Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1842/V-9-2021 – Voranschlag des Landes Niederösterreich für die Jahre 2022 und 2023
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Hinterholzer(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In Würde in der gewohnten Umgebung alt werden zu können, ich glaube, das wünscht sich der überwiegende Anteil der Bevölkerung. Dass dieser Wunsch auch möglich wird und die Familien bei der Betreuung von alten und kranken Menschen unterstützt werden, sind in Niederösterreich insgesamt 4.320 Mitarbeiter und in der Hauptsache Mitarbeiterinnen bei den fünf Sozialmedizinischen Diensten tagtäglich unterwegs. Im Jahr 2020 wurden durchschnittlich 16.800 Hilfeempfängerinnen mit mehr als 3,6 Millionen Einsatzstunden betreut. Meine Damen und Herren, die Nachfrage nach mobiler Hauskrankenpflege ist nach wie vor steigend und sie wird auch in den nächsten Jahren weiter steigen, wenn man sich die Entwicklungen im Altersalmanach anschaut. Es ist so, leider können aufgrund des Personalmangels zurzeit nicht alle Anfragen bei den Sozialstationen bei allen fünf Trägern wunschgemäß und sofort erfüllt werden. Diese Tatsache belastet die Mitarbeiterinnen zusätzlich, denn wer in diesem Beruf tätig ist, der möchte Menschen helfen und sie unterstützen, so gut er nur irgendwo kann. Man bemüht sich auch möglichst viele Menschen zu betreuen, wenngleich man nicht jeden Wunsch nach mehr Einsatzstunden nachkommen kann. Aber das Problem des Personalmangels gibt es zurzeit in allen Bereichen der Wirtschaft und im gesamten Gesundheits- und Sozialbereich. Deswegen hat die Frau Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister ein 5-Punkte-Programm gegen den Pflegemangel zusammengefasst und auch an den Bund herangetragen und gleichzeitig aber auch begonnen, das zu lösen, was wir hier im Land lösen können. Wir haben erst bei der letzten Landtagssitzung hier im Landtag einen Resolutionsantrag beschlossen, indem wir diese pro 5 Punkte wiederum an den Bund, insbesonders an den Herrn Gesundheitsminister herangetragen haben, denn es ist jetzt wirklich höchste Zeit zu handeln und die Pflegereform, die schon lange angekündigt ist und immer wieder verschoben wird, jetzt endlich umgesetzt werden muss. Das Thema „Ausbildung“ und „Ausbildungsreform“ wird neben der Sicherstellung der Finanzierung der Pflege wohl das zentrale Thema bei der Pflegereform sein müssen. Da sind aber auch viele Punkte dabei, die würden kein Geld kosten. Z. B. das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz wurde geändert, aber gleichzeitig hat man nicht die Kompetenzen angepasst an die neuen Ausbildungsfelder und alleine das würde schon viel helfen und Abhilfe schaffen. Punkt eins in dem 5-Punkte-Programm ist die Vernetzung der Pflegeschulen mit dem Regelschulwesen, ich glaube, etwas ganz Gescheites. Denn schauen Sie bei den Berufsinformationsmessen, bei diversen Berufsinformationen in Pflichtschulen: Da sind vielleicht die Krankenpflegeschulen nicht immer so vertreten wie sie vertreten sein sollten. Sie sind vielleicht nicht so präsent wie andere berufsbildende höhere Schulen. Das soll einmal verbessert werden. Da gibt es eine Pilotierung jetzt eines regionalen Netzwerkes an zwei Standorten und da hat man bereits gestartet. Es ist – und das habe ich heute schon gesagt – wichtig, die Kinder und Jugendlichen schon frühzeitig auf die Möglichkeiten der Ausbildung im Gesundheits- und Sozialbereich hinzuweisen. Es hat erst kürzlich eine Umfrage gegeben unter den Jugendlichen. 7.000 Jugendliche in Niederösterreich haben gesagt, dass sie sich prinzipiell eine Arbeit in diesem Bereich vorstellen könnten. Punkt zwei ist eine raschere Nostrifizierung für Pflegekräfte aus dem Ausland. Das ist derzeit viel zu kompliziert, dauert viel zu lange. Das könnte man sicher beschleunigen: Das Dritte ist eine modulare Ausbildung, ein durchlässiges System in der Ausbildung, vom sozialen Alltagsbegleiter zur Heimhilfe, vom Pflegeassistenten bis hin zum Pflegefachassistenten und die Möglichkeit dann später auch eine Diplomausbildung zu machen. Auch da gibt es erste Modellversuche mit den bestehenden Einrichtungen. Wichtig wird auch sein, dass wir mehr Ausbildungsmodule haben, die berufsbegleitend angeboten werden. Denn gerade in der Lebensmitte sind noch viele Menschen, die sich umschulen lassen möchten und halt einfach spüren, dass sie diese Neigung zu einem Sozialberuf haben und hier auch tätig sein wollen. Das Vierte ist die Vereinheitlichung des Unterstützungssystems. Da wird es in Zukunft notwendig sein – gibt es ja bei anderen Berufen auch – dass man schon während der Ausbildung Stipendien und Schulgelder an die Auszubildenden bezahlt. Das ist wichtig für Menschen auf dem zweiten Bildungsweg. Es würde schon helfen, würde man Ausbildungszeit und die Dauer der Bildungskarenz z. B. angleichen. In seiner Budgetrede hat der Herr Finanzminister Blümel angekündigt, dass es einen Pflegeausbildungsfonds von 150 Millionen Euro für drei Jahre geben soll. Hoffentlich werden hier in diesem Bereich dann auch Mittel fließen können. Das Fünfte ist die Pflegelehre. Ja, sie ist im Regierungsprogramm vorgesehen und es laufen auch die Vorbereitungen für die Erstellung der Curricula. Es wird verschiedene Ausbildungen geben – eine für junge Menschen und eine für ältere, die dann am zweiten Berufsweg die Ausbildung machen möchten. Festzuhalten ist – und das möchte ich klar und deutlich sagen: Es ist jede Möglichkeit gut, um Menschen für Pflegeberufe auszubilden, sie für den Beruf zu begeistern. Das ist zu begrüßen. Allerdings –und das möchte ich auch festhalten – wird die Pflegelehre nur ein Mosaikstein unter den verschiedensten Ausbildungsmöglichkeiten sein können, denn es hat schon seinen guten Grund, warum man erst mit 17 Jahren am Krankenbett arbeiten darf und in den allermeisten Fällen auch arbeiten kann. Man bemüht sich auf allen Ebenen, die Ausbildungsplätze auszubauen. In den GuK-Schulen sind die Ausbildungsplätze für Pflegeassistenten, Pflegefachassistenten erhöht worden. Das Projekt „Aqua“ beim AMS, wo 140 Bewerber mit Arbeitsmarktförderungsmittel eine einjährige Ausbildung als Pflegeassistenten erhalten. Seit dem Vorjahr eine Koordinierungsstelle für Pflegeberufe: Alle die wollen, können sich bei „Menschen und Arbeit“ melden, sich dort informieren und es gibt ein neues Ausbildungsmodell: einen Schulversuch für eine höhere Lehranstalt für Sozialbetreuung in Gaming, eine fünfjährige Ausbildung mit Matura. Also auf Landesebene sind viele Maßnahmen gesetzt worden und daran wird auch weitergearbeitet. Dennoch braucht es auch dringend – vor allem auch was die Finanzierung anlangt – bundesweite Lösungen. Aber neben der besseren Finanzierung und mehr Möglichkeiten in der Ausbildung ist es vor allem aber auch das Image der Pflege, an dem noch weiter gearbeitet werden muss. Ein Pflegeberuf kann für Menschen, die dafür die notwendige Eignung mitbringen, ein sehr erfüllender Beruf sein. Pflegerinnen und Pfleger sind im Gesundheitssystem unverzichtbar und sie leisten tagtäglich großartige Arbeit. Ohne die Leistungen des Pflegepersonals wäre auch die Bekämpfung der Pandemie niemals möglich. Daher möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Pflegekräften im Land für ihren herausragenden Einsatz bedanken. „Danke“ für Ihre großartige Arbeit, die verdient unser aller Respekt und Anerkennung. (Beifall bei der ÖVP.) Abschließend möchte ich noch einen Abänderungsantrag einbringen der Abgeordneten Dinhobl, Hinterholzer, Kainz und Kasser zum Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hinterholzer, Dinhobl, Hogl, Edlinger und Heinreichsberger betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes (liest:)
„Mit dem gegenständlichen Abänderungsantrag soll aufgrund der COVID-19 Krisensituation die Möglichkeit geschaffen werden, Verträge mit Ersatzeinrichtungen abzuschließen, sodass der vorübergehende Betreuungs- und Pflegbedarf von hilfebedürftigen Menschen abgedeckt werden kann. Der dem Antrag der Abgeordneten Hinterholzer u.a. betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt abgeändert:
1. Im Gesetzesentwurf enthält die Änderungsanordnung Z. 1 die Bezeichnung Z. 1a.
2. Im Gesetzesentwurf wird vor der Z. 1a (neu) folgende Z. 1 eingefügt:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird im Abschnitt 2 nach dem Eintrag „Hilfe bei stationärer Pflege“ folgende Zeile eingefügt: „Sonderbestimmung für Hilfe bei stationärer Pflege aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19.
3. Im Gesetzesentwurf wird nach der Änderungsanordnung Z. 3 folgende Z. 3a
eingefügt:
„3a. Nach § 12 wird folgender § 13 eingefügt:
„§ 13, Sonderbestimmung für Hilfe bei stationärer Pflege aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19.
(1) Abweichend von § 12 ist Hilfe bei stationärer Pflege zeitlich befristet zu gewähren, wenn die Pflege und Betreuung in einer Ersatzeinrichtung, für welche für die Dauer der COVID-19 Krisensituation mit dem Land NÖ einen Vertrag gemäß § 48 Abs. 3 abgeschlossen wurde, erfolgt. Die Leistung ist bis längstens 31. März 2022 zu befristen.
(2) Der in § 15 geregelte Einsatz der eigenen Mittel ist sinngemäß anzuwenden.“
4. Im Gesetzesentwurf lautet die Änderungsanordnung Z. 13:
„Im § 79 werden folgende Abs. 12 und 13 angefügt:
„(12) Der den § 13 betreffende Eintrag im Inhaltsverzeichnis sowie der § 13 in der Fassung des Landesgesetzes treten am 22. November 2021 in Kraft. Der die §§ 48 und 48a betreffende Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 12 Abs. 2, die Überschrift des § 48, § 48 Abs. 4, § 48a und § 50 Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.
(13) Der den § 13 betreffende Eintrag im Inhaltsverzeichnis sowie der § 13 in der Fassung des Landesgesetzes treten mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft.“
Bitte auch um Abstimmung über diesen Antrag. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.