Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1842/V-9-2021 – Voranschlag des Landes Niederösterreich für die Jahre 2022 und 2023
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Landbauer, MA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Landesrätin! Hoher Landtag! In aller gebotenen Kürze dennoch ein paar Worte zur Wohnbauförderung, zur Wohnungsgemeinnützigkeit, die der Vorredner auch schon angesprochen hat, die natürlich ihre Bedeutung alles andere als verloren hat in Zeiten wie diesen. In Zeiten wie diesen, wo wir am Immobilienmarkt davongaloppierende Preise erleben, ganz egal ob am Mietsektor oder im Bereich des Eigentums. Hier überall erleben wir in den letzten Jahren schon Preisanstiege, die es vielfach den Menschen nahezu verunmöglichen auch leistbaren Wohnraum zu erhalten. Und in Zeiten wie diesen, nämlich in den letzten Monaten, in den letzten eineinhalb Jahren, als wir erlebt haben, dass hier zusätzlich zu den gesteigerten Mietpreisen und Immobilienpreisen auch noch die Errichtungskosten, auch die Renovierungskosten gestiegen sind, sehen wir, dass hier die Wohnbauförderung, das System der Wohnbauförderung natürlich massiv an Bedeutung dazugewonnen hat und in Zukunft gewinnen wird. Wenn wir darüber sprechen, welche Ziele die Wohnungsgemeinnützigkeit zu verfolgen hat, dann sprechen wir seit Jahren über umweltpolitische Ziele und umweltpolitische Standards, die wir erreichen müssen. Diese Diskussion haben wir hier im Haus schon mehrfach geführt und ich bleibe bei meiner Meinung, dass die Wohnungsgemeinnützigkeit nicht das Werkzeug zur Erreichung umweltpolitischer Vorgaben ist. Das sehen wir speziell, wenn wir uns die Raten bei der Eigenheimsanierung und beim Bau des Eigenheims ansehen, dass ist hier natürlich nicht zuletzt aufgrund der Zinslage am Kapitalmarkt immer uninteressanter wird, hier auf das System der Wohnbauförderung zurückzugreifen. Das ist einerseits der Zinslage geschuldet und zum anderen natürlich auch der phasenweise, vor allem für den Privaten einfach absurden Vorgaben, die Werber hier erfüllen müssen. Genau aus diesen Gründen gehen auch hier die Zahlen konsequent zurück. Ich möchte aber dennoch, weil es der Kollege Schuster jetzt angesprochen hat, gleich auf unseren Antrag betreffend die Gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft für Mödling eingehen, wo die ÖVP der Meinung ist, dass hier eine Prüfung durch den Revisionsverband und ein Tätigwerden durch den zuständigen Landesrat nicht notwendig ist. Zur Vorgeschichte: Ja, die Gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft für Mödling hat bei der Commerzialbank Mattersburg Geld veranlagt. Das ist nichts Außergewöhnliches. Da sind wir uns, glaube ich, einig. Und ja, die Commerzialbank Mattersburg – ja, das ist ein Kriminalfall. Da sind wir uns, glaube ich, auch einig. Und diesen Kriminalfall haben natürlich auch die zuständigen Gerichte aufzuklären. Wesentlich ist für mich aber, dass im Rahmen der Wohnungsgemeinnützigkeit die Gemeinnützigen nicht ausschließlich auf eigenes Risiko handeln, sondern vielmehr auf Risiko eines zweckgebundenen Vermögens tätig sind. Das ist ein ganz, ganz wesentlicher Punkt. Da ist auch ganz klar ausgeführt, dass risikobehaftete Geschäfte allenfalls bei wirtschaftlicher Erforderlichkeit unter Einzelaufsicht – das ist der Zustimmungsvorbehalt – der Aufsichtsbehörde, zulässig sind. Also auch das ist eine ganz klare Regelung. Wir haben erlebt, dass die genannte Genossenschaft hier 20 % des Eigenkapitals verloren hat. Das klingt jetzt vielleicht … was sind schon 20 %? Das ist ja nicht so tragisch. Aber meine Damen und Herren, 20 % des Eigenkapitals bei einer Wohnbaugenossenschaft entspricht ungefähr 115 % der liquiden Mittel – so ehrlich müssen wir auch sein. Das ist nicht 20 % dessen, was sie verfügbar haben. Das ist jedenfalls der volle Betrag, der hier flöten gegangen ist. Und das muss man sich anschauen, warum die Geschäftsführung dieser Genossenschaft ihre kompletten Barmittel bei einer Bank veranlagt haben – einer Bank, die noch dazu nicht einmal innerhalb eines Haftungsverbundes organisiert ist. Und das ist der wesentliche Punkt, wo wir der Meinung sind, dass sich das der Revisionsverband anschauen muss. Das wäre die Aufgabe der Landesregierung. Das wäre die Aufgabe des zuständigen Landesrates, der Aufsicht hier den Revisionsverband mit einer Prüfung zu beauftragen. Genau in solchen Zeiten, in denen wir uns jetzt befinden, ist es umso wichtiger, dass Genossenschaften auch ordentlich geführt werden, mit einer ordentlichen Geschäftsführung versehen werden, die auch wissen, wie sie mit dem Geld der Leute umzugehen haben – dass sie nicht auf eigenes Risiko handeln, sondern im gemeinnützigen Sinn. Genau deswegen sind wir hier auch weiterhin fest davon überzeugt, dass eine Prüfung hier notwendig ist. Ich möchte noch auf den Antrag des Abgeordneten Moser eingehen betreffend der Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums beim Erwerb von Mietwohnungen. Das ist an sich wunderbar. Es ist auch selbst von der ÖVP in den Antrag schon reingeschrieben worden: Das ist Bestandteil des schwarz-grünen Regierungsabkommens. Da frage ich mich halt schon, wieso ihr eigentlich den Landtag damit bemüht, weil: 1. Ihr habt die zuständigen Minister, Ministerin Schramböck und Minister Blümel. Da würde es ganz einfach gehen und zum anderen hätte das hier auch auf einem „Bussi-Bussi-Parteitag“ in St. Pölten Platz gefunden. Da hättet ihr einen Antrag machen können, die eigene Bundespartei aufzufordern, das verhandelte Regierungsprogramm mit den GRÜNEN auch wirklich abzuhandeln. Sei es drum, das hat man da nicht gemacht. Dann macht man es im Landtag. Wir werden jedenfalls dem auch zustimmen, was sinnvoll ist. Aber beim nächsten Mal geht es vielleicht auf dem kürzeren Weg, da seid ihr vielleicht auch schneller. (Heiterkeit bei Abg. Karl Moser: Da seid ihr nicht dabei. – Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.