseres Energiesystems ist ein Generationenprojekt und deshalb wurden in Niederösterreich bis 2030 folgende Ziele gefasst: Die Treibhausgase sollen um 36. % reduziert werden. Die Photovoltaikanlagen sollen verzehnfacht werden. Die Windkraft soll verdoppelt werden. Zusätzlich sollen 30.000 Haushalte mit Wärme aus Biomasse versorgt werden. Es entstehen dadurch 10.000 neue „Green Jobs“. Jeder fünfte Pkw wird bis 2030 elektrisch fahren und ein Ende der Kohleverstromung ist darin enthalten. Bei der Wende des Energiesystems sollen nicht nur die Weichen für eine enkeltaugliche Zukunft gestellt werden, sondern eine heimische und erneuerbare Energieinfrastruktur sorgen für Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit in unserem Land. „Tun, was ein Land tun kann“, ist hier die Devise. Ein wesentlicher Hemmschuh bei der Umsetzung dieser Ziele ist jedoch eine überlange Verfahrensdauer bei Genehmigungsverfahren. Gerade im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung kommt es immer wieder zu sehr langen Verfahren. Deswegen stelle ich einen Resolutionsantrag betreffend Anpassung der geplanten Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 zur Verfahrensbeschleunigung. Der Antrag liegt in den Händen der Abgeordneten. Ich stelle daher folgenden Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern, die bevorstehende Regierungsvorlage zur Novelle des UVP-G 2000 des Bundesministeriums für Klimawandel dahingehend anzupassen, dass
- die Tatbestände betreffend Photovoltaikanlagen entfallen,
- die Klarstellungen betreffend der Tatbestände „Städtebauvorhaben“ aufgenommen werden, damit Vorhaben im überwiegenden öffentlichen Interesse wie z.B. Krankenanstalten oder Universitätseinrichtungen nicht der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und
- zur Attraktivierung des Standortes Österreich sowie insbesondere zur Ermöglichung der zeitgerechten Umsetzung der Energiewende verfahrensbeschleunigende Bestimmungen in das UVP-G 2000 aufgenommen werden.“
Zurück zum NÖ Klima- und Energiefahrplan: Er enthält 353 klare, konkrete Umsetzungsmaßnahmen mit klaren Verantwortlichkeiten und mit klaren Zuständigkeiten. Abermals sind wir die Ersten in Österreich, welche ein integriertes Programm „Klimaschutz und Anpassung“ an den Klimawandel haben. An dem Programm wirken nahezu alle Dienststellen des Landes NÖ mit. Weiters bilden qualifizierte Unternehmen, engagierte Gemeinden und eine Bevölkerung – ja, wir alle – die eine nachhaltige Energieerzeugung als wichtige Parameter sehen, die perfekte Grundlage. Rund 750 Millionen Euro werden in den Klimaschutz und die Anpassung pro Jahr investiert. Abschließend: Das Land NÖ stellt sich hier klar seiner Verantwortung und die Devise „Tun, was ein Land tun kann“. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.