Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1842/V-9-2021 – Voranschlag des Landes Niederösterreich für die Jahre 2022 und 2023
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Ing. Rennhofer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Themen „Deregulierung“ und „Dezentralisierung“ spielen in der NÖ Landesverwaltung eine bedeutende, eine große Rolle. Unsere Landeshauptfrau hat dies im Regierungsprogramm in die 3-D-Strategie zusammengefasst. Digitalisierung, Deregulierung und Dezentralisierung. Meine Damen und Herren, in den Jahren 2018 und 19 wurden bereits mehrere Sammelgesetznovellen dem Landtag vorgelegt und auch beschlossen, in denen es darum geht, die Gesetze so zu gestalten, dass sie in der Praxis einfacher vollziehbar und die Entscheidungsprozesse für die Bürgerinnen und Bürger gut nachvollziehbar werden. In dieser ersten Novelle, in dieser Sammelnovelle, wurden 24 Gesetze mit über 80 Änderungsandordnungen hineingepackt. Beispielsweise im Naturschutzgesetz, im Elektrizitätswesengesetz oder im Sozialhilfegesetz, im Mindestsicherungsgesetz, im Fischereigesetz und in vielen anderen mehr. Meine Damen und Herren, zum anderen wurden auch Regelungen geschaffen, dass bestehende Verpflichtungen von Bürgerinnen und Bürgern zur Vorlage von Unterlagen entfallen, wenn diese durch die Behörden aus elektronischen Registern abgefragt werden können – etwa aus dem Grundbuch, aus dem Melderegister, usw. Das heißt, der Grundsatz lautet daher, dass Unterlagen, die für die Behörden in einem elektronischen Register ersichtlich sind, müssen durch die Bürgerinnen und Bürger im Verwaltungsverfahren nicht mehr vorgelegt werden. Also wirklich eine Entlastung und Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger, die hier im Mittelpunkt stehen. Das sieht man auch aus der zweiten Sammelnovelle. Da wurde etwa im Familiengesetz oder im Jugendschutzgesetz, im Seniorengesetz auch entsprechend abgeändert, dass diese Meldenachweise nicht mehr von den Bürgern erbracht werden müssen. Meine Damen und Herren, damit komme ich zu einem weiteren wesentlichen Punkt – nämlich zum Thema „Dezentralisierung“. Damit soll Bediensteten des Landes Arbeitsmöglichkeiten, teilweise oder auf Dauer, in dezentralen Lagen, das heißt in Wohnortnähe, angeboten werden. Wesentlich ist dabei eine Verteilung auf alle Regionen in Niederösterreich. Wesentlich ist dabei die Freiwilligkeit der Bediensteten und wesentlich dabei ist auch die Einbindung der Personalvertretung. Was erreichen wir damit oder was wird damit erreicht? Erstens einmal eine zusätzliche Belebung des ländlichen Raumes, was ganz wesentlich ist. Eine zusätzliche Auslastung bestehender landeseigener Gebäude und landeseigener Infrastruktur. Drittens eine Entlastung des Klimas und der Umwelt durch kürzere Arbeitswege. Viertens die Verringerung des Verkehrsrisikos für die Bediensteten und die Verringerung von Arbeitswegzeit und damit letztendlich eine Steigerung der Motivation. Ein zusätzlicher Punkt, den ich ganz besonders betonen möchte, meine ich, ist: Einerseits gewinnt das Land damit im Landesdienst an Attraktivität als Dienstgeber und andererseits werden dadurch bestens ausgebildete motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich für den Landesdienst gewinnbar, auch wenn sie weiter weg von St. Pölten wohnen. Meine Damen und Herren, auch das Home Office ist so eine Art Dezentralisierung, auch wenn es durch die Pandemie groß geworden ist und Thema geworden ist, so ist Home Office trotzdem gekommen, um zu bleiben. Es ist Teil einer neuen, einer digitalen Arbeitswelt. Es gilt daher auch nachzudenken, ob Landesbedienstete zukünftig im sogenannten „Dorf-Office“, also in weniger genutzten Räumen der Heimatgemeinde mobil arbeiten sollen und dürfen und damit die Vorteile einer Dezentralisierung noch verstärkt werden. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
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