Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1842/V-9-2021 – Voranschlag des Landes Niederösterreich für die Jahre 2022 und 2023
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Hundsmüller (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen! Ich habe das schon in meiner Grundsatzrede zur Generaldebatte gesagt, dass wir an anderer Stelle heute danken werden und ich stehe nicht an, mich ebenfalls dem Dank aller anzuschließen für alle Institutionen in diesem Land, die für uns täglich arbeiten, die ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, die uns ihre Freizeit schenken und die täglich im Dienste der Gesellschaft arbeiten, weit über das hinaus, was man von einem normalen Staatsbürger erwarten kann. Das gilt für die Polizei im hauptberuflichen Sektor. Das gilt aber auch für die Feuerwehren und für die Rettungsorganisation im Ehrenamt, die neben ihrer Arbeit dann noch Stunden für die Gesellschaft leisten, sich ausbilden lassen und darüber hinaus dann noch unter Umständen um Spenden betteln gehen müssen – das ist nämlich das, was mich immer wieder stört – weil wir in der Politik nicht in der Lage sind, jene Organisationen so auszustatten, dass einmal das unwürdige Spendenbetteln aufhören sollte. (Beifall bei der SPÖ.) Zum Kapitel Selbstsicherheit habe ich mir gedacht: Was sage ich nun dazu? Wir danken allen, das ist richtig. Aber der Kollege Schneeberger hat das schon einmal gesagt: „Falscher Ort.“ Weil die Themen, die hier diskutiert werden oder die heute gedankt werden, gehören nämlich in den Nationalrat rein, weil dort wird es auch entsprechend vom Budget her entschieden. Unser Budget in Niederösterreich hat nämlich dafür nichts übrig oder ganz wenig übrig – 28 Millionen Euro oder in LWK-Einheiten, wie ich heute gehört habe … das muss ich mir ganz besonders merken. Das war gut. Ich möchte Ihnen aber die Möglichkeit geben, neben dem Beklatschen unserer Ehrenamtlichen einen substanziellen Beitrag zu leisten und zwar dahingehend, dass die Rettungssanitäter, die vom ersten Tag an in der Krise tätig sind, die vom ersten Tag an die Gefahr aufgesucht haben insoferne, weil wir damals noch keine Impfung gehabt haben, aber die infizierten Menschen ins Krankenhaus gebracht werden mussten und die wirklich erheblichsten Gefahren ausgesetzt wurden, dann vom Corona-500erter ausgenommen wurden. Ich habe das in der letzten Sitzung am 1. Juli schon beantragt – der Herr Zweite Landtagspräsident hat mir den Antrag zurückgeschmissen wegen des sachlichen Zusammenhangs. (Abg. Präs. Mag. Karner: Es geht ja nicht ums Geld. Es geht um den Zusammenhang.) Aber ich weiß jetzt nicht, ob der Abgeordnete Gepp im Raum ist. … Ich möchte es nur fürs Protokoll festhalten für das Abstimmungsverhalten der ÖVP. Der Herr Abgeordnete Gepp hat am 1.7. gesagt: „Ich ersuche um Zustimmung für diese Gesetzesänderungen und darf auch zum Antrag des Kollegen Hundsmüller unsere Zusage geben für diesen Antrag, die Wertschätzung der Rettungssanitäter ebenso zu erwähnen.“ Daher darf ich einen Antrag stellen betreffend Abgeltung für außerordentliche Belastungen und außerordentliche Zuwendungen in der Höhe von 500 Euro auch für Notfalls- und Rettungssanitäterinnen.
„Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag spricht sich für die Einbeziehung der haupt- und ehrenamtlichen Notfall- und Rettungssanitäter in den Kreis der Anspruchsberechtigten der „Corona-Prämie“ aus.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten und sich dafür einzusetzen, dass diese eine weitere Novelle des Pflegefondsgesetzes und des COVID-19 Zweckzuschussgesetzes ausarbeitet und dem Nationalrat zuleitet, in welcher die haupt- und ehrenamtlichen Notfall- und Rettungssanitäter (inklusive in diesem Bereich tätige Zivildiener) ebenfalls in den Genuss des außerordentlichen Zuschusses in der Höhe von bis zu 500 Euro kommen können.“
Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte dann um die entsprechende Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.