Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1842/V-9-2021 – Voranschlag des Landes Niederösterreich für die Jahre 2022 und 2023
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Präsident! Geschätzte Mitglieder des Landtages! Auch ich möchte als Kommunalpolitikerin selbstverständlich die Debatte zu dieser Gruppe nützen, um kurz meine Sichtweise der Gemeinden einzubringen. Mich hat es jetzt fast gewundert, dass auch Kollege Moser und meine Vorrednerinnen und Vorredner nicht auf das eingegangen sind, auf das, was derzeit medial nachzulesen ist, dass die NÖ Landesregierung plant und vorhat, dass eine Abgabe fällig wird für Zweitwohnsitzende in Niederösterreich und dass Zweitwohnsitzende in Niederösterreich nicht mehr das Wahlrecht haben. Ich glaube, es bietet sich an sich jetzt irgendwie zu „committen“ wie man das sieht, aber vielleicht gibt es das noch in der einen oder anderen Wortmeldung. Die GRÜNEN haben seit jeher die … wir haben eine Landtagswahl hinter uns, die … ich hoffe, dass wir das so nicht mehr haben. Ich würde ganz gerne heute noch erfahren, wann man gedenkt, das zu beschließen und ob es bei der nächsten Landtagswahl bereits in Kraft tritt. Es braucht Klarheit in Niederösterreich und ich denke, Niederösterreich braucht sich nicht verstecken. In jedem anderen Bundesland ist es ganz normal, dass die bei der Wahl teilnehmen können – aktiv, passiv – die auch hier einen Hauptwohnsitz begründet haben. Wer sich Niederösterreich verbunden fühlt, der hat hier seinen Hauptwohnsitz zu begründen und Niederösterreich hat mehr zu bieten als Wien mit einem Parkpickerl. Insofern ist die Position von uns ziemlich klar, dass bei der Landtagswahl jedenfalls nur Hauptwohnsitzende in Niederösterreich zugelassen sein mögen. Ich möchte aber eben ganz gerne in den Diskurs einstimmen: Was heißt das für die Gemeinden? Bei den Gemeinden sehe ich das durchaus gespalten und weiß, wie das die ÖVP auch bisher gesehen hat. Ich kann mir auch gut ein „Splitting“ vorstellen, dass man Zweitwohnsitzenden bei der Gemeinderatswahl durchaus noch das Wahlrecht gibt, da wir ja auch im Sinne der Partizipation EU-Bürgerinnen das Wahlrecht geben bei der Teilnahme bei der Gemeinderatswahl und sie sogar auch das Passive habe, außer dem Gemeindevorstand, dort mit Sitz teilzunehmen. Insofern wäre ich bereit, Karl Moser und der Herr Gemeindevertreterpräsident … das ist gar nicht mehr so einfach, wenn die Gemeindevertreterpräsidenten nicht mehr im Landtag zugegen sind … aber vielleicht können wir wirklich jetzt so eine kleine Adventrunde machen. Ich würde mir das wirklich gerne gemeinsam anschauen. Ich denke, das ist etwas, was so fundamental wichtig ist und das brauchen sich nicht die drei Regierungsparteien alleine ausschnapsen. Da gibt es eben auch Kompetenz in den Oppositionsreihen. Die Nebenwohnsitzabgabe ist auch eine, die ich begrüße. Ich kann mich erinnern, das war ein Gespräch von meinem Bürgermeister und mir – Antrittsbesuch 2010, Erwin Pröll. Wir haben damals schon gesagt: „Das geht nicht an.“ Unsere Stadt Baden ist eine, die jetzt aktuell rund 5.000 Zweitwohnsitzer hat bei 26.000 Hauptwohnsitzen. Man sieht eine Verhältnismäßigkeit und ich brauche Ihnen nicht sagen, was uns das von den Bundesertragsanteilen … was das für uns bedeuten würde, wenn wir die dazu bringen. Mit dem Parkraumkonzept in Baden haben wir allerdings jetzt dazu beigetragen, dass sie sich das wirklich überlegen müssen, ob sie weiterhin in Wien bleiben wollen oder ob sie in Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz begründen. Ein Problem, das wir haben: Sowohl im ländlichen Bereich als auch in den Städten sind Leerstände. So haben wir in den ländlichen Räumen zu kämpfen gegen strukturelle Leerstände. Das brauche ich Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und Gemeinderätinnen und Gemeinderäten nicht erklären, was das heißt. Wir haben in Ortszentren ein Problem. Manche warten zu lange, bis sie hoffen, die Tochter oder das Enkelkind kommen wieder und sanieren das und ziehen aufs Land. Aber das macht das Gemeindeleben, das Ortsleben, nicht nur das Ortsbild, sondern auch das Ortsleben kaputt. Denn wir sind auch Teil von dem, wie wir uns umgeben und welches auch architektonisches, bauliches Kulturgut uns umgibt und daher sind diese lebendigen Orte etwas sehr Wesentliches und Wichtiges. Im städtischen Bereich haben wir es mit spekulativen Leerständen zu tun. Da kann ich Ihnen ein kleines Lied aus Baden davon singen. Es ist alles frei finanziert. Ich habe keine Möglichkeit. Das wird gebaut und ein Gutteil ist dann wieder unbewohnt. Das heißt: Wenn wir Flächenwidmungshoheit haben, die in den Gemeinden sagen: „Dort ist ein Bauland. Dort soll gebaut werden.“ … dann müssen wir auch garantieren, dass dort, wo verbaut ist, Wohnraum geschaffen wird. Wenn wir das so nicht mehr schaffen, müssen wir Lenkungsmaßnahmen machen. Daher bringe ich jetzt den Antrag ein betreffend NÖ Leerstandsabgabe zur Aktivierung von Wohnraum. Den Sachverhalt habe ich bereits dargestellt und komme zum Antragsbeschluss (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, dem NÖ Landtag einen Gesetzesentwurf zum Beschluss vorzulegen, der es den Gemeinden ermöglicht, eine Leerstandsabgabe für spekulative Leerstände einzuheben.“
Ich habe mir das ganz genau angesehen, wie die Tiroler – und die Salzburger haben bereits wieder etwas in der Pipeline – vorgehen. Da haben sie es wirklich lustig. Da geht es nicht einmal mehr um Wohnungen. Da geht es um Quadratmeter von Wohnraum – nämlich auch Zimmer. Es sind mittlerweile zwei Abgaben zu Zahlen. Also da ist einiges möglich. Das hilft uns nicht bei den strukturellen Leerständen, die wir am Land haben. Dort müssen wir hinein mit speziellen Programmen der Wohnbauförderung und Dorf- und Stadterneuerung. Dort müssen wir mit anderen Instrumenten hinein. Ich bringe jetzt quasi hier gemeindebezogen als fremden Gegenstand noch einen Antrag ein und den brauche ich nicht lange erläutern: Sie wissen genau, was ich meine, wenn ich sage: Resolutionsantrag von mir und meiner Kollegin und meinem Kollegen betreffend NÖ Klimacheck für jene Maßnahmen, jedes Projekt und jedes Vorhaben im Wirkungsbereich des Landes NÖ. Es ist auch dem geschuldet, dass der Herr Finanzlandesrat nicht sagen kann, woher er sich seine Ausgaben zusammenzimmert, wo er sagt, das sind Klimaausgaben. Ich glaube, es hat jeder – auch ein ÖVP-Mandatar und sonst jede Mandatarin – hier das Recht zu wissen: Wie viel geben wir für Klima aus? Und mit dem geht auch einher, dass wir uns bei jedem Antrag fragen müssen: Ist das von CO2-Relevanz? Tun wir da etwas, was wir tun müssen, aber etwas auslöst und das wir kompensieren müssen oder nicht? Es geht um das Bewusstsein, das auch wir haben sollten. Daher: Der Antrag lautet (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, für das Ziel einer klimaneutralen Verwaltung in Zukunft jedes Vorhaben im Wirkungsbereich des Landes Niederösterreich einem Klimacheck zu unterziehen. Dazu zählen Projekte und Investitionen, sämtliche Maßnahmen der Verwaltung, gesetzliche Vorhaben und Förderungen samt Richtlinien. Sobald der Klimacheck ein Vorhaben als nicht klimaneutral ausweist, müssen entsprechende Ausgleichsmaßnahmen gesetzt werden.“
Ich ersuche um Annahme dieser beiden Anträge. Dankeschön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.