Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1842/V-9-2021 – Voranschlag des Landes Niederösterreich für die Jahre 2022 und 2023
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Landesräte! Hoher Landtag! Auch ich darf mich zum Thema „Gemeinden“ in der Gruppe 0 zu Wort melden und möchte zu Beginn auf meine Vorredner kurz eingehen. Der Herr Klubobmann Schneeberger, der leider nicht mehr da ist, hat sein 21. Auftreten in der Generaldebatte als letztes bezeichnet. Ich wünsche es ihm ganz herzlich, ich fürchte nur, wir werden einen Nachtragsvoranschlag beschließen müssen im nächsten Jahr und der Herr Klubobmann Schneeberger wird wieder in der Generaldebatte das Wort ergreifen. Unsere Gemeinden: Unsere Gemeinden sorgen für die Befriedigung der Grundbedürfnisse unserer Bürger – seien es Gemeindestraßen, sei es der Kanal, sei es das Wasser, sei es der Kindergarten, die Tagesbetreuungseinrichtung oder sei es einfach der saubere Gehsteig. Und dafür, um diese Aufgaben zu erfüllen, benötigen unsere Gemeinden Geld. Geld, und das wissen Sie alle ganz genau, das Sie überwiegend aus den Ertragsanteilen des Bundes erhalten. Geld, das die Gemeinden aus der Kommunalsteuer, den Grundsteuern, den Gemeindeabgaben lukrieren. Aber nicht zuletzt jenen Anteil an den gemeinsamen Steuerabgaben, die unter dem Titel „Bedarfszuweisungen“ vom Land an die Gemeinden gezahlt werden. Wenn ich mir die Zahlen der letzten, des heurigen Jahres und der kommenden Jahres ansehe, so haben wir für das Jahr 2021 220 Millionen Euro budgetiert, für 22 255 Millionen Euro, für 23 259 Millionen Euro unter dem Titel „Ertragsanteile“. Man erkennt da eindeutig den gewaltigen Einbruch, den wir im laufenden Jahr haben bei den Bedarfszuweisungen, weil auch die Einnahmen des Bundes massiv gesunken sind und diese Bedarfszuweisungen einen fixen Prozentsatz der Bundeseinnahmen darstellen. Ich fürchte, die budgetieren Zahlen für die Bedarfszuweisungen an die Gemeinden für 2022 und 2023 werden nicht halten – werden nicht halten, wenn wir den herrschenden Corona-Wahnsinn nicht beenden und die Menschen, die Wirtschaft und nicht zuletzt die Steuereinnahmen und das Land darunter auch im nächsten Jahr noch leiden müssen. Meine Damen und Herren, wenn ich weniger Geld zur Verfügung habe, dann muss ich sparen. Wo könnte man z. B. sparen? Der Rechnungshof weist uns in einem seiner letzten Berichte ganz klar darauf hin, wo wir als Land NÖ einsparen können. Da nehme ich als Beispiel die NÖ.Regional.GmbH, die mein Vorvorredner, der Abg. Moser, so gelobt hat. (Abg. Karl Moser: Die leisten auch wirklich Großartiges.) Ja, Herr Abgeordneter, die Regionalförderung (Abg. Karl Moser: Die leisten wirklich Großartiges. Du musst dich einmal erkundigen, wie hier gearbeitet wird.) macht 100 % Sinn. Die Regionalförderung macht Sinn. Nur die Art und Weise, wie das mit der NÖ.Regional.GmbH in Niederösterreich abgewickelt wird – und das stelle nicht ich fest, das stellt der Rechnungshof eindeutig fest – macht offensichtlich keinen Sinn. Die NÖ.Regional – und da geht es um die Eigendefinition – ist Partner, wenn es um Regional- und Kommunalentwicklung geht und erste Anlaufstelle für Gemeinden in Niederösterreich. So die Selbstdarstellung auf der Homepage der GmbH. Das Land hält 51 %, die restlichen 49 % fallen auf Vereine wie NÖ Dorf- und Stadterneuerung – Gemeinschaft der Dörfer und Städte sowie die fünf Hauptregionensverbände für Industrie-, Most-, Wald- und Weinviertel und für NÖ Mitte. Was sagt uns jetzt der Prüfbericht des Rechnungshofes in seinen 19 Schlussempfehlungen an das Land NÖ? Der sagt uns, dass hier einiges im Argen liegt. Die NÖ.Regional hat seit ihrer Gründung im Jahr 2014 alle wesentlichen Ziele verfehlt und kostet den niederösterreichischen Steuerzahler jährlich mehrere Millionen Euro. Es sollten mit der landeseigenen Gesellschaft Doppelgleisigkeiten vermieden, Führungskräfte eingespart und jährlich Einsparungen in der Höhe von einer Million Euro lukriert werden. Aber anstatt einzusparen, hat die Gesellschaft erst im Jahr 2020 eine zweite Geschäftsführerin eingesetzt, ohne dass diese die formale Qualifikation erfüllt. Der Rechnungshof stellt fest, dass die Geschäftsführerin der NÖ.Regional.GmbH zur Zeit ihrer Bestellung das wesentliche Kriterium der akademischen Ausbildung nicht erfüllt. So der Rechnungshof in seinem Bericht. (Abg. Karl Moser: Das stimmt ja nicht. Du solltest dich erkundigen.) Ebenso gab es kein Aufgabenportfolio. Zudem gab es Unregelmäßigkeiten bei der Wiederbestellung des Geschäftsführers. Der Rechnungshof kritisiert weiter, dass die Wiederbestellung des Geschäftsführers entgegen den Vorgaben des Public Corporate Governance-Kodex bzw. dem Stellenbesetzungsgesetz erfolgte. Diese sah für eine Wiederbestellung von Mitgliedern des Leitungsorgans von Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, keine Ausnahme von der Verpflichtung öffentlich auszuschreiben vor. Dadurch war die Transparenz der Bestellung des Geschäftsführers beeinträchtigt. Ein weiterer Kritikpunkt des Rechnungshofes ist, dass bei den Bedarfszuweisungen sowie Zuschüssen von der öffentlichen Hand niemals eingespart wurde, obwohl das zu den zentralen Aufgaben der Gesellschaft gehört. Tatsache ist, dass die Zahlungen des Landes immer gleich blieben und im Jahr 2019 sogar erhöht wurden. Der Rechnungshof hielt weiter fest, dass mit der Gründung der NÖ.Regional konkrete Einsparungsziele von jährlich einer Million Euro nach einer rund einjährigen Übergangsphase geplant waren. (Abg. Kaufmann, MAS: Und eingehalten!) Er vermisste jedoch die Evaluierung ihrer Erreichung durch die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten des Amtes der Landesregierung, der die Verwaltung der Anteile des Landes NÖ an der NÖ.Regional.GmbH oblag. Zur Argumentation des Landes, wonach es zu keiner Erhöhung seiner Beiträge gekommen war, verwies der Rechnungshof darauf, dass bei einer geplanten Einsparung von einer Million Euro jährlich eher mit einer Reduktion der Beiträge zu rechnen gewesen wäre. Überdies kritisiert der Rechnungshof die sogenannten „grauen Planstellen“. Planstellen, die über den vom Landtag hinaus genehmigten Dienstpostenplan hinausgingen. Kosten dafür wies das Land NÖ als Sachaufwand im Rechnungsabschluss dar. Kurz und gut – eigentlich nicht gut, sondern schlecht: Eine klassische Spielwiese für Intransparenz und schwarze Freunderlwirtschaft. Die Abgeordneten Dorner, Landbauer, Königsberger, Aigner, Handler, Vesna Schuster und Ing. Teufel stellen daher folgenden Resolutionsantrag zur Gruppe 0 des Voranschlages des Landes NÖ für die Jahre 2022 und 23, Ltg.-1842, betreffend sofortige Auflösung der NÖ.Regional.GmbH, den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird ersucht, alles Erforderliche für die rasche Auflösung der NÖ.Regional.GmbH zu veranlassen.“
(Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Gänserndorf
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs