Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1842/V-9-2021 – Voranschlag des Landes Niederösterreich für die Jahre 2022 und 2023
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Hoher Landtag! Wasser- und Abwasserentsorgung ist in der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken, sei es bei der Errichtung, Erweiterung, Erneuerung und Sanierung von diversen Anlagen wie Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen sowie Klärschlammbehandlungsanlagen. Wie vorher schon erwähnt wurde: Niederösterreich verfügt auch – landesweit gesehen – über ausreichende Wasserreserven, wo der gesamte Trinkwasserbedarf auch künftig aus Grund- und Quellwasser abgedeckt werden kann und nicht, wie in vielen anderen Ländern, aus behandeltem Flusswasser erfolgen muss. Deswegen ist es notwendig, dass die Trinkwasserversorgung in öffentlicher Hand bleibt. Eine Marktliberalisierung in diesem Bereich wäre auch nicht zielführend. Wir sind auch politisch verpflichtet für kommende Generationen Trinkwasser in bester Qualität und in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Es ist auch unsere Verpflichtung auf Gemeinde- sowie auf Landesebene die notwendigen Voraussetzungen für die Zukunft zu schaffen und auch die einzelnen Verbände dementsprechend zu unterstützen. Aber auch zahlreiche Naturkatastrophen treffen uns in Österreich und in Niederösterreich immer öfter, wie z. B. Hochwasserkatastrophen, Murenabgänge, usw. Deswegen ist es auch wichtig und auch ein laufender Prozess, die niederösterreichischen Hochwasserschutzzonenpläne immer wieder zu evaluieren. Gerade einwohnermäßig kleine, aber flächenmäßig große Gemeinden haben bei Hochwasserschutzmaßnahmen oft hohe finanzielle Mittel aufzubringen. Das ist auch ein Unterschied, ob sich hier mehrere Gemeinden zu einem Gemeindeverbund zusammenhängen oder hier nur eine Gemeinde die Aufgaben zur Hochwasserschutzbewältigung die finanziellen Mittel alleine aufbringen muss. Ich möchte hier konkret ein Beispiel aus dem Bezirk Neunkirchen, die Gemeinde Warth anführen: 1999, 2002 und im Juni 2018 wurden in dieser Gemeinde die Ortsteile Kirchau und Haßbach überflutet und schwere Schäden in Millionenhöhe verursacht. Seit dem Jahr 2002 gibt es auch vor Ort schon Hochwasserschutzmaßnahmen bzw. Hochwasserschutzstudien, die erstellt wurden. Aber an der Umsetzung ist es bis jetzt noch immer gescheitert. Wir, die FPÖ Niederösterreich, haben dazu bereits am 21.6.2018 einen Antrag eingebracht, Hochwasserschutzmaßnahmen in Niederösterreich zu überprüfen und weiter zu forcieren – wo auch im Antrag detailliert die Marktgemeinde Warth angeführt wird, die bereits mehrmals durch den Haßbach überschwemmt wurde – und rasch bei der Regulierung der Gewässer zu unterstützen. Aber wie es in Niederösterreich ja so üblich ist, wurde kurz darauf ein §34-Antrag von den Abgeordneten Hauer und Mag. Suchan-Mayr in der 7. Landtagssitzung dieser Gesetzgebungsperiode eingebracht, der am 20.9.2018 in der Sitzung beschlossen wurde. Da steht auch wieder „Schutz vor Naturgefahren in Niederösterreich“ … die Antragsbegründung ist so ähnlich und hinten im Antrag auch zu lesen … „die getroffene Gemeinde Warth und die umliegenden betroffenen Gemeinden so rasch als möglich vorangetrieben und umgesetzt werden können“ … wurde auch hier im Antrag festgehalten. Kurz darauf, am 30.11.2018 war in einer Presseaussendung zu lesen … „Die ortsansässige Bürgermeisterin Frau Michaela Walla und der Landtagsabgeordnete Hermann Hauer bzw. auch die Herren der Wildbachverbauung … dass 2021 die Bagger anrollen.“ Ich muss sagen, seit Juli 2018 habe ich dort keinen Bagger mehr gesehen. Im Juli 2018 deswegen, weil dort die ganzen Verklausungen und die Aufräumarbeiten stattgefunden haben und seitdem ist dort nichts passiert. Mir ist klar, dass Hochwasserschutzmaßnahmen komplex sind mit den Umweltverträglichkeitsprüfungen, mit den ganzen Studien, bis die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Aber es ist auch ein Schreiben dementsprechend von der NÖ Landesregierung gekommen. Das ist am 5. März 2019 auch an den Landtag gerichtet worden und da steht auch eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus drin, dass hier, nur ein Auszug davon: „Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die hohe Priorität des Vorhabens im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus gut bekannt ist und bei der mittelfristigen Budgetplanung bereits Berücksichtigung findet.“ Ich finde, es ist schön, dass wir in Niederösterreich leben, aber wir sollten anhand dieses Beispiels nicht nur ankündigen, sondern auch rasch auf Umsetzung der Projekte beharren. Man kann nur hoffen, dass sich im Voranschlag 2022 und 23 diese Hochwasserschutzmaßnahme der Gemeinde Warth wiederfindet und die Projekte im Sinne der ortsansässigen Bevölkerung nun endlich zur Umsetzung gelangen. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Neunkirchen
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs